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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Einheitsbewertung in der Landwirtschaft (G-SIG: 10001634)

Pläne der Bundesregierung zur Abschaffung oder Änderung des Systems der Einheitsbewertung in der Landwirtschaft, Vor- und Nachteile von Einheitsbewertung und Verkehrswertsystem, Auswirkungen im nicht-steuerlichen Abgaben- und Gebührenbereich, Zeitplan für die Hauptfeststellung, Stellenwert von Immissionsschäden beim Feststellungsverfahren, Behandlung der industriellen Tierproduktion und des ökologischen Landbaus bei der Einheitsbewertung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.09.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/187716.08.84

Einheitsbewertung in der Landwirtschaft

der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Angesichts der Diskussion zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesernährungsministerium um die Abschaffung des Systems der Einheitsbewertung fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung bei der Veränderung bzw. Abschaffung des Einheitswertsystems?

2

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung beim Einheitswertsystem in der Landwirtschaft?

3

Welche Vor- und Nachteile hat das Verkehrswertsystem für die Landwirtschaft?

4

Welche Probleme sieht das Bundesernährungsministerium beim Wegfall der Ertragswertbesteuerung im nicht-steuerlichen Abgabe- und Gebührenbereich?

5

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrbelastung durch die Einführung der Verkehrswerte als Bemessungsgrundlage für die einzelnen Steuern in der Landwirtschaft?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehrbelastungen im nicht-steuerlichen Bereich für die Landwirtschaft?

7

Welche Bemessungsgrundlagen würden bei der Abschaffung der Einheitswerte für den nicht-steuerlichen Bereich Rechtskraft erlangen können, insbesondere bei der Abgrenzung der benachteiligten Gebiete, bei Abfindungen bei Flurbereinigungsverfahren bzw. bei Beiträgen zur Landwirtschaftskammer, Unfallversicherung usw.?

8

Welche Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte und bei dem Wirksamwerden für die Veranlagung?

9

Welche Neuerungen plant die Bundesregierung bei den Zu- und Abschlägen im Einheitswertfeststellungsverfahren für die ertragsbestimmenden Faktoren wie Immissionsschäden bei Kulturpflanzen durch Schadstoffe, Bodenverseuchung, Waldsterben, bodenunabhängiger industrieller Tierproduktion, Bodenerosion und Bodenversäuerung?

10

Welche Instrumentarien der Ertragswertermittlung werden für die oben genannten Faktoren benutzt, um deren Einflüsse exakt einzelbetrieblich quantifizieren zu können?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt der Steuerbegünstigung durch Abschläge bei verseuchten Böden in der Einheitsbewertung und die dadurch gegebenen Anreize, gerade auf diesen Böden die Produktion auszuweiten?

12

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die bodenunabhängige industrielle Tierproduktion durch „Superzuschläge" bei der Einheitsbewertung zu sanktionieren und somit direkt über Lenkungssteuern zu Bestandsobergrenzen zu kommen?

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bei der Einheitsbewertung, den ökologischen Landbau wegen seiner gesellschaftlichen Leistungen in bezug auf Bodenerhaltung und Bodenschutz steuerlich zu begünstigen und Anreize für die Verbreitung dieser Landbaumethode zu geben?

14

Verfügt die Bundesregierung über ein ausreichend gesichertes Betriebsdatenmaterial, um die Einheitswerte in ökologisch geführten Betrieben hinreichend genau zu erfassen?

Bonn, den 16. August 1984

Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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