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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Aufwand für NATO-Streitkräfte in Rheinland-Pfalz (G-SIG: 10002973)

Erhöhung der Effektivstärke der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte in den letzten fünf Jahren, Liegenschaftsbedarf der Stationierungsstreitkräfte, Landesbeschaffung und Überlassung bundeseigener Grundstücke, militärische Bauvorhaben, Berücksichtigung der Belange der Zivilbevölkerung, Liegenschaften der US-Streitkräfte im Rahmen Kaiserslautern-Kusel, Rodung von Waldgelände im Bereich des Militärflughafens Ramstein, Verlegung des militärischen Teils des Flughafens Frankfurt am Main nach Ramstein

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.10.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/384017.09.85

Aufwand für NATO-Streitkräfte in Rheinland-Pfalz

des Abgeordneten Lange und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Erhöhungen der Effektivstreitkräfte der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte zugestimmt bzw. liegen neue Anträge vor? Wenn ja, mit welcher Begründung, für welche Bereiche und zu welchem Zeitpunkt ist bzw. soll die Aufstockung der US-Streitkräfte erfolgen?

2

Welcher Liegenschaftsbedarf ist von den US-Streitkräften für Rheinland-Pfalz in den regelmäßigen „Programmen" bzw. außerhalb dieser „Programme" in den letzten fünf Jahren angemeldet worden? Inwiefern konnte diesem Bedarf bisher entsprochen werden durch Landesbeschaffung oder durch Überlassung bundeseigener Grundstücke? Sind weitere Verfahren zur Erfüllung des angemeldeten Bedarfs eingeleitet bzw. werden in nächster Zeit welche eingeleitet (Aufschlüsselung nach Ort, Größe und vorgesehenem Verwendungszweck)?

3

Welche militärischen Bauvorhaben laufen z. Z. oder sind für die nächsten Jahre bei den NATO-Streitkräften in Rheinland-Pfalz geplant?

4

Wie sind jeweils die Eigentumsverhältnisse bei den für diese Bauvorhaben beanspruchten Grundstücken?

Sind es:

a) Liegenschaften, die nach § 64 Landbeschaffungsgesetz (LBG) den Stationierungsstreitkräften belassen wurden (ehemalige Requisitionen),

b) bundeseigene Grundstücke,

c) private Grundstücke oder

d) an den Bund zur Überlassung verpachtete Grundstücke?

5

Das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) ordnet in Artikel 48 Abs. 3 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 48 Abs. 3 Buchstabe a an, daß für Liegenschaften, die einer Truppe nach Maßgabe von Artikel 48 Abs. 2 weiter überlassen bleiben, schriftliche Überlassungsvereinbarungen abgeschlossen werden müssen, die „Angaben über Größe, Art , Lage, Zustand und Ausstattung der Liegenschaft sowie über die Einzelheiten ihrer Benutzung enthalten".

Inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland bisher dieser Rechtspflicht zum Abschluß schriftlicher Überlassungsvereinbarungen nachgekommen? Wie wi ll sie künftig verfahren?

6

Durch diese Vereinbarungen sind die Belange der Zivilbevölkerung in der Umgebung von Militäranlagen wahrzunehmen.

Inwieweit hat die Bundesregierung bisher diese Vereinbarungen den betroffenen Gebietskörperschaften zur Veröffentlichung überlassen bzw. wie gedenkt sie künftig in dieser Sache zu verfahren?

7

Wie hoch ist der Umfang der von den ausländischen Stationierungsstreitkräften in Rheinland-Pfalz in Anspruch genommenen Liegenschaften?

8

Wie hoch ist der Umfang der von US-amerikanischen Stationierungsstreitkräften im Raum Kaiserslautern—Kusel in Anspruch genommenen Liegenschaften?

9

Was weiß die Bundesregierung über die Pläne der US-Streitkräfte, innerhalb und außerhalb des Gebietes des Militärflughafens Ramstein Waldgelände für Hunderte von neuen Wohnungen für Offiziere zu roden und somit wertvollen Waldbestand zu vernichten?

10

Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über eine geplante Verlegung des militärischen Teils des Flughafens Frankfurt am Main nach Ramstein?

Bonn, den 17. September 1985

Lange Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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