Geplantes Munitionsdepot in der Gemarkung Leipheim/Schwaben
des Abgeordneten Vogt (Kaiserslautern) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
a) Wann fanden nach Kenntnis der Bundesregierung erste Planungsüberlegungen für ein Munitionsdepot bei Leipheim/Schwaben statt?
b) Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, wie zur Zeit der ersten Planungen für ein Munitionsdepot bei Leipheim Bürger, Gemeinden und Landesbehörden am Planverfahren beteiligt bzw. über dieses informiert wurden?
a) Warum werden die Bautätigkeiten für das Munitionsdepot in der Gemarkung Leipheim/Schwaben, für die bereits 1970 ein Raumordnungsverfahren abgeschlossen war, erst jetzt aufgenommen?
b) Bestand nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren zwischen 1970 und 1984 kein Bedarf für ein Munitionsdepot in der Gemarkung Leipheim/Schwaben?
c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Zusammenhang die Aufnahme der Bautätigkeiten, insbesondere an der Zufahrtsstraße, mit der Stationierung von Pershing II in Neu-Ulm steht?
Kann seitens der Bundesregierung ausgeschlossen werden, daß in dem geplanten Munitionsdepot in der Gemarkung Leipheim/Schwaben außer konventionellen Waffen auch atomare, chemische und/oder biologische Waffen gelagert werden sollen?
Wie viele Munitionstransporte werden nach Einschätzung der Bundesregierung nach Fertigstellung des Munitionsdepots in der Gemarkung Leipheim/Schwaben maximal pro Monat durch die angrenzenden Gemeinden Leipheim, Schneckenhofen und Bubesheim fahren?
Welche Beeinträchtigungen der Bevölkerung sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem geplanten Munitionsdepot in der Gemarkung Leipheim/Schwaben zu erwarten?
a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich in unmittelbarer Nähe des geplanten Munitionsdepots das Atomkraftwerk Grundremmingen befindet?
b) Sieht sich die Bundesregierung angesichts dieser Tatsache nicht im Widerspruch zum Zusatzprotokoll der Genfer Konvention, das besagt, daß sich in der Nähe von Atomkraftwerken und anderen atomaren Anlagen keine militärischen Anlagen, insbesondere keine Munitionsdepots befinden sollen, und wie begründet sie dies gegebenfalls.?
a) Wieviel Hektar Wald werden nach Kenntnis der Bundesregierung den Bauarbeiten für das Munitionsdepot Leipheim/Schwaben zum Opfer fallen?
b) Sieht sich die Bundesregierung angesichts des fortschreitenden Waldsterbens in der Lage, der Natur gegenüber militärischen Anlagen Vorrang einzuräumen, und wie begründet sie dies gegebenfalls.?
In welchem Zusammenhang stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die im Jahre 1979 von Mitgliedern der amerikanischen Streitkräfte im Bubesheimer Raum gemachten kartographischen Vermessungen?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung im Zusammenhang damit, daß sich im Landkreis Günzburg das Atomkraftwerk Grundremmingen befindet, welches zwei in Betrieb befindliche und einen stillgelegten Block umfaßt, daß weiterhin bei Leipheim (in Riedheim) Atomsprengköpfe gelagert werden, Leipheim selbst bereits NATO-Flugplatz ist und sich in der Nähe der Gemeinde Kötz schon ein Munitionsdepot befindet sowie der Tatsache, daß an der südlichen Landesgrenze in Kettershausen sich vermutlich Abschussbasen für Pershing II befinden, eine Grenze für das Gefährdungspotential der Bevölkerung dieses Landkreises?
Warum wurden die Bauarbeiten an der Zufahrtsstraße zum geplanten Munitionsdepot in der Gemarkung Leipheim/ Schwaben nicht, wie von Staatssekretär Dr. Ermisch im Juni in Leipheim versprochen, gestoppt, sondern fertiggestellt?
Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, auch gegen amerikanische Interessen, den Bau des geplanten Munitionsdepots in der Gemarkung Leipheim/Schwaben noch zu verhindern?