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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Kraftwerk Buschhaus (G-SIG: 10001541)

Maßnahmen der Bundesregierung zur Durchführung des Bundestagsbeschlusses betr. Rauchgasentschwefelung beim Kraftwerk Buschhaus, Zurücknahme des Antrags auf Betriebsgenehmigung, Verzicht auf Schadenersatzansprüche, Verhandlungen mit der niedersächsischen Landesregierung, Erhöhung der Schadstoffemissionen des Kraftwerks Offleben, Erklärungen gem. § 20 Großfeuerungsanlagen-Verordnung für die Kraftwerke der Braunschweigischen Kohlen-Bergwerke AG, Kosten einer späteren Inbetriebnahme des Kraftwerks Buschhaus, Sicherung der Beschäftigung bei Umweltschutzmaßnahmen am Kraftwerk

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.08.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/177720.07.84

Kraftwerk Buschhaus

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, den Beschluß des Deutschen Bundestages, das Kraftwerk Buschhaus erst nach dem Einbau einer Rauchgasentschwefelungsanlage in Betrieb gehen zu lassen, in die Tat umzusetzen?

2

a) Gedenkt die Bundesregierung als Hauptaktionär der Braunschweigischen Kohlen-Bergwerke AG über den Aufsichtsrat dieses Unternehmens darauf hinzuwirken, den Antrag auf Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk Buschhaus zurückzuziehen? Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung dann dahin gehend auf den Betreiber einzuwirken, daß im Falle der Nichterteilung einer Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk Buschhaus keine Schadensersatzansprüche an das Land gestellt werden?

2

b) Zu welchen Ergebnissen haben die bisherigen Besprechungen der Bundesregierung mit der niedersächsischen Landesregierung in dieser Frage geführt?

2

c) Welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Inbetriebnahme des Kraftwerks Buschhaus vor dem Einbau einer Entschwefelungsanlage zu verhindern?

3

a) Trifft es zu, daß sich in den letzten Wochen die Schadstoffemissionen des Kraftwerks Offleben erhöht haben? Wenn ja, aus welchen Gründen?

3

b) Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, damit gemäß dem Beschluß des Deutschen Bundestages, „die Gesamtemission im Raum Helmstedt bereits vor 1988" vermindert wird? Erwägt die Bundesregierung auch eine sofortige Ausrüstung der Kraftwerke Offleben I und II zumindest mit dem Trocken-Additiv-Verfahren, um den Beschluß des Deutschen Bundestages zu verwirklichen? Wenn nein, warum nicht?

4

a) Welche Erklärungen hat die Braunschweigische Kohlen-Bergwerke AG gemäß § 20 Großfeuerungsanlagen-Verordnung für ihre Kraftwerke der zuständen Behörde gegeben?

4

b) Welche Entschwefelungsanlage mit welchem Wirkungsgrad soll nach Meinung der Bundesregierung in das Kraftwerk Buschhaus eingebaut werden, um dem entsprechenden Beschluß des Deutschen Bundestages Genüge zu tun?

4

c) Welche Kosten würden durch eine spätere Inbetriebnahme des Kraftwerks Buschhaus entstehen? Wi ll die Bundesregierung gegebenenfalls durch einen Verzicht auf die Dividende der Braunschweigischen Kohlen-Bergwerke AG diese Kosten auffangen?

4

d) Welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung?

5

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, falls die niedersächsische Landesregierung eine Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk Buschhaus erteilt?

6

Wie gedenkt die Bundesregierung den Beschluß des Deutschen Bundestages, „während der Durchführung der Maßnahme zum Schutz der Umwelt die Beschäftigung der Arbeitnehmer der Braunschweigischen Kohlen-Bergwerke AG sicherzustellen", zu realisieren?

Bonn, den 20. Juli 1984

Dr. Ehmke (Ettlingen) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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