Lage in Mittelamerika
der Abgeordneten Frau Gottwald und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Nicaragua
1. Spiegelt die ablehnende Haltung von Staatsminister Möllemann, wie er sie nach Rückkehr seiner Mittelamerikareise bezüglich der Finanzierung der bewaffneten, von Honduras aus operierenden, antisandinistischen Gruppen (contra) äußerte, die Meinung der gesamten Bundesregierung wider?
2. Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gerade jetzt zu unternehmen, um dieser Finanzierung entgegenzuwirken?
3. Falls die Finanzierung erneut zustande kommt, würde dies Konsequenzen negativer Art im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten nach sich ziehen?
4. Spiegelt die von Staatsminister Möllemann nach seiner Mittelamerikareise an Nicaragua gerichtete Bedingung der Einstellung jeglicher regionaler Destabilisierung als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe die Meinung der gesamten Bundesregierung wider?
5. Welche Destabilisierungsmaßnahmen sind im Falle Nicaraguas gemeint (ökonomisch, politisch, militärisch)?
6. Kann die Bundesregierung konkrete Fälle nennen, in denen Nicaragua Länder der Region destabilisiert , und wenn ja, welche?
7. Liegen dafür Beweise vor, und wenn ja, welche?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß Nicaragua seit über vier Jahren in erheblichem Maße von Honduras aus durch die antisandinistischen Gruppen destabilisiert wird?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß Nicaragua ebenfalls in erheblichem Maße von Costa Rica aus von der ARDE destabilisiert wird?
10. Gedenkt die Bundesregierung, ähnliche Kriterien an die Vergabe der Entwicklungshilfe für Honduras und Costa Rica anzulegen wie für Nicaragua, so daß diese Länder in absehbarer Zeit mit einer Einstellung der Hilfe rechnen müssen?
11. Wer ist innerhalb der Bundesregierung die ausschlaggebende Instanz bei der Entscheidung über den Abbruch bzw. die Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe an Nicaragua?
Guatemala
12. Was ist der Sinn und Zweck der von Bundesminister Dr. Warnke im April beabsichtigten Reise nach Guatemala?
13. Beabsichtigt die Bundesregierung trotz der katastrophalen Menschenrechtslage eine Ausweitung der Entwicklungshilfe mit Guatemala?
14. Wenn ja, in welchen Bereichen, Sektoren und Projekten ist diese Erweiterung der Hilfe geplant?
15. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Guatemala alle zivilen und staatlichen Strukturen (z. B. Ministerien) qua Verfassung der militärischen Oberhoheit unterliegen, somit keine bilaterale staatliche Zusammenarbeit möglich ist, die nicht militärisch kontrolliert wird?
16. Was gedenkt die Bundesregierung in den von der UN offiziell gemeldeten Fällen der beiden Verschwundenen, Victor Manuel Monroy und Carlos Guillermo Ramirez, die zuvor bei INTECAP, dem Institut, mit dem die Bundesregierung im Rahmen der technischen Zusammenarbeit kooperiert, Auszubildende bzw. Ausbilder waren, für die Aufklärung der Fälle zu tun, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
17. Was verspricht sich die Bundesregierung von den nächsten Wahlen im Oktober und November dieses Jahres?
El Salvador
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß Präsident Duarte, obwohl formal Oberbefehlshaber der Armee, de facto kein Mitspracherecht bei Umbesetzungen oder anderen Personalentscheidungen innerhalb des Militärapparats hat?
19. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der salvadoreanischen Armee in den Konfliktgebieten, insbesondere die Bombardierungen von Regionen, in denen Zivilbevölkerung lebt, das Abbrennen von Häusern der Zivilbevölkerung, Abbrennen von Ernten und Feldern der Bauern sowie Festnahmen und Erschießungen von Zivilpersonen?
20. Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen salvadoreanischer Militärs, die behaupten, die in den Konfliktzonen lebende Zivilbevölkerung würde politisch mit der Guerilla kollaborieren, weswegen sie mit ihr gleichzusetzen sei (S. Ochoa, L. Nuila im Januar 1985)?
21. Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung bei der Freigabe der Entwicklungshilfe an El Salvador die Kriegssituation im Land miteinbezogen und hier insbesondere das Ausmaß der durch das Militär verursachten Menschenrechtsverletzungen besonders auf dem Land?
22. Welche außenpolitischen Beweggründe haben die Bundesregierung zu dieser Zahlungsbilanzhilfe für die salvadoreanische Regierungskasse veranlaßt?
23. Wird sich die Bundesregierung gegenüber den entsprechenden Stellen in El Salvador dafür einsetzen, daß auch im Rahmen von Kriegshandlungen der Status der Zivilbevölkerung akzeptiert werden muß?
24. Wird die Bundesregierung auch gegenüber ihrem Bündnispartner USA, der im Rahmen der geleisteten Militärhilfe nicht nur finanziell, sondern auch konzeptionell den Kriegsverlauf in El Salvador prägt, darauf drängen, daß der Zivilbevölkerung ein Schutz vor militärischen Übergriffen eingeräumt werden muß?
25. Wird die Bundesregierung im Falle eines Andauerns der Übergriffe der salvadoreanischen Militärs auf die Zivilbevölkerung Konsequenzen ziehen im Hinblick auf ihr Verhältnis zur salvadoreanischen Regierung?
