Munitionslager am Hainhaus (Odenwald)
des Abgeordneten Lange und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Zur gegenwärtigen Lage
1. Wie groß (in qm) ist das Munitionslager am Hainhaus (Odenwald)?
2. Seit wann besteht es in der gegenwärtigen Ausdehnung?
3. Wie viele Bunker befanden sich in den jeweiligen Ausbauphasen auf dem Gelände?
4. Wann wurden neue gebaut, wie viele?
5. Was ist der gegenwärtige Inhalt der Bunker?
6. An einigen Bunkern des Munitionslagers befinden sich runde Schilder mit stilisierten, gelben Männchen auf blauem Grund mit Schutzanzug.
Was bedeuten diese Schilder?
7. An den gleichen Bunkern befinden sich runde Schilder, auf denen eine stilisierte Wasserspritze (zum Feuerlöschen) mit einem dicken, roten Querbalken dargestellt ist.
Welche Bedeutung haben diese Schilder?
8. Sind in den Katastrophenschutzplänen für das Munitionslager am Hainhaus chemische Vorfälle angemessen berücksichtigt?
9. Warum werden die Katastrophenschutzpläne nicht veröffentlicht?
Wäre die Veröffentlichung nicht geeignet, die von den Verantwortlichen zu treffenden Maßnahmen durchschaubar zu machen und damit das Gesamtrisiko erheblich zu mindern?
10. Welche Beziehung besteht zwischen Manövern der US- Armee im Odenwaldkreis und dem Depot am Hainhaus?
11. Welche Beziehung hat, die im August 1984 durchgeführte, gemeinsame Übung (u. a. Dekontamination) aller elf südhessischen ABC-Züge zu den im Hainhaus gelagerten Substanzen?
12. Sind deutsche Zivilschutzeinheiten im Katastrophenfall berechtigt, auch ohne Genehmigung der US-Armee das Lager zu betreten?
13. Auf welchen Straßen und Schienenwegen finden derzeit Munitionstransporte statt? Falls zur Zeit keine stattfinden, welches waren die Wege der letzten Transporte?
14. Finden Munitionstransporte zum Depot auf dem Luftwege statt?
15. Finden Transporte anderer Materia lien zum Depot auf dem Luftwege statt?
II. Zur Entwicklung des Lagers
1. Wurde das Grundstück während der Geltung des Besatzungsstatuts von den Alliierten Streitkräften (1945 bis 1955) requiriert?
Wenn ja, wurde eine schriftliche Überlassungsvereinbarung gemäß Artikel 48 Abs. 2 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA—NTS) abgeschlossen?
2. Wenn nicht durch die Alliierten Streitkräfte requiriert, fand eine Landbeschaffungsmaßnahme durch den Bund statt, wann?
3. Befand sich das Grundstück im Besitz der öffentlichen Hand?
Wenn nicht, welche Gründe führten zur Auswahl gerade dieses Grundstücks?
4. Fand ein Enteignungsverfahren statt?
5. Unterlag die Verteidigungsmaßnahme (also der Ausbau des Munitionslagers) der Geheimhaltung?
6. Wurde das Munitionslager zum Schutzbereich erklärt?
7. Wie weit geht der Schutzbereich über das gegenwärtig umzäunte Gebiet hinaus?
8. Laut § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für militärische Verteidigung muß alle fünf Jahre überprüft werden, ob ein Schutzbereich noch erforderlich ist.
Wurde diese Überprüfung regelmäßig vorgenommen?
9. Bestehen Kontakte zwischen den Kreisbehörden und amerikanischen Dienststellen?
Wenn ja, welcher Art, zu welchen Anlässen, wie oft?
10. Wurden Hilfsdienste beim Erstausbau von Stellen des Odenwaldkreises zur Verfügung gestellt, wenn ja, welche?
11. Haben Stellen des Odenwaldkreises während des „normalen" Betriebes des Munitionslagers Unterstützung in den letzten Jahren geleistet, wenn ja, welche?
