Kontaktverbote in der DDR
der Abgeordneten Lintner, Böhm (Melsungen), Dr. Kunz (Weiden), Reddemann, Sauer (Salzgitter), Schulze (Berlin), Dr. Voigt (Northeim), Werner (Ulm), Wilz, Regenspurger, Berger, von Schmude, Graf Huyn, Dolata, Weiß, Jung (Lörrach), Dr. Schroeder (Freiburg), Magin, Kittelmann, Schneider (Idar-Oberstein), Kalisch, Günther, Hinsken, Hinrichs, Linsmeier, Jagoda, Frau Rönsch, Gerstein, Dr. Göhner, Boroffka, Ruf, Schemken, Hornung, Krey, Frau Männle, Borchert und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Ronneburger, Hoppe, Schäfer (Mainz) und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach hier vorliegenden Informationen wird von den DDR-Behörden der Personenkreis ausgedehnt, denen der Kontakt zu Deutschen aus der Bundesrepublik Deutschland verboten ist. Damit sind für einen großen Personenkreis schwerwiegende persönliche und familiäre Einschränkungen verbunden, die selbst engste Verwandte betreffen.
Nach unserer Kenntnis haben die Kontaktverbote im wesentlichen folgende Verpflichtungen zum Inhalt:
- keine Besuchsreise- und Ausreiseanträge zu stellen,
- keine Besuche aus der Bundesrepublik Deutschland zu empfangen,
- jeden Post- und Telefonverkehr mit Verwandten und Bekannten in der Bundesrepublik Deutschland einzustellen,
- den Empfang von Geschenksendungen, Briefen und Telefonaten abzulehnen.
Die Kontaktverbote stehen im eindeutigen Widerspruch zu auch von der DDR unterschriebenen internationalen Vereinbarungen, wie z. B. den Menschenrechtspakten und der KSZE-Schlußakte.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Vorschriften, Verpflichtungen, Auflagen und sonstige Bestimmungen über Kontaktverbote in der DDR sind der Bundesregierung bekannt? Inwieweit verstößt die DDR damit gegen internationales Recht?
Wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl der Deutschen in der DDR, die davon betroffen wird?
Welche Personenkreise unterliegen dem Verbot, Westkontakte aufzunehmen oder zu unterhalten? Welche Strukturen und Funktionen werden dabei von seiten der DDR als relevant angesehen?
Wie wird die Einhaltung von Kontaktverboten in der DDR überwacht?
Wie wird in der DDR das Verhalten von Personen geahndet, die sich weigern, eine Verpflichtung zum Kontaktabbruch zu unterschreiben oder sich über ein Kontaktverbot hinwegsetzen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen bei Nichteinhaltung des Kontaktverbots berufliche Sanktionen verhängt worden sind? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen bei Nichteinhaltung Betroffene Kriminal- und andere Gefängnisstrafen erdulden mußten?
Beobachtet die Bundesregierung ein Anwachsen von Kontaktverboten, und hat sie dies gegenüber der Regierung der DDR zur Sprache gebracht?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf eine Reduzierung der Kontaktverbote hinzuwirken, um damit zu einer Normalisierung der Beziehungen im Sinne des Grundlagenvertrags im Interesse der Menschen in beiden Staaten in Deutschland beizutragen?