Fragen25
Spiegelt die ablehnende Haltung von Staatsminister Möllemann, wie er sie nach Rückkehr seiner Mittelamerikareise bezüglich der Finanzierung der bewaffneten, von Honduras aus operierenden, antisandinistischen Gruppen (contra) äußerte, die Meinung der gesamten Bundesregierung wider?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung gerade jetzt zu unternehmen, um dieser Finanzierung entgegenzuwirken?
Falls die Finanzierung erneut zustande kommt, würde dies Konsequenzen negativer Art im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten nach sich ziehen?
Spiegelt die von Staatsminister Möllemann nach seiner Mittelamerikareise an Nicaragua gerichtete Bedingung der Einstellung jeglicher regionaler Destabilisierung als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe die Meinung der gesamten Bundesregierung wider?
Welche Destabilisierungsmaßnahmen sind im Falle Nicaraguas gemeint (ökonomisch, politisch, militärisch)?
Kann die Bundesregierung konkrete Fälle nennen, in denen Nicaragua Länder der Region destabilisiert , und wenn ja, welche?
Liegen dafür Beweise vor, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß Nicaragua seit über vier Jahren in erheblichem Maße von Honduras aus durch die antisandinistischen Gruppen destabilisiert wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß Nicaragua ebenfalls in erheblichem Maße von Costa Rica aus von der ARDE destabilisiert wird?
Gedenkt die Bundesregierung, ähnliche Kriterien an die Vergabe der Entwicklungshilfe für Honduras und Costa Rica anzulegen wie für Nicaragua, so daß diese Länder in absehbarer Zeit mit einer Einstellung der Hilfe rechnen müssen?
Wer ist innerhalb der Bundesregierung die ausschlaggebende Instanz bei der Entscheidung über den Abbruch bzw. die Wiederaufnahme der Entwicklungshilfe an Nicaragua?
Was ist der Sinn und Zweck der von Bundesminister Dr. Warnke im April beabsichtigten Reise nach Guatemala?
Beabsichtigt die Bundesregierung trotz der katastrophalen Menschenrechtslage eine Ausweitung der Entwicklungshilfe mit Guatemala?
Wenn ja, in welchen Bereichen, Sektoren und Projekten ist diese Erweiterung der Hilfe geplant?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Guatemala alle zivilen und staatlichen Strukturen (z. B. Ministerien) qua Verfassung der militärischen Oberhoheit unterliegen, somit keine bilaterale staatliche Zusammenarbeit möglich ist, die nicht militärisch kontrolliert wird?
Was gedenkt die Bundesregierung in den von der UN offiziell gemeldeten Fällen der beiden Verschwundenen, Victor Manuel Monroy und Carlos Guillermo Ramirez, die zuvor bei INTECAP, dem Institut, mit dem die Bundesregierung im Rahmen der technischen Zusammenarbeit kooperiert, Auszubildende bzw. Ausbilder waren, für die Aufklärung der Fälle zu tun, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Was verspricht sich die Bundesregierung von den nächsten Wahlen im Oktober und November dieses Jahres?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß Präsident Duarte, obwohl formal Oberbefehlshaber der Armee, de facto kein Mitspracherecht bei Umbesetzungen oder anderen Personalentscheidungen innerhalb des Militärapparats hat?
Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der salvadoreanischen Armee in den Konfliktgebieten, insbesondere die Bombardierungen von Regionen, in denen Zivilbevölkerung lebt, das Abbrennen von Häusern der Zivilbevölkerung, Abbrennen von Ernten und Feldern der Bauern sowie Festnahmen und Erschießungen von Zivilpersonen?
Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen salvadoreanischer Militärs, die behaupten, die in den Konfliktzonen lebende Zivilbevölkerung würde politisch mit der Guerilla kollaborieren, weswegen sie mit ihr gleichzusetzen sei (S. Ochoa, L. Nuila im Januar 1985)?
Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung bei der Freigabe der Entwicklungshilfe an El Salvador die Kriegssituation im Land miteinbezogen und hier insbesondere das Ausmaß der durch das Militär verursachten Menschenrechtsverletzungen besonders auf dem Land?
Welche außenpolitischen Beweggründe haben die Bundesregierung zu dieser Zahlungsbilanzhilfe für die salvadoreanische Regierungskasse veranlaßt?
Wird sich die Bundesregierung gegenüber den entsprechenden Stellen in El Salvador dafür einsetzen, daß auch im Rahmen von Kriegshandlungen der Status der Zivilbevölkerung akzeptiert werden muß?
Wird die Bundesregierung auch gegenüber ihrem Bündnispartner USA, der im Rahmen der geleisteten Militärhilfe nicht nur finanziell, sondern auch konzeptionell den Kriegsverlauf in El Salvador prägt, darauf drängen, daß der Zivilbevölkerung ein Schutz vor militärischen Übergriffen eingeräumt werden muß?
Wird die Bundesregierung im Falle eines Andauerns der Übergriffe der salvadoreanischen Militärs auf die Zivilbevölkerung Konsequenzen ziehen im Hinblick auf ihr Verhältnis zur salvadoreanischen Regierung?