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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Besichtigung des Offenbach Support Center (G-SIG: 10001693)

Behandlung des Wunsches der Stadtverordnetenfraktion DIE GRÜNEN, Offenbach, das Support Center der US-Armee in Offenbach zu besichtigen, Handhabung vergleichbarer Fälle, Einwirkung der Bundesregierung auf die Bundesfinanzverwaltung (Grundstückseigentümerin des Geländes) hinsichtlich einer Besuchserlaubnis

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.09.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/1 97114.09.84

Besichtigung des Offenbach Support Center

des Abgeordneten Fischer (Frankfurt) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Stadtverordnetentraktion DIE GRÜNEN, Offenbach, hat den Wunsch geäußert, das Offenbach Support Center der Armee der Vereinigten Staaten von Amerika zu besichtigen, um sich über die Dienst- und Arbeitsbedingungen der auf dem Gebiet der Stadt Offenbach am Main tätigen Militär- und Zivilbediensteten zu informieren, sowie die Aufgabenbereiche der auf dem Gebiet der Stadt Offenbach tätigen militärischen bzw. unterstützenden Einrichtungen in Augenschein zu nehmen.

Auf diesbezügliche Anfragen ihrerseits an die zuständigen Armee-Dienststellen hat. die Stadtverordnetenfraktion keine Antwort erhalten, eine Antrage an den Magistrat der Stadt Offenbach ist mit dem Hinweis, daß Grundstückseigentümerin des Geländes des Offenbach Support Center die Bundesrepublik Deutschland — Bundesfinanzverwaltung — sei, beantwortet worden.

Wir tragen daher die Bundesregierung:

Fragen3

1

Ist die Bundesregierung mit uns der Auffassung, daß es gewählten Volksvertretern möglich sein muß, alle auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Liegenschaften, die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland stehen, zu besichtigen, wenn diese Einrichtungen die Allgemeinheit betreffen, wie dies bei militärischen Einrichtungen der Fall ist?

Wenn nein, warum nicht?

2

Ist Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder Mitgliedern kommunaler Selbstverwaltungsgremien in der Vergangenheit gestattet worden, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegende Einrichtungen der amerikanischen Streitkräfte zu besichtigen?

Wenn ja, in welchen Fällen?

In welchen Fällen sind Bitten von Volksvertretern, solche Einrichtungen besuchen zu können, abschlägig beschieden worden, und welche Gründe gab es gegebenenfalls für diese ablehnenden Bescheide?

3

Wird die Bundesregierung auf die Bundesfinanzverwaltung einwirken, daß diese sich bei den zuständigen US-Dienststellen dafür einsetzt, daß die Stadtverordnetenfraktion DIE GRÜNEN, Offenbach, das Support Center besichtigen darf?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 14. September 1984

Fischer (Frankfurt) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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