Auswirkungen der Herbstmanöver 1984 unter besonderer Berücksichtigung sogenannter Zwischenfälle
der Abgeordneten Frau Nickels, Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auswirkungen der Herbstmanöver 1984 unter besonderer Berücksichtigung sogenannter Zwischenfälle
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Verkehrsunfälle mit a) Sachschäden, b) Personenschäden, c) tödlichen Verletzungen sind bei den Herbstmanövern 1984 unter Beteiligung von Manöverfahrzeugen der Bundeswehr oder der anderen NATO-Streitkräfte vorgefallen? Wie viele Unfälle unter den oben bezeichneten Kategorien sind vorgekommen, die nicht unter Verkehrsunfälle subsumiert werden, und um was für Unfälle handelt es sich?
Wie hoch waren die Schadensersatzleistungen, die in der betroffenen Bevölkerung gegenüber den zuständigen Stellen geltend gemacht worden sind, und in welchem Umfang sind bislang die Schadensersatzansprüche befriedigt worden (Höhe der Manöverschäden 1984)?
Welche Konsequenzen aus der Höhe der Manöverschäden für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln gedenkt die Bundesregierung zu ziehen, und wie hoch ist die Zahl der in allen Teilen des Bundeshaushalts eingestellten Ausgaben zur Regulierung von Manöverschäden?
Wie teuer waren die beiden „Bürgerinformationen" zum Thema „Manöver" sowie zum Thema „Fluglärm" , an welchen Orten in der Bundesrepublik Deutschland sind diese „Aufklärungsschriften" während der Herbstmanöver 1984 in der Bevölkerung verteilt worden?
Wie viele Strafverfahren gegen Demonstranten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlaufe der Herbstmanöver 1984 anhängig geworden, um welche Delikte handelt es sich dabei, und kann die Bundesregierung mitteilen, in wie vielen Fällen betroffene Bürger sich an die Gerichte gewandt haben, um Rechtsverletzungen von Soldaten, Polizisten oder anderen Angehörigen der Staatsorgane strafrechtlich zu beanstanden?
In wie vielen Fällen sind während der Herbstmanöver tätliche Angriffe gegen Soldaten bzw. Beschädigungen von Waffen und Geräten der Bundeswehr vorgekommen, welche rechtlichen Konsequenzen hat das Bundesministerium der Verteidigung daraus gezogen, und bei welchen Staatsanwaltschaften sind entsprechende Verfahren anhängig?
War dem Bundesminister der Verteidigung vor seiner Rede vom 4. Oktober 1984 im Deutschen Bundestag bekannt, daß es sich bei dem von ihm erwähnten „vereinzelten Schüssen mit Kleinkaliber auf Soldaten" um einen Vorgang handelt, der in keinerlei Zusammenhang mit der Friedensbewegung steht, sondern von Sportschützen in Dassel/Solling ausging, die dies auf ein Versehen zurückführen?
Welche Anstrengungen hat der Bundesminister der Verteidigung unternommen, um auch während der Herbstmanöver 1984 das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit zu gewährleisten, und vertritt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, daß das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ein minderwertiges Recht gegenüber der Durchführung der Herbstmanöver 1984 ist?
Treffen Pressemitteilungen zu, wonach die Ausgabe von scharfer Munition für übende Soldaten (vgl. Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Nickels vom 20. September 1984 und Antwort des BMVg) mit dem Satz begründet worden ist „die Ausgabe von Gefechtsmunition ist seit den Aktivitäten der RAF üblich", und wie beurteilt die Bundesregierung die These der GRÜNEN, daß die Ausgabe von scharfer Munition ' an übende Truppen nur als ein Beitrag zur psychologischen Vorbereitung des Bürgerkrieges beg riffen werden kann?
In wie vielen Fällen sind der Bundesregierung Fälle bekannt geworden, wie etwa in Stadthagen (Niedersachsen), wo die örtlichen Behörden durch künstlich errichtete „Baustellen" Wege und Straßen für Manövertruppen unpassierbar gemacht haben, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Art der Manöverbehinderung?
