Tiefflüge NATO-verbündeter Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Tiefflüge NATO-verbündeter Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Warum gestattet die Bundesregierung verbündeten ausländischen Luftwaffen den Tiefstflug in geringerer Höhe (bis 75 m) als der Bundesluftwaffe erlaubt ist (Untergrenze 150 m)?
Welche Tiefstflugzonen hat die Bundesregierung den NATO-verbündeten Streitkräften für Übungszwecke zur Verfügung gestellt?
In welchen anderen NATO-Staaten außer der Bundesrepublik Deutschland bestehen Tiefstflugzonen?
In welchen verbündeten Staaten ist der Bundesluftwaffe das gleiche Recht des Tiefstfluges über dichtbesiedeltem Gebiet eingeräumt, wie die Bundesregierung es verbündeten ausländischen Luftwaffen gestattet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über physische bzw. psychische Gesundheitsschäden durch Tiefstflüge, durch welche Untersuchungen wurden diese Erkenntnisse gewonnen, und wo sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen veröffentlicht?
Gestattet die Bundesregierung auch Flugzeugen der nicht zur NATO-Militärintegration gehörigen französischen Luftwaffe Tiefflüge über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die bislang von der Luftwaffe durchgeführte stichprobenartige Radarüberwachung von Tieffliegern auf die Bundesanstalt für Flugsicherung zu übertragen, um eine Unparteilichkeit der Ergebnisse zu sichern?
Wo veröffentlicht die Bundesregierung die Ergebnisse der Radarüberwachung von Tieffliegern?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß die Radarüberwachung von Tieffliegern von den ausländischen Militärpiloten in der Bundesrepublik Deutschland anhand der bordeigenen elektronischen Warnsensoren frühzeitig erkannt wird, so daß die Kontrollmaßnahme wirkungslos bleibt?