Zerstörung eines Grünflächenareals zum Zweck der Errichtung einer Wohnsiedlung für US-Soldaten in Frankfurt am Main (Bad Vilbel—Heilsberg)
des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Trifft es zu, daß die US-amerikanischen Stationierungsstreitkräfte in Frankfurt am Main beabsichtigen, auf dem zur Gemarkung Frankfurt gehörenden, vor der Wohnsiedlung Bad Vilbel—Heilsberg im Bereich der dortigen Danziger Straße gelegenen und sich bis zur Martin-Luther-Straße erstreckenden, Freiflächenareal eine Wohnsiedlung für 360 Familien zu errichten, und ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Hauseinheiten geplant sind?
Seit wann sind diese Pläne der Bundesregierung bekannt?
Trifft es zu, daß das genannte Grundstück im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland steht?
In welcher Weise und in welchem Ausmaß ist der Bund am Bau der Wohnsiedlung finanziell beteiligt?
Trifft es zu, daß sich Vertreter der US-Armee und des Wehrbereichskommandos der Bundeswehr wegen dieses Projektes getroffen haben?
Wenn ja, was war Gegenstand des Treffens? Sind Vereinbarungen getroffen worden? Wenn ja, welche?
Sind die Informationen der Bürgerinitiative richtig, daß hier ohne Anhörung der Bürger und ihrer Interessenvertreter ein Projekt zugunsten der US-Armee mit Hilfe der Bundeswehrverwaltung durchgesetzt wird?
Wenn ja, was sind die Grundlagen eines solchen Vorgehens?
Wenn nein, wie kann diese Information entkräftet werden?
Ist es richtig, daß durch das geplante Bauvorhaben der US-Armee 250 000 qm Grünfläche zerstört werden?
Wenn ja, ist die Bundesregierung im Interesse der Erhaltung dieses Grünflächenareals dazu bereit, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Bau der von der US-Armee geplanten Wohnsiedlung zu verhindern?
Welche Möglichkeiten sieht, die Bundesregierung, dementsprechend tätig zu werden?
Teilt die Bundesregierung die Information, die der Bürgerinitiative gegeben wurde, daß es angesichts der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der US-Besatzungsmacht bestehenden Rechtsbeziehungen keine Möglichkeiten gibt, das Bauvorhaben durch die Bürger der Bundesrepublik Deutschland und ihre Vertreter zu verhindern?
Welchen Grund erkennt die Bundesregierung für das Verlangen, US-Soldaten ghettoartig in eigenen Wohnsiedlungen zusammenzufassen und so zu vermeiden, daß menschliche Kontakte zwischen den US-Soldaten und ihren Familien und der bundesdeutschen Bevölkerung entstehen?
Ist es richtig, daß US-amerikanische Stellen Sicherheitsbedürfnisse dafür anführen?
Welche Sicherheitsbedürfnisse könnten verletzt werden und wodurch und in welcher Weise könnte das geschehen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, die US-amerikanischen Soldaten und deren Familien im Wohnbereich von der bundesdeutschen Bevölkerung zu isolieren?