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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Steuersenkungsgesetz und Bundeskindergeldgesetz (G-SIG: 10002880)

Auswirkungen der Verlagerung des Familienlastenausgleichs von Kindergeld auf steuerliche Kinderfreibeträge; Finanzaufwand für den Familienlastenausgleich, u.a. Kinderzahlen und Kosten des Kindergeldes 1972 bis 1988, Entwicklung des Kindergeldes, Kosten der Einzelleistungen, Kindergeld und Haushalts- bzw. Kaufkraftentwicklung, Angaben zu Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Kinderfreibeträge nach Familiengröße, Leistungsdynamisierung und Änderung der Staatsquote durch Steuerfreibeträge, Steuerentlastung nach Einkommenshöhen; Folgen des dualen Familienlastenausgleichs für kinderreiche Familien, Gründe für die Bevorzugung von Steuerfreibeträgen, soziale Verteilungswirkungen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.09.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/371612.08.85

Steuersenkungsgesetz und Bundeskindergeldgesetz

der Abgeordneten Dr. Apel, Dr. Spöri, Frau Schmidt (Nürnberg), Wieczorek (Duisburg), Delorme, Dr. Diederich (Berlin), Esters, Fiebig, Gilges, Hauck, Huonker, Jaunich, Dr. Klejdzinski, Klose, Dr. Kübler, Kühbacher, Lennartz, Frau Dr. Lepsius, Frau Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Müller (Düsseldorf), Nehm, Poß, Purps, Rapp (Göppingen), Schlatter, Sielaff, Sieler, Frau Simonis, Dr. Struck, Frau Traupe, Waltemathe, Walther, Westphal, Dr. Wieczorek, Witek, Wolfram (Recklinghausen), Würtz, Zander, Frau Zutt und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Durch die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses und des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit im Deutschen Bundestag zum Steuersenkungsgesetz und zum Bundeskindergeldgesetz sind eine Vielzahl von Fragen nach Finanzdaten und Begründungen aufgeworfen worden, die bisher von der Bundesregierung nicht oder nicht zusammenhängend beantwortet worden sind. Insbesondere wurden die finanziellen und verteilungspolitischen Auswirkungen der Verlagerungen vom Kindergeld auf steuerliche Kinderfreibeträge nicht hinreichend transparent gemacht.

Auch um die von der Bundesregierung vorgeschlagene „grundlegende Wende" und den „in dieser Legislaturperiode herbeigeführten revolutionären Wandel in der Familienpolitik" (Kommission Familienlastenausgleich der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) vom sozialen Familienlastenausgleich weg zu einer einkommensabhängigen Steuerfreibetragsregelung für Kinder bewerten zu können, fragen wir die Bundesregierung:

A. Zum Finanzaufwand für den Familienlastenausgleich

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie hoch ist in den einzelnen Jahren die Zahl der Kinder, an die von 1972 an Kindergeld — mit und ohne Kindergeldzahlungen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände — gezahlt wurde bzw. nach den Planungen der Bundesregierung bis 1988 gezahlt wird (aufgeteilt nach deutschen Kindern, ausländischen Kindern, für die volles Kindergeld gezahlt und ausländischen Kindern, für die sog. Vertragskindergeld gezahlt wird)?

2

Wie hoch (in Mrd. DM) war in den einzelnen Jahren ab 1972 der Finanzaufwand für das Kindergeld bzw. wie hoch (mit und ohne Kindergeldzuschlag) wird er nach dem Finanzplan des Bundes bis 1988 sein?

3

Wie hoch ist der durchschnittliche Jahreszahlbetrag je Kind in DM in den einzelnen Jahren von 1972 bis 1988?

4

Wie häufig sind seit Einführung des Kindergeldes Verbesserungen vorgenommen worden? Wann, welche, mit welchem Finanzaufwand jeweils?

5

Wie hoch ist der Finanzaufwand (Ausgaben bzw. steuerliche Mindereinnahmen)

a) für die Kinderadditive bei den Sonderausgaben,

b) für die Kinderbetreuungskosten,

c) für die Kinderfreibeträge,

d) für Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Kinderadditiven, Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibeträge zusammen,

e) für das Mutterschaftsurlaubsgeld,

f) für das Erziehungsgeld, in den einzelnen Jahren seit 1972 nach Ist- bzw. Finanzplanzahlen bis 1988?

6

Wie hoch wäre der Finanzaufwand des Bundes für das Kindergeld in den einzelnen Jahren bis 1988, wenn die Kindergeldausgaben seit 1982 mit der durchschnittlichen Steigerungsrate des Bundeshaushalts steigen würden und einen gleichbleibenden Ausgabenanteil am Bundeshaushalt behielten? Wie hoch ist die entsprechende „Einsparung" in den einzelnen Jahren gegenüber den tatsächlichen Ausgaben bzw. Ausgabenansätzen?

