Gefährdung durch militärische Tiefflugübungen
des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß im Kriegs-, Ernst- oder Verteidigungsfall das gegnerische Radar unterflogen werden soll?
Wenn ja, bis zu welcher Höhe ist ein Unterfliegen des Radars möglich?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die militärischen Übungsflüge in 150 bis 300 m Höhe im Ernstfall keine „realistische" Flughöhe ist, mit der die Tief- und Tiefstflüge begründet werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß durch die niedrige Flughöhe, wenn sie mit Überschallgeschwindigkeit geflogen wird, im eigenen Land Schäden an Menschen (Trommelfell) oder Gebäudeschäden entstehen?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß im Kriegs-, Ernst- oder Verteidigungsfall die Gefährdung von Bundesbürgern und Gebäuden auf unserem Territorium durch eigene, das gegnerische Radar unterfliegende Kampfflugzeuge, einkalkuliert ist?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß verschiedene militärische Flugzeugtypen hochgiftige (Hydrazin) oder radioaktive Stoffe an Bord haben, die für die Funktion des Nachbrennens unerläßlich sind?
Wenn ja, um welche weiteren Stoffe handelt es sich?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die unter Frage 5 genannten Stoffe nicht in den Katastrophenabwehrplänen (Einzelplan Flugzeugabsturz) erwähnt sind?
Wenn ja, warum nicht?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß bei militärischen Übungsflügen verschiedene Arten von Munition mitgeführt werden, die aufgrund unzureichender Sicherheitsvorkehrungen während des Fluges verloren wurden, und wenn ja, um welche Arten von Munition handelte es sich?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß für militärische Flugzeuge, die mit einem Geländefolgeradar ausgestattet sind, besondere Tiefflugstrecken geplant sind, in denen bis zu 60 m über Grund geflogen werden darf?
Wenn ja,
a) um welche Gebiete handelt es sich,
b) in welchen Höhen wird derzeit mit dem Geländefolgeradar geflogen,
c) beabsichtigt die Bundesregierung, das Luftverkehrsgesetz zu ändern, und wie weit sind die Vorarbeiten zu der Änderung?