Pläne für Bundeswehrübungsgelände auf dem Oberjettenberg (Bayern)
des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Trifft die Erkenntnis der GRÜNEN zu, daß geplant ist, das Gelände am Oberjettenberg bei Bad Reichenhall als Bundeswehrübungsgelände zu nutzen?
Wenn ja, soll die Nutzung sich auf die Durchführung der Grundwehrausbildung beschränken oder sich auch auf Truppenübungen erstrecken?
Hängen die Pläne für die Nutzung des Oberjettenbergs als Bundeswehrübungsgelände mit den Beschwerden der österreichischen Gemeinde Groß-Gmain über die Lärmbelästigungen durch Truppenübungen auf dem Truppenübungsplatz Kirchholz zusammen?
Wie viele Beschwerden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Österreich bezüglich der Lärmbelästigungen aufgrund von Truppenübungen auf dem Gelände Kirchholz vorgelegt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wann und durch wen (Einzelpersonen, Gemeinderatsbeschluß, Interessenverbände) diese Beschwerden vorgelegt wurden?
Auf welche Weise und mit welchen Ergebnissen sind die Beschwerden über Lärmbelästigungen durch den Truppenübungsplatz Kirchholz vom Bundesministerium der Verteidigung behandelt worden?
Wurden aufgrund solcher Beschwerden Lärmmessungen veranlaßt, die über das Ausmaß der Lärmbelästigungen durch den Truppenübungsplatz Kirchholz Auskunft gaben?
Wenn ja, wann, wie viele und mit welchen Ergebnissen?
Im Massiv der Reiter Alpe gegenüber dem geplanten Bundeswehrübungsgelände Oberjettenberg befinden sich unterirdische Stollen und Gänge.
Zu welchen Zwecken wurden sie nach der Kenntnis der Bundesregierung angelegt, und welche zukünftige Nutzung ist für diese Stollen geplant?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Länge, Höhe, Breite und Tiefe dieser Stollen?
Wie sind die örtlichen Größenverhältnisse der weiteren Bundeswehrausbildungsgelände für Gebirgsjäger, u. a. in Berchtesgaden-Strup, Garmisch-Partenkirchen, Mittenwald und der Ausbildungsplätze im Allgäu?
Wieviel der 115 Hektar im Ausbildungsgelände Kirchholz sind konkret als Ausbildungsplatz in Benutzung, und wie groß ist die Fläche, die wegen des Waldbestandes und anderer örtlicher Gegebenheiten nicht als Übungsplatz benutzt wird?