Wehrmedizinische Entwicklungsaufträge und Forschungen im Bereich von „B-Waffen"
des Abgeordneten Kleinert (Marburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesfinanzminister hat mit Schreiben vom 19. Juni 1985 an den Haushaltsausschuß die Aufhebung einer qualifizierten Sperre auf dem Gebiet der Entwicklung und Erprobung im Bereich des „Sanitäts-, Verpflegungs- und Bekleidungswesens" beantragt. In diesem Zusammenhang stellen sich eine Reihe von Fragen im Bereich der „B-Waffenforschung" und der sog. B-Waffenabwehr.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
In der Vorlage des Bundesfinanzministeriums wird im einzelnen lediglich ausgeführt, daß es um „Immunprophylaxe bei Arbovireninfektion" gehe. Wir entnehmen diesem Hinweis, daß es um „Abwehr" einer angenommenen Bedrohung geht.
Wir fragen daher weiter:
Fragen29
Welchem wehrmedizinischen Entwicklungsauftrag soll die Aufhebung der qualifizierten Sperre bei Kap. 14 20 Tit. 551 12 zugute kommen?
Werden auch an anderen Stellen im Haushalt weitere Gelder für solche „wehrmedizinischen Entwicklungsaufträge" veranschlagt, und wenn ja, wo und wieviele?
In welcher Größenordnung bewegen sich die Ausgaben im gesamten Bereich solcher „wehrmedizinischen Entwicklungsaufträge"?
Wieso werden die entsprechenden Ausgaben für derartige Projekte im Haushaltsplan nicht entsprechend ausgewiesen, sondern — zumindest in dem angeführten Fall — pauschal dem „Sanitäts-, Verpflegungs- und Bekleidungswesen" zugeordnet?
Wann und von wem wurde der oben näher bezeichnete „Entwicklungsauftrag" erteilt?
Wer führt diesen Entwicklungsauftrag aus?
Welcher Zweck wird mit diesem Entwicklungsauftrag verfolgt?
Was ist das Forschungsziel des Auftrags?
Von welchen Krankheitsbildern wird bei dem Auftrag ausgegangen?
Wieso kann die Durchführung dieses Auftrags nicht zivil organisiert werden?
Wieso sind Verfahren und Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich und unterliegen damit nicht der wissenschaftlichen Diskussion?
Von welchen Bedrohungsszenarien geht die Bundesregierung bei diesem Vorhaben aus?
Welche Forschungsinstitutionen sind mit diesem Vorhaben betraut?
Welche Art von Kooperation findet auf diesem Gebiet mit den USA statt?
Woher stammt der für die Erforschung der Immunprophylaxe benötigte Kampfstoff (Viren)?
Finden im Rahmen des bezeichneten Vorhabens Experimente mit Menschen und/oder Tieren statt?
In welcher Weise können mögliche Erkenntnisse aus diesem Vorhaben zu einem wirksamen Schutz von Militär- und Zivilbevölkerung beitragen?
Auf welche Weise wird verhindert, daß mögliche Erkenntnisse über eine Immunprophylaxe und damit über die Wirkungsweise dieser Kampfstoffe zur Weiterentwicklung von B-Kampfstoffen eingesetzt werden können?
Auf welche Weise kann verhindert werden, daß durch gentechnische Manipulationen neue, gezielt einsetzbare Typen von Arboviren geschaffen werden können?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es möglich ist, eine trennscharfe Grenze zwischen B-Waffenschutz und B-Waffenentwicklung zu ziehen, und wie läßt sich diese Grenzlinie bestimmen?
Welche Vorkehrungen sind getroffen, um diese Grenzlinien, so es sie überhaupt gibt, einhalten zu können?
Kann eine Beschränkung der Aufgabenstellung auf die Entwicklung verbesserter Impfstoffe und Medikamente gegen schon definierte Virentypen nicht auch im Rahmen eines zivilen Forschungsvorhabens bewältigt werden?
Wieso geschieht dies hier nicht?
Welche zivilen Kontrollinstanzen gibt es für das genannte Forschungsvorhaben?
Welcher Art ist die im Rahmen dieses Vorhabens laufende Kooperation mit den USA?
Welche Abkommen liegen dieser Zusammenarbeit zugrunde?
Welche Art von Arbeitsteilung ist im Rahmen dieser Kooperation durchgeführt worden und soll zukünftig durchgeführt werden?
Werden mögliche B-Kampfstoffe von den USA zur Verfügung gestellt?
Wenn nein, woher stammt das zu Forschungszwecken benötigte „Material" ?