Folgen der internationalen Drogenprohibition und Fehlen von Ansätzen der Schadensminderung (Harm-Reduction)
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Volker Beck (Köln), Elisabeth Scharfenberg, Ute Koczy, Markus Kurth, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die internationale Drogenpolitik beruht ganz wesentlich auf den Beschlüssen der 20. Sonder-Vollversammlung (UNGASS 1998) sowie auf deren Fortschreibung durch die 52. Sitzung der CND (Commission on Narcotic Drugs) Mitte März 2009 in Wien. Die Ziele für die Drogenbekämpfung lauten dabei insbesondere: Nachfragereduzierung, Reduzierung des Anbaus, Bekämpfung der Grundstoffherstellung, Bekämpfung synthetischer Drogen, Bekämpfung der Geldwäsche, verstärkte Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden.
Obwohl die Produktion von Kokain, Opium und Cannabis sich im Vergleich zu 1998 weiter deutlich erhöht hat, zog das ODC (UN-Office on Drugs and Crime) 2008 eine positive Bilanz. Die Drogenkontrolle habe gegriffen, das „Drogenproblem“ habe sich stabilisiert, so das ODC im Weltdrogenbericht 2008. Mitte März 2009 in Wien wurde diese Position durch die ODC erneut bekräftigt.
Diese Einschätzung wird von vielen nationalen und internationalen Wissenschaftlern und Praktikern so zum Beispiel anlässlich einer Tagung von Caritas International im Januar 2009 kritisiert. Alternative Ansätze zur Prävention, Hilfe und Schadensminderung vor allem bei Menschen mit intravenösem Drogengebrauch fehlten nach wie vor in vielen Ländern oder seien nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Die Folgen dieser Politik, nicht nur in den so genannten Anbau- und Transitländern, wie die Entstehung von Schwarzmärkten, die Ausbreitung von HIV und Hepatitis bis hin zur Einschränkung der Menschenrechte werden vielfach verschwiegen.
Zwar gelang es der deutschen Delegation sowie 25 weiteren vorwiegend europäischen Staaten durch eine Protokollnotiz zur Abschlusserklärung der 52. Session der CND schadensmindernde Maßnahmen unter dem Begriff „drug related support services“ zu interpretieren, eine umfassende Verankerung schadensmindernder Ansätze in der internationalen Drogenpolitik wurde jedoch nicht erreicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Hält die Bundesregierung eine Lösung des „globalen Drogenproblems“ im Sinne einer weitgehend drogenfreien Welt für möglich?
Wenn ja, wann, und mit welchen Instrumenten will sie zur Erreichung dieses Ziels beitragen?
Welche wissenschaftlichen Belege sieht die Bundesregierung für die Wirksamkeit (Reduzierung von Angebot und Nachfrage) des von den maßgeblichen internationalen Institutionen verfolgten Ansatzes der Drogenprohibition im Hinblick auf Cannabis, Opiate und Kokain?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung zum Beispiel von Caritas International, dass die Null-Toleranz-Doktrin in der derzeit betriebenen Drogenpolitik gescheitert bzw. sogar kontraproduktiv sei?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Hält die Bundesregierung den Schutz der Menschenrechte insbesondere von Kleinbauern in den Anbauländern, Drogenkonsumentinnen und -konsumenten sowie Abhängigen für hinreichend gewahrt?
Wenn nein, auf welche Weise will sie künftig auf einen besseren Schutz der Menschenrechte hinwirken?
Sieht die Bundesregierung den Ansatz der Schadensminderung (Harm-Reduction) in der internationalen Drogenpolitik vor dem Hintergrund der genannten Erklärung und des Aktionsplanes in der internationalen Drogenpolitik als ausreichend verankert an, und wenn nein, auf welche Weise will sie künftig auf eine stärkere Implementierung dieses Ansatzes in der internationalen Drogenpolitik hinwirken?
Welche Möglichkeiten im Hinblick auf eine stärkere Verankerung schadensmindernder Aspekte in der internationalen Drogenpolitik eröffnet aus Sicht der Bundesregierung das gemeinsame Aktionsprogramm von UNODC und WHO (World Health Organization) zur Bekämpfung der Drogenabhängigkeit für den Zeitraum 2009 bis 2013 („Joint UNODC-WHO Action Programme On Drug Dependence Treatment“)?
Sieht die Bundesregierung den Ansatz der Schadensminderung in der nationalen Drogenpolitik hinreichend verankert?
Wenn ja, durch welche Instrumente wird dieser Ansatz aus Sicht der Bundesregierung repräsentiert?
Wenn nein, welche weiteren Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um diesen Ansatz zu stärken?
Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Ansatz der Schadensminderung und dem im § 10a Absatz 4 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) enthaltenen Verbots der Drogenhilfe und der Substanzanalyse (Drug-Checking)?