Beobachteter zeitlicher Ablauf des Pershing II-Brandunfalles am 11. Januar 1985 in Heilbronn
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Zeitlicher Ablauf des Brandunfalles
1. Kann die Bundesregierung die Pressemeldung hinsichtlich des Pershing II-Unfalls am 11. Januar 1985 in Heilbronn bestätigen, daß eine erste Antriebsstufe sich spontan ohne jede Vorwarnung entzündete, als sie, stabil an einem Kran hängend, aus einem Transportcontainer auf eine Startlafette gehoben wurde (DER SPIEGEL Nr. 4/1985, S. 82)?
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ein Fehlverhalten der Bedienungsmannschaften bei dem Unfall nicht vorlag und daß insbesondere eine unzulässige äußere Wärmeeinwirkung oder Schlageinwirkung auf die Raketenstufe, etwa zwecks Lockerung festgefrorener Teile, nicht erfolgte?
3. Kann die Bundesregierung die Pressemeldung bestätigen, daß die Raketenstufe nach der Entzündung ihre volle auslegungsgemäße Antriebsschubkraft entwickelte, dadurch den Kranwagen umriß, sich mit der Schubkraftrichtung schräg nach unten an einem Hindernis verkeilte und in dieser Lage leerbrannte (DER SPIEGEL Nr. 4/1985, S. 82)?
4. Wie groß war die Flugstrecke, die die Raketenstufe bis zum Verkeilen an einem Hindernis zurücklegte?
5. Kam es während des Brandes zu einer Explosion der Raketenstufe, oder trat Feuer an anderen Stellen der Außenhaut als der Antriebsdüse aus?
6. Kamen die in der Raketenstufe befindlichen explosiven Sprengladungen zur Stufentrennung bei dem Brandunglück zur Detonation?
7. Bis zu welchem Abstand traten durch die Raketenflamme Sekundärbrände, insbesondere von Fahrzeugtreibstoffen und -ölen, auf?
8. Traten an der Startlafette oder benachbarten Teilen Verschmelzungen von Metall auf?
9. Bis zu welchem Abstand wurden losgerissene, insbesondere brennende Teile von der Unglücksstelle fortgeschleudert?
2. Gefahrenpotential des Brandunfalles
10. Welche Angaben sind der Bundesregierung hinsichtlich des Pershing II-Brandes in Heilbronn bekannt über a) die Masse des verbrannten festen Raketentreibstoffes, b) den Innendruck in der Raketenstufe während des Brandes, c) die Temperatur der Raketenflamme bei Austritt aus der Schubdüse, d) die Gefährdungslänge des Raketenstrahls (Abstand in Strahlrichtung, in der Personen Verbrennungen erleiden oder fortgeschleudert werden), e) die Brenndauer der Raketenstufe, f) die durch den überschallschnellen Raketenstrahl verursachten Schallpegel an der Geländeeinzäunung, g) die maximale Schubkraft der Raketenstufe während des Brandes?
11. Kann die Bundesregierung die Angaben militärtechnischer Fachaufsätze bestätigen, daß der Pershing II-Raketentreibstoff aus einer Mischung des Kunststoffs HTPB mit Ammoniumperchlorat besteht und daß dieser Treibstoff in eine aus Kevlar-Kunststoffasern gewickelte Hülle eingegossen ist, die zugleich die Außenhaut der Rakete bildet (Wehrtechnik 2/1983, Internationale Wehrrevue 8/1979, Astronautics & Aeronautics September 1977)?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über toxische Bestandteile der Verbrennungsabgase und festen Verbrennungsrückstände der Raketenflamme?
13. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Raketenstufe zum Zeitpunkt des Unfalles an elektrische Kabelverbindungen angeschlossen war?
14. War die schwenkbare Schubdüse der Raketenstufe zum Zeitpunkt des Brandes in Richtung ihrer Längsachse oder schräg zur Längsachse fixiert?
15. Kann die Bundesregierung die in der Presse gemeldete Angabe eines Sprechers der US-Armee in Heilbronn bestätigen, daß es nicht möglich ist, einen Brand des Festtreibstoffs einer Pershing II-Rakete mit Feuerwehrlöschmitteln zu löschen (DER SPIEGEL Nr. 4/1985, S. 83)?
16. Wie groß war der kürzeste Abstand von der Unglücksstelle bis zum Zaun des US-Militärgeländes Waldheide in Heilbronn?
17. Wie groß war der kürzeste Abstand von der Unglücksstelle zu weiteren auf dem Gelände befindlichen Pershing II-Raketenstufen?
18. Kann die Bundesregierung sicher ausschließen, daß sich zum Zeitpunkt des Unfalles auf dem US-Militärgelände Waldheide bei Heilbronn atomare Sprengköpfe befanden?
19. Kann die Bundesregierung die Pressemeldung widerlegen, daß sich 250 Meter von der Unglücksstelle entfernt weitere Pershing II-Raketen befanden (DER SPIEGEL Nr. 4/1985, S. 82)?
