Dritte Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vom 27. August bis zum 23. September 1985 trifft in Genf die Dritte Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags (NV-Vertrag) zusammen. Wie in den zwei vorangegangenen Überprüfungskonferenzen 1975 und 1980 wird auch in diesem Jahr Artikel VI des NV-Vertrags im Mittelpunkt der Diskussion stehen.
In diesem Artikel und durch die Präambel des Vertrags verpflichten sich die atomwaffenbesitzenden Staaten als Gegenleistung dafür, daß die Nichtatomwaffenstaaten Atomwaffen weder entwickeln noch erwerben und sich den Sicherheitskontrollen der Internationalen Atomenergiebehörde unterstellen, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" und „darauf hinzuwirken, daß alle Versuchsexplosionen von Kernwaffen für alle Zeit eingestellt werden und auf dieses Ziel gerichtete Verhandlungen fortzusetzen".
Das Gegenteil ist eingetreten. Der NV-Vertrag hat nicht verhindern können, daß das Atomwaffenarsenal der Atommächte seit Inkrafttreten des NV-Vertrags im Jahr 1970 um ein Vielfaches angestiegen ist. Verhandlungen über den Abschluß eines umfassenden Atomteststopps sind gescheitert. Geist und Text des NV-Vertrags unterlaufend, setzen die atomwaffenbesitzenden Staaten in ihrer Sicherheitspolitik nach wie vor auf nunkleare Waffen.
Eine Reihe von Staaten steht im Verdacht, im Besitz von Atomwaffen oder kurz vor der Vollendung dieses Ziels zu sein, darunter Israel, Südafrika, Indien, Pakistan, Argentinien und Brasilien. Bis Ende dieses Jahrhunderts, so warnen Experten, werden neben den offiziellen Atommächten 10 bis 15 weitere Staaten im Besitz von Atomwaffen sein, sofern das Wettrüsten der Supermächte nicht gestoppt, wirksame Abrüstungsmaßnahmen, z. B. ein umfassender Atomteststopp, eingeleitet und beschlossen werden und das Proliferationsrisiko dadurch gemildert wird.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen14
Teilt die Bundesregierung die Interpreta tion des NV-Vertrags durch die GRÜNEN, wonach die in Artikel III von den nichtatomwaffenbesitzenden Staaten eingegangenen Verpflichtungen ihr Äquivalent in der Verpflichtung der Atommächte hat, ihr nukleares Waffenarsenal „in naher Zukunft" abzurüsten (Artikel VI)?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der GRÜNEN, daß die atomare Aufrüstung der Atomstaaten, die den NV-Vertrag zwar ratifiziert haben (USA, UdSSR, Großbritannien), ihren in Artikel VI eingegangenen Verpflichtungen aber bis heute nicht nachgekommen sind,
a) nichtatomwaffenbesitzenden Staaten den Vorwand liefert, ihrerseits den Bau oder Erwerb von Atomwaffen anzustreben,
b) weltweit einem sicherheitspolitischen Denken Vorschub leistet, das in der Entwicklung oder dem Erwerb von Atomwaffen eine Garantie zur Verhinderung eines „feindlichen" Angriffs sieht?
Kann die Bundesregierung anhand eigener und anhand offizieller UN-Daten sowie durch zum Vergleich herangezogene Untersuchungen anerkannter Friedensforschungsinstitute (SIPRI, Institute for International Strategic Studies) angeben, wie sich - für jedes Land einzeln - das Gesamtarsenal an atomaren Sprengköpfen der USA, UdSSR und Großbritanniens seit Inkrafttreten des NV-Vertrags im Jahr 1970 bis heute verändert hat?
Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, daß sich das Atomwaffenarsenal der Supermächte, die NV-Vertragspartei sind, seit 1970 um ein Vielfaches vergrößert hat, eine Verletzung der durch den NV-Vertrag eingegangenen Verpflichtungen zur atomaren Abrüstung „in naher Zukunft"? Wenn nein, ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Frist („in naher Zukunft"), die Artikel VI den atomwaffenbesitzenden Staaten setzt, nach 15 Jahren noch immer nicht abgelaufen ist?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der GRÜNEN, daß der NV-Vertrag als ein internationales Vertragswerk verstanden werden muß, das jede auf dem Besitz von Atomwaffen basierende Sicherheitspolitik als eine Bedrohung für die „ganze Menschheit" ansieht und der derzeit noch existierende Bestand an Atomwaffen nur noch im Rahmen von Abrüstungsverhandlungen mit dem Ziel der völligen Abrüstung dieser Waffen in „naher Zukunft" , nicht aber als Bestandteil einer wie auch immer gearteten Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin relevant sein kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
a) den Beschluß des Deutschen Bundestages, der am 13. Juni 1985 zustimmte, „daß es zur gültigen NATO-Strategie der flexiblen Antwort derzeit keine Alternative gibt" ,
b) das Kommuniqué der Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses der NATO vom 22. Mai 1985, in dem erklärt wird, „Kernwaffen haben für unser Ziel der Abschreckung eine essentielle Bedeutung; und wie bereits im Kommuniqué unserer Tagung in Luxemburg niedergelegt, sind wir entschlossen, die Schlagkraft der nuklearen Streitkräfte des Bündnisses zu wahren"?