12. Wie geschieht gegenwärtig die Abwasser- und Müllentsorgung?
III. Zum geplanten Neu-Ausbau
1. Im letzten Jahr wurde der geplante weitere Ausbau bekanntgegeben.
Wann ist mit dem Beginn des Ausbaus zu rechnen?
2. Welche baulichen Veränderungen sind geplant?
3. Was ist das genaue Ziel dieser Baumaßnahmen?
4. Ist gewährleistet, daß dabei deutsche Rechte und Normen (z. B. BBauG) eingehalten werden?
5. Fand dazu ein Anhörungsverfahren statt?
6. Ändern sich durch die Baumaßnahmen die gegebenen Nutzungsverhältnisse?
Wenn ja, wurde ein Nutzungsänderungsvertrag abgeschlossen?
7. Wenn nein, weshalb wurde kein Nutzungsänderungsvertrag abgeschlossen?
8. Wird der Ausbau im sogenannten Truppenbauverfahren oder im sogenannten Regelbauverfahren durchgeführt?
9. Wenn Truppenbauverfahren, ist gewährleistet, daß deutsche Rechte und Normen eingehalten werden? Wer überzeugt sich persönlich davon?
10. Werden Hilfsdienste von Stellen des Odenwaldkreises beim Weiterausbau zur Verfügung gestellt, wenn ja, welche?
11. Sind aufgrund der neuen Baumaßnahme weitere Rodungen im Bereich des Lagers vorgesehen?
12. Wird eine ordnungsgemäße Entsorgung gefährlichen bzw. giftigen Mülls gewährleistet sein, wenn ja, wie? Werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden?
13. Ist über den faktischen Ausbau hinaus mit einer verstärkten, militärischen Präsenz der US-Armee im Odenwaldkreis zu rechnen, z. B.
- Munitionstransporte,
- Manöver?
14. Wieviel ziviles Personal wird das neugebaute Instandsetzungsdepot erfordern? Wird die Wachmannschaft vergrößert?
15. Wieviel militärisches Personal wird es erfordern?
16. Ist im Zusammenhang mit dem Munitionslager von amerikanischer Seite der Ausbau von Straßen vorgeschlagen bzw. gefordert worden?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge der militärischen Infrastrukturmaßnahmen der Bau eines Hubschrauberlandeplatzes im Kreisgebiet geplant ist?
IV. Gefahrenbeurteilung, Sonstiges
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung der Odenwälder Bevölkerung
- — durch das Depot,
- — durch Munitionstransporte,
- — durch Manöver?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung der Odenwälder Bevölkerung im Kriegsfall durch die Existenz des Lagers mitten im Odenwald?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung des Lagers nach dem Neu-Ausbau
- — in Friedenszeiten,
- — im Kriegsfall?
4. Ist der Neu-Ausbau Bestandteil der Erfüllung des „Wartime Host Nation Support"-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA oder des POMCUS-Programms (Prepositioned Overseas Mate rial Configured in Unit Sets)?
5. Welchen Stellenwert hat der Neu-Ausbau bzw. die Existenz des Depots im Rahmen der derzeitig gültigen US-Militärdoktrin (Air-Land-Battle)?
6. Wird das Lager in Zukunft (nach Ausbau) als „Zentraler Munitions-Versorgungspunkt" umliegenden Lagern als Munitions-Instandsetzungs-Anlaufpunkt dienen?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung unter diesem Gesichtspunkt die Ausbaumaßnahme?
7. Hat die Bundesregierung geprüft, ob durch den Ausbau die Verletzung deutschen Rechts, insbesondere des Verfassungsrechts, vorliegt, wenn nein, weshalb nicht?
8. Hat das Staatsbauamt in Darmstadt bereits eine Ausschreibung des neuerlichen Ausbaus vorgenommen, wann?
9. Hat die Bundesregierung bei der Abwägung ziviler und militärischer Interessen geklärt, was Verteidigungs- und was Angriffswaffen sind?
Wenn ja, wie unterscheiden sie sich?
10. Zu welcher Kategorie wird die Muni tion im Hainhaus gezählt?
11. Laut Grundgesetz soll von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, die Muni tionslager – wie das am Hainhaus – aufgrund ihres Vorhandenseins erzeugen, weil sich ein möglicher Gegner durch sie bedroht fühlt und versucht, diese Bedrohung zu beseiti gen?