7

Wie wird sich der Finanzaufwand des Bundes bis 1988 entwickeln, wenn man zu den geplanten Kindergeldleistungen des Familienlastenausgleichs die Steuermindereinnahmen des Bundes für die steuerlichen Kinderfreibeträge noch hinzuzählt?

8

Wie hoch wäre der Finanzaufwand für das Kindergeld 1985, wenn das Kindergeld nach dem Stand der letzten Erhöhung 1981 zur Aufrechterhaltung des realen Kaufkraftwertes „dynamisiert" worden wäre?

9

Welcher Finanzaufwand wäre bis 1988 notwendig, um eine Dynamisierung des Kindergelds im Sinne eines Ausgleichs für die reale Kaufkraftverschlechterung zu beschließen und durchzuführen, wenn man für die künftigen Jahre eine Preissteigerungsrate von nur 2,5 v. H. jährlich annimmt?

10

Wie weit (in DM und in v. H.) wird der reale Kaufkraftwert des Kindergeldes seit seiner letzten Anpassung 1981 bis 1988 ohne jede Dynamisierung gesunken sein

— bei einer Familie mit 1 Kind,

— bei einer Familie mit 2 Kindern,

— bei einer Familie mit 3 Kindern,

— bei einer Familie mit 4 Kindern,

— bei einer Familie mit 5 Kindern?

11

Wie viele Familien erhalten Kindergeld

— für 1 Kind und in welcher Höhe,

— für 2 Kinder und in welcher Höhe,

— für 3 Kinder und in welcher Höhe,

— für 4 Kinder und in welcher Höhe,

— für 5 Kinder und in welcher Höhe?

12

Wie hoch war im letzten Jahr der Finanzaufwand für das Kindergeld

— für Familien mit 1 Kind,

— für Familien mit 2 Kindern,

— für Familien mit 3 Kindern,

— für Familien mit 4 Kindern,

— für Familien mit 5 Kindern?

13

Wie viele Familien erhalten nach den Vorschlägen der Bundesregierung den Kindergeldzuschlag

— für 1 Kind und mit welchem Finanzvolumen insgesamt,

— für 2 Kinder und mit welchem Finanzvolumen insgesamt,

— für 3 Kinder und mit welchem Finanzvolumen insgesamt,

— für 4 Kinder und mit welchem Finanzvolumen insgesamt,

— für 5 Kinder und mit welchem Finanzvolumen insgesamt?

14

Wie viele Familien werden nach den Plänen der Bundesregierung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge einen höheren Betrag als den Kindergeldzuschlag erhalten

— bei 1 Kind und mit welchem Finanzvolumen insgesamt,

— bei 2 Kindern und mit welchem Finanzvolumen insgesamt,

— bei 3 Kindern und mit welchem Finanzvolumen insgesamt,

— bei 4 Kindern und mit welchem Finanzvolumen insgesamt,

— bei 5 Kindern und mit welchem Finanzvolumen insgesamt?

15

Wie wirkt sich die durch die Einführung der steuerlichen Kinderfreibeträge behauptete Dynamisierung der Leistungen für die Familie von 1982 bis 1992 bei einem Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen und drei bzw. vier oder fünf Kindern aus, wenn man das Kindergeld und die Entlastung durch steuerliche Kinderfreibeträge zusammenzählt und dem jeweiligen Bruttolohn gegenüberstellt?

16

Um wieviel wird die Steuerquote 1986 und 1988 durch die Einführung der steuerlichen Kinderfreibeträge gesenkt, und um wieviel vom Hundert wird die Staatsquote optisch dadurch verändert, daß statt einer inflationsbedingten notwendigen Anpassung des Kindergelds mit erhöhenden Auswirkungen auf der Ausgabenseite des Bundeshaushalts einkommensabhängige Steuerfreibeträge für Kinder mit einem das Steueraufkommen absenkenden Effekt eingeführt werden?

17

Wie hoch ist der Anteil des Finanzbedarfs für die steuerlichen Kinderfreibeträge von insgesamt 5,2 Mrd. DM, der auf Steuerzahler mit steuerpflichtigen Einkommen über 18 000/36 000 DM (Alleinstehende/Verheiratete), die nicht mehr in der Proportionalzone des Einkommensteuertarifs mit 22 v. H. besteuert werden, entfällt? Wie hoch ist der Anteil bei einer Einkommensteuerstufe von 40 000/80 000 DM?

18

Wie entwickeln sich die Ausgaben für Familienförderung insgesamt im Haushalt des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit in den einzelnen Jahren von 1972 bis 1988 nach Ist- bzw. Finanzplanzahlen?

19

Welchem Anteil am Bundeshaushalt entspricht dies jeweils?

20

Wo schlagen sich die Bemühungen der Bundesregierung um die Förderung und Stärkung der Familie als zentralen Punkt der Gesellschaftspolitik im Bundeshaushalt nieder?

21

Soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung das Kindergeld auch nach 1988 weiter undynamisiert bleiben und der Familienlastenausgleich auf diese Weise durch die steuerlichen Kinderfreibeträge abgelöst werden?

