US-Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich von den weltweit 334 Militäreinrichtungen der US-Streitkräfte weit über die Hälfte (187) in der Bundesrepublik Deutschland befinden, nämlich 176 Einrichtungen des US-Heeres und 11 Einrichtungen der US-Luftwaffe (Defense 83, U.S. Department of Defense, September 1983)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich in allen anderen westeuropäischen NATO-Staaten, die überhaupt ausländische Militärstützpunkte auf ihrem Territorium dulden (Großbritannien, Niederlande, Belgien, Italien, Griechenland, Portugal, Türkei, Spanien), zusammengenommen nur etwa ein Viertel (48 Stützpunkte) der Anzahl von US-Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland befinden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der weltweit und europäisch weitaus überragenden Anzahl von US-Militärstützpunkten in der Bundesrepublik Deutschland eine Neueinrichtung von US-Stützpunkten in der Bundesrepublik Deutschland künftig nicht mehr in Frage kommen kann?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine zwingende Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, NATO-Verbündeten auf Anforderung Gelände zur militärischen Nutzung zu überlassen, nach dem früheren Truppenvertrag bestand, daß aber seit dem Inkrafttreten des NATO-Truppenstatuts im Jahre 1963 eine Verpflichtung zur Überlassung von Gelände an fremde Streitkräfte nicht mehr besteht, sondern daß jede solche Überlassung von Gelände heute von bundesdeutscher Seite freiwillig und jederzeit widerruflich ist und zwar ohne Kündigung des NATO-Truppenstatuts oder des NATO-Vertrages?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der jahrzehntelang regelmäßig praktizierte Vorrang fremder militärischer Belange vor bundesdeutschen zivilen Belangen auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland heute nicht mehr gerechtfertigt ist, sondern daß vielmehr Belange des Umweltschutzes und der öffentlichen Gefahrensicherheit zumindest gleichrangig, wenn nicht höherrangig als fremde Militärbelange sind, so daß in jedem Einzelfall eine Abwägung vorzunehmen ist?
Wie viele militärisch genutzte Gelände gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Gesamtfläche umfassen diese und zwar
a) ausschließlich und dauernd nur von der Bundeswehr genutzt,
b) auch oder ausschließlich von ausländischen Streitkräften genutzt,
c) zeitweilig (z. B. werktags) militärisch genutzt und gesperrt,
d) für Übungszwecke genutzt?