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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Giftrückstände aus der Sprengstoffproduktion im Werk Hirschhagen im Bereich Hessisch-Lichtenau (Werra-Meißner-Kreis) (G-SIG: 10001854)

Trinkwasserverunreinigungen in den Gemeinden Hessisch Lichtenau und Helsa durch frühere Sprengstoffproduktion, rechtliche und finanzielle Verpflichtungen des Bundes

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.11.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/220926.10.84

Giftrückstände aus der Sprengstoffproduktion im Werk Hirschhagen im Bereich Hessisch-Lichtenau (Werra-Meißner-Kreis)

des Abgeordneten Kleinert (Marburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Gemeinde Helsa (Landkreis Kassel) ist unmittelbar vom Problem von Giftrückständen aus der Sprengstoffproduktion im Werk Hirschhagen betroffen. Das Trinkwasser ist verunreinigt. Auf Nachfrage der Gemeinde hat sich das Bundesgesundheitsamt geweigert, der Gemeinde bei der bundesweiten Aufklärung ökologischer Folgeschäden Hilfestellung zu gewähren.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland in ähnlicher Weise wie die Gemeinden Helsa und Hessisch-Lichtenau vom Problem der Folgeschäden aus der Produktion von Sprengstoffabriken aus den Dreißiger und vierziger Jahren betroffen sind?

2

Wieso hat das Bundesgesundheitsamt der Gemeinde Helsa eine entsprechende Auskunft verweigert?

3

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geboten, um derartige Folgeschäden zu beseitigen? Ist die Bundesregierung überhaupt in der Lage und ggf. bereit, selbst konkrete Schritte zu unternehmen?

4

Sind Informationen zutreffend, daß die bundeseigene Industrie-Verwertungsgesellschaft (IVG) beim Verkauf von Gelände im Industriegebiet Hirschhagen der Firma Reolit vertraglich eine Freistellung zugestanden hat, so daß die Firma Reolit für Schäden aus der Benutzung des Geländes als Munitionsfabrik nicht haftbar gemacht werden kann?

5

Bezieht sich diese Freistellung auch auf die heutigen Giftrückstände unter einer Halde, die von der Firma Reolit mit Schleifschlamm zugespült wurde?

6

Welche rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen ergeben sich aus dieser Freistellung für den Bund?

Bonn, den 26. Oktober 1984

Kleinert (Marburg) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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