Verwicklung der Bundesrepublik Deutschland in einen Nahostkrieg
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Verwicklung der Bundesrepublik Deutschland in einen Nahostkrieg
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der NATO-Oberbefehlshaber Europa zugleich Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte Europa ist?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der geographische Zuständigkeitsbereich des Oberbefehlshabers der US-Streitkräfte Europa das nicht zum NATO-Gebiet gehörige Nahostgebiet einschließt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die vom NATO-Oberbefehlshaber Europa wiederholt benannte wahrscheinlichste Ursache eines Krieges in Europa („... wahrscheinlich als Überschwappen von irgendwoandersher" — Hearings, U.S. Senate, Committee on Armed Services, Dod Authorization for Appropriations for Fiscal Year 1983, Washington, 23. Februar bis 22. März 1982, S. 4335, „Es kann auch eine Konfrontation zwischen den Supermächten irgendwo anders geben, die dann ins NATO-Gebiet übergreift" — DER SPIEGEL, Nr. 34/1982, S. 126) nichts mit der Verteidigung des NATO-Gebietes zu tun hat?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Oberbefehlshaber der US-Streitkräfte Europa in einem Nahostkrieg, in den US-Streitkräfte verwickelt sind, in einen Konflikt mit seiner Rolle als NATO-Oberbefehlshaber Europa kommen kann, indem er als US-Befehlshaber die Pflicht hat, US-Truppen und US-Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland im nationalen Interesse seines Heimatstaates einzusetzen, während er zugleich als NATO-Oberbefehlshaber zu solchem Einsatz nicht berechtigt ist?
Warum ist der NATO-Oberbefehlshaber Europa immer ein US-Amerikaner, warum wird er nicht von den europäischen NATO-Staaten gewählt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die USA nach der UNO-Charta für den Fall eines — nach Auffassung der US-Regierung erfolgten — Angriffs auf die USA oder ihre Streitkräfte, beispielsweise in Nahost, ohne jeglichen Vertragsbruch das Recht haben, ihre Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der NATO-Einbindung für die Selbstverteidigung der USA einzusetzen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Regelvorschriften des Grundgesetzes über die Feststellung des Verteidigungsfalles in der Bundesrepublik Deutschland für den Fall nicht praktikabel sind, daß die US-Streitkräfte bzw. -Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland aus US-nationaler Entscheidung im Rahmen eines Nahostkrieges eingesetzt werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ihre Aussage, im Atomzeitalter könne „die Unterscheidung von Angriff und Verteidigung Schwierigkeiten bereiten", zutreffend die Verfassungsmäßigkeit der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland in der heutigen Form in Frage stellt und daß die damit offenbarte technisch verursachte Kluft zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der militärischen Wirklichkeit nicht bestehen bleiben darf (Bundesverfassungsgericht, 2 BvE 13/83 vom 18. Dezember 1984, S. 68)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der NATO-Vertrag keine Handhabe für eine freiwillige oder erzwungene Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an einem Nahostkrieg bietet?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Grundgesetz keine Handhabe für eine Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland an einem Nahostkrieg bietet?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Bundesrepublik Deutschland in einem Nahostkrieg, an dem möglicherweise NATO-Verbündete teilnehmen, militärisch neutral bleiben muß?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die militärische Neutralität der Bundesrepublik Deutschland in einem Krieg außerhalb des NATO-Gebietes gebietet,
a) daß die Bundesrepublik Deutschland keiner Kriegspartei militärische Unterstützung gewähren darf,
b) daß die Bundesrepublik Deutschland keiner Kriegspartei ihr Territorium für die militärische Nutzung im Rahmen des Krieges zur Nutzung überlassen darf,
c) daß ferner die Bundesregierung mit allen verfügbaren Mitteln die Einhaltung dieser neutralitätsgemäßen Verpflichtungen nach a) und b) sicherstellen muß?
Hat die Bundesregierung gegenüber den NATO-Verbündeten USA, Großbritannien und Frankreich ausdrücklich klargestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland bei künftigen Kriegen dieser Staaten außerhalb des NATO-Gebietes sich strikt militärisch neutral verhalten werde und somit das Territorium der Bundesrepublik Deutschland für militärische Transporte dieser Staaten im Zusammenhang mit dem betreffenden Krieg versperrt ist?
Kann die Bundesregierung die österreichische Pressemeldung bestätigen, daß 1958 US-Militärflugzeuge aus der Bundesrepublik Deutschland in großer Höhe über Tirol in das Nahostgebiet flogen und dadurch die Neutralität Österreichs verletzten (Bedroht die Schnelle Eingreiftruppe Österreichs Neutralität? Zukunft, SPÖ, Oktober 1984)?
Hat Österreich seinerseits gegen diese Verletzung ihrer Neutralität von bundesdeutschem Boden aus bei der Bundesregierung Protest eingelegt?
Hat die Bundesregierung gegenüber den NATO-Verbündeten ausdrücklich klargestellt, daß Starterlaubnisse für Militärmaschinen, die neutrale Nachbarstaaten überfliegen wollen, künftig unter keinen Umständen erteilt werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie sich der Mittäterschaft an der Verletzung der Neutralität der Alpenstaaten durch Verbündete schuldig macht, wenn sie den Start von Militärmaschinen zum Überflug über die neutralen Alpenstaaten nicht verhindert?