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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Rolle und Kontrolle der US-Atomwaffen in Europa (G-SIG: 10002312)

Struktur und Reichweite der amerikanischen Nuklearwaffen, Auswirkungen im Kriegsfall, Lagerung amerikanischer, britischer und französischer Atomsprengköpfe in der Bundesrepublik Deutschland, Kontrolle der auf ausländischen Militärbasen gelagerten Waffenbestände durch deutsche Behörden, Kooperationsverträge und Lagerabkommen für Atomwaffen, Angebot der USA über eine bundesdeutsche Hinderungsmöglichkeit gegen den Einsatz von Pershing-II-Raketen mittels eines Zwei-Schlüssel-Systems

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

12.03.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/289521.02.85

Rolle und Kontrolle der US-Atomwaffen in Europa

der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Kann die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Wörner, aus dem Jahre 1982 bestätigen oder widerlegen, „daß der weitaus größte Teil der Nuklearwaffen der NATO in Mitteleuropa konzeptioneller Ersatz für fehlende konventionelle Mittel ist" (Pressedienst der CDU/CSU-Fraktion vom 21. Mai 1982)?

2

Kann die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Wörner, aus dem Jahre 1982 bestätigen oder widerlegen, „60 % der gegenwärtig in Europa stationierten amerikanischen Nuklearwaffen besitzen Reichweiten unter 30 km; die weitaus meisten hiervon wiederum haben maximale Schußentfernungen von 15 km (nukleare Artilleriewaffen)" (Pressedienst der CDU/CSU-Fraktion vom 21. Mai 1982), und daß daraus folgt, daß im Kriegsfall diese in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Atomwaffen kurzer Reichweite auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland explodieren würden?

3

Welcher Anteil der in Europa stationierten amerikanischen Atomsprengköpfe wird in der Bundesrepublik Deutschland gelagert?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bundesdeutsche Behörden vertraglich (lt. Artikel 53 Abs. 3 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut) das Recht haben, auf den fremden Militärbasen in der Bundesrepublik Deutschland bundesdeutsche Belange wahrzunehmen und daß die detaillierte Kontrolle der dort gelagerten Waffenbestände zu solchen bundesdeutschen Belangen gehören kann?

5

Hat die Bundesregierung jemals eine vollständige Überprüfung der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten amerikanischen oder britischen Atomsprengköpfe auf der Grundlage lückenloser örtlicher Kontrollen der Atomwaffenlager durch bundesdeutsche Dienststellen durchgeführt?

6

Befanden sich zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Erwerb der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland (5. Mai 1955) US-Atomsprengköpfe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland? Wenn ja, seit wann war der Bundesregierung die Lagerung von US-Atomsprengköpfen auf deutschem Boden bekannt?

7

Befanden sich zu irgendeinem Zeitpunkt oder befinden sich derzeit britische Atomsprengköpfe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland?

8

Befanden sich zu irgendeinem Zeitpunkt oder befinden sich derzeit französische Atomsprengköpfe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland?

9

Für welche atomaren Waffensysteme bestehen derzeit Kooperationsverträge („Programs of Cooperation") zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA, wann wurden diese geschlossen, und in welcher Weise ist deren Inhalt den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß mindestens ein Lagerabkommen für Atomwaffen („Stockpile Agreement") zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht?

11

Welche „Stockpile Agreements" zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA bestehen, wann wurden diese geschlossen, und in welcher Weise sind die Vertragstexte den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich?

12

Kann die Bundesregierung die Angabe des Forschungsdienstes des US-Kongresses bestätigen oder widerlegen, daß die Bundesrepublik Deutschland etwa 1979 ein Angebot der USA über eine bundesdeutsche Hinderungsmöglichkeit gegen den Einsatz von Pershing II-Raketen mittels eines „Zwei-Schlüssel"-Systems ausgeschlagen hat (The Modernization of NATO's Long-Range Theater Nuclear Forces, Congressional Research Service, 31. Dezember 1980, U.S. Government Printing Office, Washington D.C.)?

Bonn, den 21. Februar 1985

Kelly Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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