Offizielle Unterstützung von Traditionsgemeinschaftstreffen durch die Bundeswehr
der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im September 1984 wurde ein Panzergrenadier der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf zu einer Arreststrafe von 21 Tagen verurteilt, weil er am 1. September 1984 in Uniform an der Mahn- und Gedenkveranstaltung in Stukenbrock teilgenommen hat, bei der alljährlich der 65 000 sowjetischen Kriegsgefangenen gedacht wird, die dort während des Nationalsozialismus in deutscher Gefangenschaft den Tod fanden.
In derselben Kaserne fand vier Wochen später, am 29./30. September 1984, ein Regimentstreffen der Traditionsgemeinschaft Infanterie-Grenadier-Regiment 18, Generalfeldmarschall von Rundstedt, statt. Dieses Regiment wurde während des Zweiten Weltkrieges u. a. in Weißrußland eingesetzt, wo während der deutschen Besatzung nach der einschlägigen Literatur besonders grausame Ausschreitungen gegenüber der Zivilbevölkerung stattfanden. Als Gastgeber für das o. a. Kameradschaftstreffen der Traditionsgemeinschaft fungierte das in Augustdorf stationierte Panzerbataillon 213, dessen Soldaten für die Vorbereitung und Durchführung dieses Treffens zusätzlichen Wochenenddienst leisteten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der oben erwähnte Panzergrenadier für die Teilnahme in Uniform an einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus mit Arrest bestraft wurde, und wenn ja, wie steht die Bundesregierung zu dieser Disziplinarmaßnahme?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Soldaten derselben Kaserne in Uniform und im Rahmen ihrer Dienstzeit die Traditionsgemeinschaft Infanterie-Grenadier-Regiment 18 als Gastgeber empfingen und mit ihnen gemeinsam deren Tote ehrten, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Hält die Bundesregierung es für richtig, die Teilnahme in Uniform an Gedenkfeiern für die Opfer des Nationalsozialismus disziplinarisch zu ahnden und die Teilnahme an Gedenkfeiern für Gefallene der deutschen Wehrmacht nicht? Sieht die Bundesregierung einen Unterschied im Charakter der beiden Veranstaltungen, der die disziplinarische Bestrafung in dem einen Fall und die offizielle Unterstützung durch die Bundeswehr im anderen Fall rechtfertigt?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele solcher Traditionsfeiern im Jahre 1984 bereits stattgefunden haben und noch stattfinden werden?
Wenn ja, wie viele davon haben in bundesdeutschen Kasernen und mit Unterstützung der dort stationierten Bataillone stattgefunden bzw. werden noch stattfinden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese öffentliche Ehrung von Teilnehmern der deutschen Wehrmacht am Zweiten Weltkrieg geeignet ist, das Ansehen der Bundeswehr als reiner Verteidigungsarmee zu fördern?
Plant die Bundesregierung, solche Veranstaltungen auf dem Gelände der Bundeswehr in Zukunft zu unterbinden, und wenn nicht, mit welcher Begründung?