Sieht die Bundesregierung das NATO-Konzept der „flexiblen Antwort" sowie den derzeitigen Bestand in Westeuropa stationierter Atomwaffen mit der Abrüstungsverpflichtung des NV-Vertrags als vereinbar an?
Sieht die Bundesregierung angesichts der gegen Geist und Text des NV-Vertrags verstoßenden, seit 1970 unvermindert vorangetriebenen nuklearen Aufrüstung, in die sie durch ihre Mitgliedschaft im westlichen Verteidigungsbündnis selbst miteingebunden ist, die Notwendigkeit, mit größerer Aufmerksamkeit als bisher nach Alternativen zum Konzept der „flexiblen Antwort" zu suchen? Ist die Bundesregierung bereit, eine unabhängige Expertenkommission aus Vertretern bundesdeutscher und internationaler Friedensforschungsinstitute einzusetzen, deren Auftrag die Suche nach Alternativen zum System der nuklearen Abschreckung sowie nach Wegen zur nuklearen und konventionellen Abrüstung ist? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung, daß ein solcher Bedarf ihrer Ansicht nach nicht besteht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von „Greenpeace" und anderen Organisationen, „Bis zum Ende dieses Jahrhunderts werden 10 bis 15 andere Staaten wahrscheinlich ebenfalls im Besitz von Atomwaffen sein"?
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, anhand welcher Kriterien und durch welche Quellen sie mit hinreichender Gewißheit verifiziert, ihre zivile nukleare Exportpolitik habe „dezidiert nicht" dazu beigetragen, daß Länder wie Indien, Pakistan, Brasilien, Südafrika etc. befähigt wurden bzw. werden, Nuklearwaffen herzustellen bzw. diese bereits hergestellt haben können, während sie zugleich von sich behauptet, nicht zu wissen, „welche Staaten über die notwendigen Technologien verfügen, um Kernwaffen in relativ kurzer Zeit herstellen zu können" (Staatsminister Möllemann in der 146. Sitzung des Deutschen Bundestages)? Sieht die Bundesregierung in beiden Aussagen einen logischen Widerspruch, und wenn nein, warum nicht?
Nach welchen sachgerechten Kriterien beurteilt die Bundesregierung, daß die Bestimmungen des NV-Vertrags, der IAEO-Richtlinien und der Londoner Vereinbarungen tatsächlich das gesteckte Ziel, die horizontale Proliferation verhindern zu können, mit hinreichender Sicherheit erfüllen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht der GRÜNEN, daß die Bundesregierung dazu zumindest theoretisch über die zur Herstellung von Atomwaffen benötigten Technologien informiert sein muß, um sich nicht fahrlässig ihrer Verantwortung zu entziehen und der Proliferation Vorschub zu leisten?
Auf die Frage, welche Anstrengungen die Bundesregierung unternommen hat, NV-Nichtvertragsstaaten, die „über Kernwaffen oder eine kernwaffenfähige Technologie verfügen", zum Beitritt zum NV-Vertrag zu bewegen, antwortete Staatsminister Möllemann (146. Sitzung des Deutschen Bundestages), „Die Bundesregierung hat in den beiden vergangenen Jahren u. a. Argentinien, Brasilien, Spanien und Pakistan für einen Beitritt geworben." Teilt die Bundesregierung die Ansicht der GRÜNEN, daß diese Antwort nur so zu verstehen ist, daß diese oder einige dieser Staaten tatsächlich über Kernwaffen oder eine kernwaffenfähige Technologie verfügen?
Da anzunehmen ist, daß zumindest andere, befreundete Regierungen, z. B. Großbritanniens oder der USA, über Kenntnisse verfügen, welche Staaten im Besitz der zur Herstellung von Atomwaffen. notwendigen Technologie sind, fragen wir die Bundesregierung, ob sie über diese Regierungen Informationen bekommen hat oder anzufordern bereit ist, um welche Staaten es sich dabei handelt und ob sie bereit ist, gegebenenfalls darüber Auskunft zu geben?
Teilt die Bundesregierung die Besorgnis der US-Regierung, die es für wahrscheinlich hält, „daß Untergrundorganisationen Atomwaffen in ihren Besitz bringen können oder sie selbst herzustellen in der Lage sein können" (zitiert nach der „tageszeitung", 26. Juni 1985)? Sieht sie in dem Eingeständnis der US-Regierung, die Menge des durch die zivile Nutzung der Atomenergie im Umlauf befindlichen spaltbaren Materials habe sich dramatisch erhöht, wobei wiederholt größere Mengen an Plutonium verschwunden seien, über dessen Verbleib nichts bekannt sei, einen Beweis dafür, daß die Sicherheitskontrollen der IAEO nicht ausreichend sind, und welche Schritte erwägt die Bundesregierung dagegen zu tun?