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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Datenverarbeitung im Bundesministerium der Verteidigung (G-SIG: 10002335)

Integration und Organisation der Datenverarbeitung in der Bundeswehr, Aufgabenteilung zwischen Anwendern und Industrie, Personalsituation im Bereich der DV, Nutzung der angebotenen Vielfalt von Anlagen und Programmen, Maßnahmen zur Rationalisierung, Informationstransfer bei unterschiedlichen Lagebedingungen, Härtung der Rechenzentren für den Einsatzfall, Verlagerung von Aufgaben vom Amtsbereich zur Industrie

Fraktion

CDU/CSU, FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

20.05.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/300512.03.85

Datenverarbeitung im Bundesministerium der Verteidigung

der Abgeordneten Wimmer (Neuss), Berger, Ehrbach, Ganz (St. Wendel), Dr. Götz, Hauser (Esslingen), Dr. Jobst, Kalisch, Löher, Milz, Dr.-Ing. Oldenstädt, Petersen, Wilz, Dr. Bugl, Carstensen (Nordstrand), Clemens, Hornung, Lenzer, Dr. Möller, Dr. Müller, Niegel, Pohlmann, Regenspurger, Frau Roitzsch (Quickborn), Seesing, Freiherr von Schorlemer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ronneburger, Dr. Feldmann, Dr. Weng und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Die Entwicklung der Informationstechnik führt zu immer stärkerer Integration der Datenverarbeitung in alle Führungs-, Leistungs- und Arbeitsprozesse der Bundeswehr. Insbesondere die Telekommunikationsdienste und Systeme der 5. Generation werden völlig neue Anwendungsgebiete erschließen. Wie bereitet sich das BMVg auf diese Herausforderungen vor? Welche Bedeutung haben in diesem Zusammenhang die Aufträge der Bundesregierung an das BMVg im Rahmen des Förderungsprogramms „Informationstechnik"?

2

Seit Jahren fordert der Bundesrechnungshof eine Straffung der Organisation der Datenverarbeitung in der Bundeswehr. Ist davon auszugehen, daß die derzeitigen Überlegungen des BMVg dieser Forderung Rechnung tragen? Würde diese Neuordnung die vorhandenen Schwachstellen (Zuständigkeits- und Schnittstellenprobleme, unterschiedliche Verfahrensregelungen) beheben oder zumindest entscheidend mildern? Sollen aus der funktionalen Integration aller von der Informationstechnik tangierten Fachgebiete (Datenverarbeitung, Kommunikationstechnik, allgemeine Bürotechnik, Fernmeldetechnik) auch organisatorische Konsequenzen gezogen werden? Könnten dadurch weitere Probleme abgebaut werden?

3

Ist es richtig, daß jede Neuordnung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung vor allem dem Erfordernis einer größeren Verantwortungsübertragung auf den Forderer/Anwender Rechnung tragen muß? Welche flankierenden Maßnahmen resultieren daraus? Wie sieht eine zukünftige Aufgabenteilung aus zwischen Anwender – DV-Fachkräften – Industrie? Könnte bei stärkerer Industriebeteiligung die Entwicklungszeit von DV-Vorhaben wesentlich verkürzt sowie eine generelle Effektivitätssteigerung erreicht werden?

4

Die Beherrschbarkeit des mit den neuen Techniken einhergehenden Zuwachses an informationsbezogenen Fragestellungen bedingt erhebliche, zusätzliche qualitative Anforderungen an das Personal. Wie sieht die Personalsituation generell aus? Kann es sein, daß eine notwendige Schwerpunktbildung im Bereich der DV zum Aufgabenabbau an anderer Stelle führen wird? Welche Ausbildungs-/Fortbildungsreihen und Maßnahmen existieren? Können Erfahrungen bei der Umschulung von Amtspersonal zu DV-Fachkräften mitgeteilt werden? Wo sieht das BMVg unumgängliche Verbesserungsnotwendigkeiten?

5

Sind unter den Bedingungen einer größeren Aufgabenzuweisung auf den Anwender die auch weiterhin erforderlichen zentralen Steuerungsfunktionen gesichert, z. B.

