BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Unterirdische NATO-Luftwaffen-Befehlszentren in der Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 10002283)

Gefährdung des Schnellen Brüters in Kalkar durch die in unmittelbarer Nähe befindliche unterirdische Kommandozentrale der 2. Taktischen Luftwaffe, Verlegung einer weiteren unterirdischen Kommandozentrale aus den Niederlanden nach Linnich-Glimbach (Niederrhein), Erweiterung der Kommandozentrale in Sembach/Saarland, unterirdisch verbunkerte NATO-Luftwaffen-Kommandozentralen in anderen europäischen NATO-Staaten, Führung der US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland durch ein eigenes satellitengestütztes US-nationales Führungs- und Nachrichtennetz, Überwachung der den US-Streitkräften zugeteilten Frequenzen, Tests mit NAVSTAR in der Bundesrepublik Deutschland

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

12.03.1985

Aktualisiert

22.10.2024

Deutscher BundestagDrucksache 10/291822.02.85

Unterirdische NATO-Luftwaffen-Befehlszentren in der Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Kann die Bundesregierung die Feststellung der GRÜNEN bestätigen oder widerlegen, daß eine unterirdische Kommandozentrale (ATOC) der zweiten Taktischen Luftwaffe (2. ATAF) sich seit Jahren in Kalkar (Niederrhein) in unmittelbarer Nähe der atomtechnischen Großanlage „Schneller Brüter" befindet?

2

Kann die Bundesregierung die Feststellung der GRÜNEN bestätigen oder widerlegen,

daß im Falle eines militärischen Angriffs auf den NATO-Befehlsbunker (ATOC) in Kalkar die atomtechnische Großanlage „Schneller Brüter" unvermeidlich mitgefährdet ist,

daß im Falle der Bombardierung des mit radioaktivem Material bestückten „Schnellen Brüters" eine extrem großflächige radioaktive Verseuchung der Umgebung unvermeidlich ist und

daß in solchem Falle eine große Teilfläche der Bundesrepublik Deutschland evakuiert werden muß und auf Dauer unbewohnbar bleibt?

3

Wurde bei der Auswahl Kalkars als Standort für den ,,Schnellen Brüter" die Gefährdung durch den am gleichen Ort befindlichen NATO-Befehlsbunker (ATOC) berücksichtigt?

4

Aus welchen Gründen wird eine weitere unterirdische Kommandozentrale (ATOC) der zweiten Alliierten Taktischen Luftwaffe (2. ATAF) demnächst aus den Niederlanden (Maastricht) wenige Kilometer weiter in die Bundesrepublik Deutschland hinein (nach Linnich-Glimbach/Niederrhein) verlegt, und welche militärischen Anlagen werden zum Risikoausgleich aus der Bundesrepublik Deutschland in die Niederlande verlegt?

5

Kann die Bundesregierung die Pressemeldung bestätigen oder widerlegen, daß es sich bei dem Neubau der ATAF-Kommandozentrale in Linnich-Glimbach um einen unterirdischen Bunker handelt, der in vierzig Meter Tiefe unter einer zweieinhalb Meter starken Betonplatte angelegt wird und 200 bis 300 Soldaten fremder Truppen aufnehmen soll (Tagesspiegel, 3. August 1984, S. 7)?

6

Kann die Bundesregierung die Fachpressemeldung bestätigen oder widerlegen, daß die Kommandozentrale der vierten Alliierten Taktischen Luftwaffe (4. ATAF) in Sembach (Saarland) erweitert wird, und zwar um einen unterirdischen Bunkerkomplex von 700 Quadratmetern Fläche (Aviation Week & Space Technology, 14. Juni 1982, S. 100)?

7

Kann die Bundesregierung die Fachpressemeldung bestätigen oder widerlegen, daß die unterirdische Verbunkerung der NATO-Luftflotten-Kommandozentren Schutz gegen jede Art konventioneller Angriffe sowie gegen Atomangriffe außer atomarer Volltreffer bietet (Aviation Week & Space Technology, 14. Juni 1982, S. 100)?

8

Kann die Bundesregierung die Feststellung der GRÜNEN bestätigen oder widerlegen, daß die NATO-Luftwaffen-Kommandozentren im Kriegsfall hochrangige Angriffsziele bilden?

9

In welchen anderen europäischen NATO-Staaten außer der Bundesrepublik Deutschland befinden sich unterirdisch verbunkerte NATO-Luftwaffen-Kommandozentren?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland über ein eigenes satellitengestütztes US-nationales Führungs- und Nachrichtennetz verfügen, so daß die USA die rein technische Möglichkeit haben, ihre Streitkräfte jederzeit auch ohne Mitwirkung von NATO-Stellen eigenständig durch US-nationale Befehlsstellen aus den USA zu führen?

11

Durch welche technischen Maßnahmen überwacht die Bundesregierung die Einhaltung der von bundesdeutschen Behörden zugewiesenen Funkfrequenzen an NATO-verbündete Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland lt. Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), Unterzeichnungsprotokoll zu Artikel 60?

12

Hat die Bundesregierung den US-Streitkräften Frequenzen für den Empfangs- und Sendebetrieb von Satellitenfunkverbindungen mit US-nationalen Befehlsstellen (gemäß ZA-NTS Unterzeichnungsprotokoll zu Artikel 60) zugeteilt? Wenn ja, welche Frequenzen wurden zugeteilt, und wann erfolgte diese Zuteilung?

13

Kann die Bundesregierung die Feststellung der GRÜNEN bestätigen oder widerlegen, daß es praktisch keine technischen Möglichkeiten für die Überprüfung gibt, inwieweit sich die US-Befehlsstellen beim Betrieb ihrer Satelliten-Richtfunkverbindungen in der Bundesrepublik Deutschland an die von der Bundesregierung zugeteilten Funkfrequenzen halten?

14

Haben die USA zu irgendeinem Zeitpunkt auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Tests ihres weltweiten satellitengestützten Navigationssystems NAVSTAR vorgenommen? Wenn ja, wann ist dies erfolgt, und hat die Bundesregierung den US-Streitkräften die hierfür genutzten Funkfrequenzen ausdrücklich zur Verwendung zugeteilt?

15

Sind die amerikanischen Pershing II-Feuereinheiten in der Bundesrepublik Deutschland mit Satellitenfunkverbindungen ausgerüstet?

Bonn, den 22. Februar 1985

Kelly Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen