Politische und juristische Auseinandersetzung zum Vorwurf einer nuklearen und militärischen Zusammenarbeit mit Südafrika
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Politische und juristische Auseinandersetzung zum Vorwurf einer nuklearen und militärischen Zusammenarbeit mit Südafrika
Wir fragen die Bundesregierung:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt auf juristischem Wege gegen den mehrfach erhobenen Vorwurf, die Bundesrepublik Deutschland arbeite mit Südafrika auf militärischem und nuklearem Gebiet zusammen, vorgegangen ist?
Fragen10
Trifft es zu, daß die Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt auf juristischem Wege gegen den mehrfach erhobenen Vorwurf, die Bundesrepublik Deutschland arbeite mit Südafrika auf militärischem und nuklearem Gebiet zusammen, vorgegangen ist?
Trifft es zu, daß auch die frühere Bundesregierung nicht gegen den Vorwurf bundesdeutscher Nuklearexporte nach Südafrika gerichtlich vorgegangen ist?
Trifft es zu, daß allerdings die Anti-Apartheid-Bewegung in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin e. V. gegen eine Broschüre der Bundesregierung (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung) mit dem Titel: „Zur Sache. Widerlegung der Vorwürfe einer angeblichen nuklearen und militärischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südafrika." auf juristischem Wege vorgegangen ist und ihre Vorwürfe in einer Broschüre mit dem Titel: „Erwiderung. Antwort auf ein Dementi der Bundesregierung zur militärisch-nuklearen Zusammenarbeit Bundesrepublik Deutschland — Südafrika." zusammenfaßte und veröffentlichte?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Organisation für Afrikanische Einheit (Befreiungs-Ausschuß) am 7. März 1980 ein Vorwort zu der in Frage 3 genannten Broschüre der Anti-Apartheid-Bewegung schrieb, in dem Hashim I. Mbita u. a. ausführte: „Eines der neuesten in der Reihe dieser Aggressionsakte stellt die nukleare Kollaboration zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Apartheid-Südafrika dar, wofür erhellendes Beweismaterial in reicher Fülle vorliegt. Der gesunde Menschenverstand gebietet, daß dieses brutale Geschäft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Erzfeind Afrikas zu nichts anderem dienen kann als der Aggression gegen Afrika ... "?
Hat die jetzige oder die vorige Bundesregierung Schritte unternommen, gegen diese Behauptung eines Gremiums der OAU vorzugehen, und wenn ja, in welcher Form?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung auf diese Publikation der Anti-Apartheid-Bewegung ihrerseits nicht mit einer neuen Antwort reagiert hat, sondern lediglich die der „Erwiderung ... " zugrundeliegende Broschüre „Zur Sache ... " weiter verbreitete?
Trifft es zu, daß das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom 8. Dezember 1982 eine Berufungsklage der Anti-Apartheid-Bewegung zwar zurückwies, jedoch keine Stellungnahme zum Sachverhalt der Vorwürfe hinsichtlich der nuklearen und militärischen Zusammenarbeit mit Südafrika abgab, sondern lediglich der Bundesregierung als der Beklagten das Recht zusprach, „mit Meinungsäußerungen, Werturteilen auf die Vorwürfe der Klägerin zu antworten"?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom 8. Dezember 1982 (20 A 2202/81) feststellte: „Soweit die Klägerin eine Verpflichtung der Beklagten zum Widerruf der Äußerung erstrebt, sie führe eine Verleumdungskampagne, indem sie der deutschen Seite wider besseres Wissen eine militärische und nukleare Zusammenarbeit mit Südafrika unterschiebe, handelt es sich um ein Werturteil, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung ... Dem Adressaten der Äußerung wird damit nicht der Eindruck vermittelt, die Würdigung des Verhaltens der Klägerin als Verleumdungskampagne sei durch gegebenenfalls nachprüfbare tatsächliche Umstände begründet, nach dem Gesamtzusammenhang der Broschüre steht vielmehr bei der hier streitigen Äußerung die subjektive Wertung der Bundesregierung im Vordergrund ... Es erscheint ausgeschlossen, daß die Äußerung von dem unbefangenen Leser dahin gehend verstanden wird, der Klägerin werde tatsächlich ein gemäß § 187 StGB strafbares Verhalten vorgeworfen ... " ?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß aus diesem Urteil nicht abgeleitet werden kann, die Behauptung, es habe Nuklearexporte aus der Bundesrepublik Deutschland nach Südafrika gegeben, sei eine wahrheitswidrige Behauptung, gegen die schon die frühere Bundesregierung erfolgreich vor Gericht vorgegangen sei?
Wurden 1982, 1983 und 1984 Genehmigungen für Waren aus Teil I B (Kernenergieliste) der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung nach Südafrika erteilt?