12. Wurde diese Frage und die darin angesprochene Gefahr für die Odenwälder Bevölkerung bei den Anhörungsverfahren berücksichtigt?
Fragen56
Wie groß (in qm) ist das Munitionslager am Hainhaus (Odenwald)?
Seit wann besteht es in der gegenwärtigen Ausdehnung?
Wie viele Bunker befanden sich in den jeweiligen Ausbauphasen auf dem Gelände?
Wann wurden neue gebaut, wie viele?
Was ist der gegenwärtige Inhalt der Bunker?
An einigen Bunkern des Munitionslagers befinden sich runde Schilder mit stilisierten, gelben Männchen auf blauem Grund mit Schutzanzug.
Was bedeuten diese Schilder?
An den gleichen Bunkern befinden sich runde Schilder, auf denen eine stilisierte Wasserspritze (zum Feuerlöschen) mit einem dicken, roten Querbalken dargestellt ist.
Welche Bedeutung haben diese Schilder?
Sind in den Katastrophenschutzplänen für das Munitionslager am Hainhaus chemische Vorfälle angemessen berücksichtigt?
Warum werden die Katastrophenschutzpläne nicht veröffentlicht?
Wäre die Veröffentlichung nicht geeignet, die von den Verantwortlichen zu treffenden Maßnahmen durchschaubar zu machen und damit das Gesamtrisiko erheblich zu mindern?
Welche Beziehung besteht zwischen Manövern der US- Armee im Odenwaldkreis und dem Depot am Hainhaus?
Welche Beziehung hat, die im August 1984 durchgeführte, gemeinsame Übung (u. a. Dekontamination) aller elf südhessischen ABC-Züge zu den im Hainhaus gelagerten Substanzen?
Sind deutsche Zivilschutzeinheiten im Katastrophenfall berechtigt, auch ohne Genehmigung der US-Armee das Lager zu betreten?
Auf welchen Straßen und Schienenwegen finden derzeit Munitionstransporte statt? Falls zur Zeit keine stattfinden, welches waren die Wege der letzten Transporte?
Finden Munitionstransporte zum Depot auf dem Luftwege statt?
Finden Transporte anderer Materia lien zum Depot auf dem Luftwege statt?
Wurde das Grundstück während der Geltung des Besatzungsstatuts von den Alliierten Streitkräften (1945 bis 1955) requiriert?
Wenn ja, wurde eine schriftliche Überlassungsvereinbarung gemäß Artikel 48 Abs. 2 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA—NTS) abgeschlossen?
Wenn nicht durch die Alliierten Streitkräfte requiriert, fand eine Landbeschaffungsmaßnahme durch den Bund statt, wann?
Befand sich das Grundstück im Besitz der öffentlichen Hand?
Wenn nicht, welche Gründe führten zur Auswahl gerade dieses Grundstücks?
Fand ein Enteignungsverfahren statt?
Unterlag die Verteidigungsmaßnahme (also der Ausbau des Munitionslagers) der Geheimhaltung?
Wurde das Munitionslager zum Schutzbereich erklärt?
Wie weit geht der Schutzbereich über das gegenwärtig umzäunte Gebiet hinaus?
Laut § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für militärische Verteidigung muß alle fünf Jahre überprüft werden, ob ein Schutzbereich noch erforderlich ist.
Wurde diese Überprüfung regelmäßig vorgenommen?
Bestehen Kontakte zwischen den Kreisbehörden und amerikanischen Dienststellen?
Wenn ja, welcher Art, zu welchen Anlässen, wie oft?
Wurden Hilfsdienste beim Erstausbau von Stellen des Odenwaldkreises zur Verfügung gestellt, wenn ja, welche?
Haben Stellen des Odenwaldkreises während des „normalen" Betriebes des Munitionslagers Unterstützung in den letzten Jahren geleistet, wenn ja, welche?
Wie geschieht gegenwärtig die Abwasser- und Müllentsorgung?
Im letzten Jahr wurde der geplante weitere Ausbau bekanntgegeben.
