Völkerrechtliche Waffen- und Kriegführungsverbote
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Verbietet das Abkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen („B-Waffenabkommen") nach Auffassung der Bundesregierung auch synthetisch erzeugte Toxine?
Welche Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache für den 1983 erlassenen Befehl der alliierten Kommandantur in Berlin (West), daß das Übereinkommen der militärischen oder sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken („ENMOD-Konvention") in seinen wesentlichen Punkten für Berlin (West) keine Gültigkeit hat [Berlin Kommandantura Order (83) 1, 21. April 1983]?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um bei der alliierten Kommandantur in Berlin (West) im Interesse des Schutzes der Bevölkerung die Gültigkeit der „ENMOD-Konvention" durchzusetzen?
Warum wurde im Falle der „ENMOD-Konvention" von der Praxis abgewichen, daß kriegsvölkerrechtliche Verträge, die die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert, auch für Berlin (West) Gültigkeit haben?
Hat die Bundesregierung nach ihrer Rechtsauffassung unter irgendwelchen Umständen das Recht, Verbündeten den Einsatz von Atomwaffen oder Giftgas gegen Ziele in der Bundesrepublik Deutschland zu gestatten oder es zu unterlassen, solche Einsätze durch Verbündete mit allen verfügbaren Mitteln zu verhindern, und auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung ggf. ihre Auffassung?