Wie erklärt die Bundesregierung, daß über die Herbstmanöver 1984 an Zwischenfällen, Manöverschäden usw. wesentlich weniger in der Presse berichtet worden ist, als während der Herbstmanöver 1983 (nach Auswertung der Pressedokumentation des Deutschen Bundestages), und hat die Bundesregierung auf Presseorgane Einfluß genommen, über Manöverschäden, Manöverunfälle usw. nicht zu berichten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Strafanzeige des Vorsitzenden der Humanistischen Union, der ein Strafverfahren gegen Beamte des Bundesgrenzschutzes wegen Raubes, räuberische Erpressung und räuberischen Ang riffs auf Kraftfahrer in Gang gesetzt hat? Wird der Vorgang von der Bundesregierung bestritten, dem diese Strafanzeige zugrunde liegt, wonach von Angehörigen des Bundesgrenzschutzes Ende September im Raum Hildesheim Pkw-Fahrern, die für „Manöverbehinderer" gehalten wurden, die Luft aus den Reifen abgelassen, Ventile gestohlen bzw. weggeworfen sowie Zündschlüssel rechtswidrig angeeignet worden sind?
Welcher Schaden ist tatsächlich bei dem angeblichen Zwischenfall in der Hawk-Raketen-Stellung Finkenberg in der Nähe von Fulda entstanden, und durch welche Einflüsse ist dieser Schaden entstanden?
Wer war dafür verantwortlich, daß Pressefalschmeldungen in die Welt gesetzt wurden, wonach bei dem angeblichen Überfall von Mitgliedern der Friedensbewegung auf die Raketenstellung Finkenberg 2,5 Mio. DM Sachschaden entstanden sei, und wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß mit der Erwähnung dieses „Zwischenfalls" gezielt öffentlich Stimmung gegen die Friedensbewegung gemacht wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung den Tatbestand, daß übende Manövertruppen in Hannover Eisenbahnwaggons der Schweizer Bundesbahn beschlagnahmten, diese für Manövertransporte benutzten, und ist dieser Vorgang mit den Behörden der Schweizer Bundesrepublik abgesprochen gewesen?
Kann die Bundesregierung den Bericht der „Züricher Weltwoche" vom 27. September 1984 bestätigen, wonach im Manöver „Certain Fury" 40 000 Amerikaner bis zum 28. September 1984 in Nordbayern die „AirLand Battle 2000"-Strategie geübt haben?
In welchen Teilen der NATO-Herbstmanöver in der Bundesrepublik Deutschland ist von den übenden Truppen das Airland-Battle-Element des „Schlages in die Tiefe des gegnerischen Raumes" geübt worden?
Mit welcher Begründung haben 1984 auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland die „bislang größten Herbstmanöver" nach dem Zweiten Weltkrieg stattgefunden, und welche entspannungspolitische Bewertung vermag die Bundesregierung dafür anzuführen?
Wie viele Rechtsverletzungen gegenüber denjenigen, die das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ausübten, sind der Bundesregierung während der Herbstmanöver 1984 bislang bekanntgeworden?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, daß bei der Bundeswehrübung „Sichere Festung" laut Aussage von Landwirten des Vogelbergkreises von Bundeswehrsoldaten „unnötige und sinnlose Zerstörungen" begangen worden sind, die die Betroffenen auf Rauditum und Zerstörungswut der Soldaten (dpa-Meldung vom 3. November 1984) zurückführen?
Welche (Teil-)Manöver wurden aus welchen Gründen im Herbst 1984 vorzeitig abgebrochen bzw. beendet? Treffen Presseberichte zu, wonach das Manöver „Spearpoint" wegen schlechter Witterung vorzeitig beendet wurde, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus für ihre Planung für den „Verteidigungsfall" zu ziehen?
Aus welchen Gründen wurde im Manöver „Spearpoint" am Samstag dem 22. September 1984, eine Manöverpause eingelegt, und trifft es zu, daß diese Pause ursprünglich für Sonntag, den 23. September 1984, vorgesehen war?