Kriegsdienstverweigerungen
des Abgeordneten Lange und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung sind in den einzelnen Jahren eingegangen? Wie viele, nach Jahren differenziert, wurden in erster Instanz behandelt, wurden in erster Instanz anerkannt, von den erstinstanzlich Abgelehnten legten Widerspruch ein, wurden in zweiter Instanz behandelt, wurden in zweiter Instanz anerkannt, von den zweitinstanzlich Abgelehnten legten Widerspruch ein, wurden in dritter Instanz behandelt, wurden in dritter Instanz anerkannt?
Wie viele, nach Jahren und Instanzen differenziert, der endgültig Abgelehnten haben sich in unzulässiger Weise dem Wehrdienst entzogen, sind nicht einberufen worden zum Wehrdienst, mußten zwangsrekrutiert werden, haben ihren Wehrdienst widerstandslos ordnungsgemäß abgeleistet, haben unter Einbeziehung von Formen des Widerstands ihren Wehrdienst geleistet?
Wie viele Kriegsdienstverweigerer haben, nach Jahren differenziert, ihren Antrag während des Wehrdienstes gestellt, und wie viele sind davon in welcher Instanz behandelt worden?
Wie viele der während des Wehrdienstes Anerkannten haben, nach Jahren differenziert, noch Zivildienst geleistet?
Wie viele der insgesamt Anerkannten haben, nach Jahren differenziert, Zivildienst geleistet? Wie viele haben aus welchen Gründen keinen Zivildienst abgeleistet?
Wie hoch ist die Zahl der z. Z. unbesetzten Zivildienststellen? Welche konnten davon nicht besetzt werden in den letzten 6 Monaten, in den letzten 16 Monaten, in den letzten 3 Jahren, in den letzten 6 Jahren?
Wie hoch ist die Zahl der insgesamt vorhandenen Stellen z. Z.? Wie hat sich die Zahl der vorhandenen Stellen in den einzelnen Jahren entwickelt?
Welche Verwendungen von Kriegsdienstverweigerern sind im Kriegsfall rechtlich möglich, welche sind vorgesehen? Was ist zum Schutz ihrer Gewissensentscheidung vorgesehen? Zählen Verweigerer, deren Antrag nicht endgültig beschieden ist, auch unter diese Regelung?