— DV-Anwendungen für gleichartige Aufgabenstellung zwischen den Forderern abzustimmen,

— übergeordnete Bedingungen (NATO, interministerielle Abstimmungen) zu berücksichtigen,

— Homogenität und Integrität der Daten sicherzustellen,

— eine wirtschaftliche und professionelle Geräte- und Programmausstattung sowie deren Nutzung zu gewährleisten,

— unwirtschaftliche Insellösungen zu verhindern,

— zentrale Aufgaben der DV-Sicherheit durchführen zu können,

— sonstige zentrale Vorhaben und Regelungen wirkungsvoll zum Einsatz bringen zu können?

6

Die Vielfalt der angebotenen DV-Anlagen, -Geräte und -Programme bietet den Auftraggebern große Flexibilität bei der Vertragsgestaltung und Beschaffung. Wie werden diese Möglichkeiten genutzt und welche Anstrengungen unternimmt die Bundeswehr bezüglich

— objektbezogener Ausschreibungen,

— Bildung von Gerätepools,

— alternative Finanzierungs-/Vertragsformen,

— Vermeidung technisch überalterter „Gerätehalden",

— Vermeidung monopolistischer Situationen (einseitige Herstellerbindung)?

7

Inwieweit werden Maßnahmen zur Rationalisierung in der DV durchgeführt, wie z. B.

— Abbau des hohen Änderungsaufwandes bei Altverfahren (Software-Sanierung),

— Einsatz automatisierter Methoden zur Systementwicklung,

— Einsatz intelligenter Benutzersysteme,

— Abbau der Überlastung zentraler DV-Anlagen durch verteilte Verarbeitung (z. B. Personal-Computer),

— Zukauf von Programmen statt Eigenfertigung; Komplettierung von Bausteinen (Komponenten); Einsatz von Querschnitts-Software,

— Angleichung der Software-Methoden für alle Anwendungen (DV-Anteile und DV-Systeme)?

8

Inwieweit ist bei Konzeption und Realisierung von DV-Verfahren der erforderliche Informationstransfer zwischen den Anwendern bei unterschiedlichen Lagebedingungen (Spannung, Krise, V-Fall) berücksichtigt? Liegen hierzu Erfahrungen aus Übungslagen vor? Besitzen die relevanten Rechenzentren die notwendige Hartung für den Einsatzfall? Könnten DV-Verfahren, die ausschließlich in Friedenszeiten eingesetzt werden, auch von der Industrie betrieben werden? Könnte mittels eines Datenverbundes zwischen Ämtern und Industrie (wesentliche Zulieferanten), z. B. im Bereich der Logistik, die Lieferbereitschaft erhöht, die Reaktionsfähigkeit verbessert und die eigene Lagerhaltung wesentlich entlastet werden?

9

Welche zusätzlichen Möglichkeiten der Verlagerung von Aufgaben von Amtsbereich zur Industrie könnten ausgeschöpft werden, z. B. bezüglich der

— gezielten Industrieunterstützung im Rahmen der Einführung komplexer Waffensysteme,

— Übernahme von Materialbeschaffungs- und Bewirtschaftungsfunktionen, z. B. bei der Ersatzteilbeschaffung und Instandsetzung,

— eigenverantwortlichen Führung von Bauzuständen, analog zur Konstruktionsverantwortung über die gesamte Lebensdauer von Waffensystemen?

Wären damit wirtschaftlichere Lösungen verbunden, und welche Konsequenzen hätte das z. B. auf zentrale Bewirtschaftungsverfahren, Verfügbarkeit im Einsatzfall usw.?

Bonn, den 12. März 1985

Wimmer (Neuss) Berger Ehrbach Ganz (St. Wendel) Dr. Götz Hauser (Esslingen) Dr. Jobst Kalisch Löher Milz Dr.-Ing. Oldenstädt Petersen Wilz Dr. Bugl Carstensen (Nordstrand) Clemens Hornung Lenzer Dr. Möller Dr. Müller Niegel Pohlmann Regenspurger Frau Roitzsch (Quickborn) Seesing Freiherr von Schorlemer Dr. Dregger, Dr. Waigel und Fraktion Ronneburger Dr. Feldmann Dr. Weng Mischnick und Fraktion

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