20. Kann die Bundesregierung widerlegen, daß das US-Militärgelände Waldheide bei Heilbronn ein Stationierungsort für amerikanische Pershing II-Raketen ist?
3. Einsatz und Zugangsrecht der Berufsfeuerwehr Heilbronn
21. Wurde die Berufsfeuerwehr Heilbronn bei dem Pershing II-Brandunfall außer von den US-Streitkräften auch durch deutsche Staatsbürger alarmiert?
22. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Feuerwehr und der Rettungsdienst bereits sieben Minuten nach Alarmierung das US-Militärgelände Waldheide betraten?
23. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Einsatzleitung der Feuerwehr bei ihrem Ausrücken keine umfassende Kenntnis über das Gefahrenpotential des Unfalles hatte und haben konnte und daß die Feuerwehr insbesondere nicht auf ein mögliches radioaktives Gefahrenpotential vorbereitet war?
24. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die baden-württembergischen Landes- und Gemeindebehörden zum Zeitpunkt des Pershing II-Brandes weder das chemische noch das radioaktive Gefahrenpotential des US-Militärgeländes Waldheide kannten?
25. War der Einsatzleitung der Feuerwehr Heilbronn beim Ausrücken bekannt, daß es sich bei dem Brandherd um eine Pershing II-Rakete handelte?
26. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß — ungeachtet der Initiative der US-Streitkräfte bei der Alarmierung der Hilfskräfte — die Heilbronner Feuerwehr mit dem Ausbruch des Pershing II-Brandes ein eigenes Zugangsrecht zu dem US-Militärgelände gemäß Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), Artikel 53 Abs. 3, erlangte, weil sie damit als die zuständige deutsche Behörde Maßnahmen zur Wahrnehmung bundesdeutscher Belange, d. h. des Schutzes von Leben und Eigentum, zu treffen hatte?
27. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Entscheidung über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Maßnahmen zur Wahrnehmung deutscher Belange auf dem US-Militärgel��nde Waldheide laut ZA-NTS, Artikel 53 Abs. 3, im Falle des Pershing II-Brandes wegen der Eilbedürftigkeit uneingeschränkt bei der Feuerwehr Heilbronn als der für die öffentliche Sicherheit zuständigen deutschen Behörde lag?
28. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das im ZA-NTS, Artikel 53 Abs. 3, garantierte Zugangsrecht für deutsche Behörden bei dem Pershing II-Brand in Heilbronn oder einem vergleichbaren Unfall bereits aufgrund der eigenverantwortlichen Gefahrenbewertung durch die örtliche Feuerwehr entsteht und daß dieses Zugangsrecht in solchem eilbedürftigen Fall keiner gesonderten Bestätigung oder Zustimmung durch Bundesdienststellen oder Stationierungsstreitkräfte bedarf?
Fragen28
Kann die Bundesregierung die Pressemeldung hinsichtlich des Pershing II-Unfalls am 11. Januar 1985 in Heilbronn bestätigen, daß eine erste Antriebsstufe sich spontan ohne jede Vorwarnung entzündete, als sie, stabil an einem Kran hängend, aus einem Transportcontainer auf eine Startlafette gehoben wurde (DER SPIEGEL Nr. 4/1985, S. 82)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ein Fehlverhalten der Bedienungsmannschaften bei dem Unfall nicht vorlag und daß insbesondere eine unzulässige äußere Wärmeeinwirkung oder Schlageinwirkung auf die Raketenstufe, etwa zwecks Lockerung festgefrorener Teile, nicht erfolgte?
Kann die Bundesregierung die Pressemeldung bestätigen, daß die Raketenstufe nach der Entzündung ihre volle auslegungsgemäße Antriebsschubkraft entwickelte, dadurch den Kranwagen umriß, sich mit der Schubkraftrichtung schräg nach unten an einem Hindernis verkeilte und in dieser Lage leerbrannte (DER SPIEGEL Nr. 4/1985, S. 82)?
Wie groß war die Flugstrecke, die die Raketenstufe bis zum Verkeilen an einem Hindernis zurücklegte?
Kam es während des Brandes zu einer Explosion der Raketenstufe, oder trat Feuer an anderen Stellen der Außenhaut als der Antriebsdüse aus?
Kamen die in der Raketenstufe befindlichen explosiven Sprengladungen zur Stufentrennung bei dem Brandunglück zur Detonation?
Bis zu welchem Abstand traten durch die Raketenflamme Sekundärbrände, insbesondere von Fahrzeugtreibstoffen und -ölen, auf?
Traten an der Startlafette oder benachbarten Teilen Verschmelzungen von Metall auf?
Bis zu welchem Abstand wurden losgerissene, insbesondere brennende Teile von der Unglücksstelle fortgeschleudert?