22

Bedeutet der reale Abbau des Kindergelds und die Einführung steuerlicher Kinderfreibeträge nicht den Abbau des solidarischen Elements in der Familienpolitik?

23

Mit welcher verfassungsrechtlichen Begründung verweigert die Bundesregierung über einen Zeitraum von sieben Jahren eine Anpassung des Kindergelds an den realen Kaufkraftwert, wenn nach ihrer Auffassung die Zahlung von Kindergeld gegenüber Eltern mit steuerpflichtigen Einkünften verfassungsrechtlich geboten ist?

1

Hat die Einführung der steuerlichen Kinderfreibeträge in der Steuerpolitik anstelle einer notwendigen Anpassung des Kindergelds in der Familienpolitik nicht die Begünstigung von hohen Markteinkommen — die mit „Leistung" gleichgesetzt werden — zur Folge, und führt dies nicht zwangsläufig zu einem realen Abbau des sozialen Status von kinderreichen Familien mit Durchschnittseinkommen?

2

Haben die steuerlichen Kinderfreibeträge nach Auffassung der Bundesregierung das Ziel und die Funktion, der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen oder sind sie eine soziale Maßnahme der Familienförderung?

3

Wie läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung das gleichzeitige Nebeneinander von nach Kinderzahl gestaffeltem Kindergeld und steuerlichen Kinderfreibeträgen bei den gleichen Steuerzahlern rechtfertigen?

4

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß insbesondere während des Jahres arbeitslos werdende Kindergeldberechtigte, BAföG-Empfänger, die selbst Kindergeld beziehen, und Sozialhilfeempfänger ohne Verzögerung das ihnen zustehende Zusatzkindergeld erhalten?

5

Läßt sich die Behauptung der Bundesregierung mit typischen Beispielen belegen, daß die Einführung der steuerlichen Kinderfreibeträge statt einer Erhöhung des Kindergeldes eine soziale Umverteilungsmaßnahme ist, durch die besonders die Mehrkinderfamilie begünstigt wird?

6

Verfolgt die Bundesregierung mit der Einführung der steuerlichen Kinderfreibeträge einen Familienlastenausgleich oder auch bevölkerungspolitische Zielsetzungen?

7

Ist nach Auffassung der Bundesregierung das Kindergeld grundsätzlich durch steuerliche Freibeträge austauschbar?

8

Ist es auch die Auffassung der Bundesregierung, daß durch das einheitliche Kindergeld die Kinder als Schadensfall behandelt werden, für den es einen pauschalierten Ersatz aus steuerlichen Kassen gibt (vgl. steuerpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Wartenberg in der 124. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 1. März 1985, S. 9146 B)?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, für die allgemeine und ausschließliche Gewährung von Kindergeld spreche, daß der Markt und das Leistungseinkommen keine Rücksicht auf Kinder nimmt?

10

Hat die Bundesregierung die Einführung der steuerlichen Kinderfreibeträge vorgeschlagen, um ein Prinzip, nämlich die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit durchzusetzen, und hat sie dabei nicht argumentativ außer acht gelassen, daß bei der quantitativen Bemessung der Aufwendungen und der steuerlichen Kinderfreibeträge das nach Kinderzahl differenzierte Kindergeld zu berücksichtigen ist?

11

Betrachtet die Bundesregierung die von ihr vorgeschlagenen steuerlichen Kinderfreibeträge mit den sozial bedenklichen Auswirkungen von Steuerfreibeträgen als einzige verfassungskonforme Ausgestaltung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung, daß Unterhaltsaufwendungen für Kinder steuerlich berücksichtigt werden müßten, sofern ein angemessener Ausgleich der Kosten nicht anderweitig erfolgt?

12

Ist es ein Ausdruck der Familienpolitik der Bundesregierung, daß nach ihren Vorschlägen der höhere Lebensstandard der Eltern bei den Kindern mitberücksichtigt wird und Spitzenverdiener dadurch eine Steuerentlastung erhalten, die zweieinhalbmal so hoch ist wie die für Bezieher von Durchschnittseinkommen, oder ist dies nach ihrer Auffassung eine notwendige Anwendung steuerrechtlicher Prinzipien?

Bonn, den 12. August 1985

Dr. Apel Dr. Spöri Frau Schmidt (Nürnberg) Wieczorek (Duisburg) Delorme Dr. Diederich (Berlin) Esters Fiebig Gilges Hauck Huonker Jaunich Dr. Klejdzinski Klose Dr. Kübler Kühbacher Lennartz Frau Dr. Lepsius Frau Matthäus-Maier Dr. Mertens (Bottrop) Müller (Düsseldorf) Nehm Poß Purps Rapp (Göppingen) Schlatter Sielaff Sieler Frau Simonis Dr. Struck Frau Traupe Waltemathe Walther Westphal Dr. Wieczorek Witek Wolfram (Recklinghausen) Würtz Zander Frau Zutt Dr. Vogel und Fraktion

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