Wann ist mit dem Beginn des Ausbaus zu rechnen?
Welche baulichen Veränderungen sind geplant?
Was ist das genaue Ziel dieser Baumaßnahmen?
Ist gewährleistet, daß dabei deutsche Rechte und Normen (z. B. BBauG) eingehalten werden?
Fand dazu ein Anhörungsverfahren statt?
Ändern sich durch die Baumaßnahmen die gegebenen Nutzungsverhältnisse?
Wenn ja, wurde ein Nutzungsänderungsvertrag abgeschlossen?
Wenn nein, weshalb wurde kein Nutzungsänderungsvertrag abgeschlossen?
Wird der Ausbau im sogenannten Truppenbauverfahren oder im sogenannten Regelbauverfahren durchgeführt?
Wenn Truppenbauverfahren, ist gewährleistet, daß deutsche Rechte und Normen eingehalten werden?
Wer überzeugt sich persönlich davon?
Werden Hilfsdienste von Stellen des Odenwaldkreises beim Weiterausbau zur Verfügung gestellt, wenn ja, welche?
Sind aufgrund der neuen Baumaßnahme weitere Rodungen im Bereich des Lagers vorgesehen?
Wird eine ordnungsgemäße Entsorgung gefährlichen bzw. giftigen Mülls gewährleistet sein, wenn ja, wie?
Werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden?
Ist über den faktischen Ausbau hinaus mit einer verstärkten, militärischen Präsenz der US-Armee im Odenwaldkreis zu rechnen, z. B.
a) Munitionstransporte,
b) Manöver?
Wieviel ziviles Personal wird das neugebaute Instandsetzungsdepot erfordern?
Wird die Wachmannschaft vergrößert?
Wieviel militärisches Personal wird es erfordern?
Ist im Zusammenhang mit dem Munitionslager von amerikanischer Seite der Ausbau von Straßen vorgeschlagen bzw. gefordert worden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge der militärischen Infrastrukturmaßnahmen der Bau eines Hubschrauberlandeplatzes im Kreisgebiet geplant ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung der Odenwälder Bevölkerung
— durch das Depot,
— durch Munitionstransporte,
— durch Manöver?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung der Odenwälder Bevölkerung im Kriegsfall durch die Existenz des Lagers mitten im Odenwald?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohung des Lagers nach dem Neu-Ausbau
— in Friedenszeiten,
— im Kriegsfall?
Ist der Neu-Ausbau Bestandteil der Erfüllung des „Wartime Host Nation Support"-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA oder des POMCUS-Programms (Prepositioned Overseas Mate rial Configured in Unit Sets)?
Welchen Stellenwert hat der Neu-Ausbau bzw. die Existenz des Depots im Rahmen der derzeitig gültigen US-Militärdoktrin (Air-Land-Battle)?
Wird das Lager in Zukunft (nach Ausbau) als „Zentraler Munitions-Versorgungspunkt" umliegenden Lagern als Munitions-Instandsetzungs-Anlaufpunkt dienen?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung unter diesem Gesichtspunkt die Ausbaumaßnahme?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob durch den Ausbau die Verletzung deutschen Rechts, insbesondere des Verfassungsrechts, vorliegt, wenn nein, weshalb nicht?
Hat das Staatsbauamt in Darmstadt bereits eine Ausschreibung des neuerlichen Ausbaus vorgenommen, wann?
Hat die Bundesregierung bei der Abwägung ziviler und militärischer Interessen geklärt, was Verteidigungs- und was Angriffswaffen sind?
Wenn ja, wie unterscheiden sie sich?
Zu welcher Kategorie wird die Muni tion im Hainhaus gezählt?
Laut Grundgesetz soll von deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, die Muni tionslager – wie das am Hainhaus – aufgrund ihres Vorhandenseins erzeugen, weil sich ein möglicher Gegner durch sie bedroht fühlt und versucht, diese Bedrohung zu beseiti gen?
Wurde diese Frage und die darin angesprochene Gefahr für die Odenwälder Bevölkerung bei den Anhörungsverfahren berücksichtigt?