Welche Angaben sind der Bundesregierung hinsichtlich des Pershing II-Brandes in Heilbronn bekannt über
a) die Masse des verbrannten festen Raketentreibstoffes,
b) den Innendruck in der Raketenstufe während des Brandes,
c) die Temperatur der Raketenflamme bei Austritt aus der Schubdüse,
d) die Gefährdungslänge des Raketenstrahls (Abstand in Strahlrichtung, in der Personen Verbrennungen erleiden oder fortgeschleudert werden),
e) die Brenndauer der Raketenstufe,
f) die durch den überschallschnellen Raketenstrahl verursachten Schallpegel an der Geländeeinzäunung,
g) die maximale Schubkraft der Raketenstufe während des Brandes?
Kann die Bundesregierung die Angaben militärtechnischer Fachaufsätze bestätigen, daß der Pershing II-Raketentreibstoff aus einer Mischung des Kunststoffs HTPB mit Ammoniumperchlorat besteht und daß dieser Treibstoff in eine aus Kevlar-Kunststoffasern gewickelte Hülle eingegossen ist, die zugleich die Außenhaut der Rakete bildet (Wehrtechnik 2/1983, Internationale Wehrrevue 8/1979, Astronautics & Aeronautics September 1977)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über toxische Bestandteile der Verbrennungsabgase und festen Verbrennungsrückstände der Raketenflamme?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Raketenstufe zum Zeitpunkt des Unfalles an elektrische Kabelverbindungen angeschlossen war?
War die schwenkbare Schubdüse der Raketenstufe zum Zeitpunkt des Brandes in Richtung ihrer Längsachse oder schräg zur Längsachse fixiert?
Kann die Bundesregierung die in der Presse gemeldete Angabe eines Sprechers der US-Armee in Heilbronn bestätigen, daß es nicht möglich ist, einen Brand des Festtreibstoffs einer Pershing II-Rakete mit Feuerwehrlöschmitteln zu löschen (DER SPIEGEL Nr. 4/1985, S. 83)?
Wie groß war der kürzeste Abstand von der Unglücksstelle bis zum Zaun des US-Militärgeländes Waldheide in Heilbronn?
Wie groß war der kürzeste Abstand von der Unglücksstelle zu weiteren auf dem Gelände befindlichen Pershing II-Raketenstufen?
Kann die Bundesregierung sicher ausschließen, daß sich zum Zeitpunkt des Unfalles auf dem US-Militärgelände Waldheide bei Heilbronn atomare Sprengköpfe befanden?
Kann die Bundesregierung die Pressemeldung widerlegen, daß sich 250 Meter von der Unglücksstelle entfernt weitere Pershing II-Raketen befanden (DER SPIEGEL Nr. 4/1985, S. 82)?
Kann die Bundesregierung widerlegen, daß das US-Militärgelände Waldheide bei Heilbronn ein Stationierungsort für amerikanische Pershing II-Raketen ist?
Wurde die Berufsfeuerwehr Heilbronn bei dem Pershing II-Brandunfall außer von den US-Streitkräften auch durch deutsche Staatsbürger alarmiert?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Feuerwehr und der Rettungsdienst bereits sieben Minuten nach Alarmierung das US-Militärgelände Waldheide betraten?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Einsatzleitung der Feuerwehr bei ihrem Ausrücken keine umfassende Kenntnis über das Gefahrenpotential des Unfalles hatte und haben konnte und daß die Feuerwehr insbesondere nicht auf ein mögliches radioaktives Gefahrenpotential vorbereitet war?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die baden-württembergischen Landes- und Gemeindebehörden zum Zeitpunkt des Pershing II-Brandes weder das chemische noch das radioaktive Gefahrenpotential des US-Militärgeländes Waldheide kannten?
War der Einsatzleitung der Feuerwehr Heilbronn beim Ausrücken bekannt, daß es sich bei dem Brandherd um eine Pershing II-Rakete handelte?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß — ungeachtet der Initiative der US-Streitkräfte bei der Alarmierung der Hilfskräfte — die Heilbronner Feuerwehr mit dem Ausbruch des Pershing II-Brandes ein eigenes Zugangsrecht zu dem US-Militärgelände gemäß Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS), Artikel 53 Abs. 3, erlangte, weil sie damit als die zuständige deutsche Behörde Maßnahmen zur Wahrnehmung bundesdeutscher Belange, d. h. des Schutzes von Leben und Eigentum, zu treffen hatte?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Entscheidung über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Maßnahmen zur Wahrnehmung deutscher Belange auf dem US-Militärgelände Waldheide laut ZA-NTS, Artikel 53 Abs. 3, im Falle des Pershing II-Brandes wegen der Eilbedürftigkeit uneingeschränkt bei der Feuerwehr Heilbronn als der für die öffentliche Sicherheit zuständigen deutschen Behörde lag?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das im ZA-NTS, Artikel 53 Abs. 3, garantierte Zugangsrecht für deutsche Behörden bei dem Pershing II-Brand in Heilbronn oder einem vergleichbaren Unfall bereits aufgrund der eigenverantwortlichen Gefahrenbewertung durch die örtliche Feuerwehr entsteht und daß dieses Zugangsrecht in solchem eilbedürftigen Fall keiner gesonderten Bestätigung oder Zustimmung durch Bundesdienststellen oder Stationierungsstreitkräfte bedarf?