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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Deutschlandpolitische Ziele der Bundesregierung in bezug auf Friedensvertrag und die territoriale Gestalt eines zukünftigen Deutschlands (G-SIG: 10003425)

Territoriale Zielvorstellungen der Bundesregierung für die angestrebte Wiedervereinigung Deutschlands, Inhalte und Bedingungen eines von den alliierten Siegermächten gebilligten Friedensvertrages, insbesondere Festlegung der Grenzen, Regelungen der Potsdamer Konferenz hinsichtlich der Übergabe Nordostpreußens an die Sowjetunion und der übrigen Gebiete östlich von Oder und Neiße an Polen, Widerspruch zwischen den Vorbehaltsrechten der Westalliierten und der Identitätsthese des Bundesverfassungsgerichtes (Fortbestand des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937), politische Bindungswirkung der Ostverträge für einen gesamtdeutschen Souverän

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.03.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/456916.12.85

Deutschlandpolitische Ziele der Bundesregierung in bezug auf Friedensvertrag und die territoriale Gestalt eines zukünftigen Gesamtdeutschland

des Abgeordneten Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Amtsantritt der jetzigen Bundesregierung wird von einzelnen Regierungsmitgliedern und von Bundeskanzler Kohl immer wieder in der Deutschlandpolitik darauf verwiesen, daß die deutsche Frage offen ist, und zwar gerade in dem Sinne, daß der gegenwärtige territoriale Status quo mit Hinweis auf den Friedensvertragsvorbehalt als ein vorläufiger Zustand qualifiziert wird. Dabei wird mit der These vom Fortbestand des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 und des fehlenden gesamtdeutschen Souveräns die politische Bindungswirkung der Ostverträge für ein zukünftiges Gesamtdeutschland bestritten. So äußerte sich Bundeskanzler Kohl: „Wir können nicht ohne jeden Friedensvertrag endgültige Regelungen treffen. Ich kann das ganze Deutschland nicht binden. Die deutsche Frage ist offen." (DIE ZEIT vom 1. März 1985). Und was unter „Deutschland" territorial zu verstehen ist, umschrieb Bundesminister Windelen am 4. September 1983 auf einem Festakt des „Bundes der Vertriebenen" zum „Tag der Heimat" so: „Deutschland, das noch keinen Friedensvertrag hat, ist mehr als die beiden Staaten in Deutschland."

In der Annahme, daß Deutschlandpolitik zu gewichtig ist, um auf diesem Politikfeld nur unverbindliche Leerformeln von sich zu geben, gehen wir davon aus, daß die Bundesregierung über ein langfristiges Konzept verfügt, das es als möglich erachtet, die Ziele des Friedensvertrages und des gesamtdeutschen Staates zu erreichen. Das impliziert zugleich eine präzise Vorstellung dessen, welche Zieloptionen seitens der Bundesregierung in die anvisierten Friedensvertragsverhandlungen eingebracht werden sollen. In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Von welchen territorialen Zielvorstellungen geht die Bundesregierung aus, wenn sie als Ziel ihrer Deutschlandpolitik die Wiedervereinigung Deutschlands anstrebt?

2

Wenn die Bundesregierung den als Grundpfeiler ihrer Politik erachteten Friedensvertragsvorbehalt ernstnimmt, muß es ihrerseits konkrete politische Initiativen und Vorstellungen geben, die das Ziel eines Friedensvertrages erfüllen helfen bzw. ausfüllen.

Welche politischen und rechtlichen Fragen soll nach Meinung der Bundesregierung ein Friedensvertrag regeln?

Geht die Bundesregierung davon aus, daß ein von den ehemaligen alliierten Siegermächten gebilligter Friedensvertrag andere Grenzziehungen vornehmen wird, als sie gegenwärtig bestehen?

Welche Grenzen würden nach Auffassung der Bundesregierung in entsprechenden Verhandlungen über einen Friedensvertrag unbedingt zur Disposition zu stehen haben (als Grenze wird hier sowohl die Oder-Neiße-Grenze als auch die Grenze zur DDR verstanden)?

Gibt es seitens der Bundesregierung tatsächliche oder geplante Sondierungsgespräche mit den „Drei Mächten" und der Sowjetunion oder hat es solche in der Vergangenheit gegeben, die die Möglichkeit und die Bedingungen einer friedensvertraglichen Regelung eruieren sollen bzw. sollten?

Kann die Bundesregierung die Bestimmungen des Artikels 10 des Deutschlandvertrages näher qualifizieren, und zwar dahin gehend, welche (politische) Lage den unter b) genannten Anforderungen entspricht und welche Bedingungen die unter a) genannte „europäische Föderation" erfüllen muß, damit beide Bestimmungen zu einer Oberprüfung bzw. Änderung des Deutschlandvertrages führen?

Sieht die Bundesregierung im KSZE-Prozeß erste Schritte auf dem Weg zu einer solchen „europäischen Föderation"?

3

Wie bewertet die Bundesregierung in politischer und rechtlicher Hinsicht die im Potsdamer Abkommen in Kapitel VI (Obergabe Nordostpreußens mit Königsberg an die Sowjetunion) getroffene Verpflichtung der USA und Großbritanniens, daß sie den Vorschlag der Konferenz bei der bevorstehenden Friedensregelung unterstützen werden" im Hinblick auf eine möglicherweise beabsichtigte Einbeziehung Nordostpreußens in ein zukünftiges Gesamtdeutschland?

4

Welche politischen Auswirkungen und Folgen haben nach Meinung der Bundesregierung die Regelungen der Potsdamer Konferenz hinsichtlich der Oder-Neiße-Gebiete auf die Rückstellungsklausel in Kapitel IX des Potsdamer Abkommens („daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden sollen"), wenn

die Konferenzteilnehmer darin übereinstimmten, daß die Entscheidung von Potsdam die polnische Frage erledigt habe (Truman: This settles the polish question; vgl. Foreign Relations of the United States, Diplomatic Papers, The Conference of Berlin — The Potsdam Conference — 1945, 2 Vols., Vol. II, Washington 1960, S. 534),

die Oder-Neiße-Gebiete weder dem alliierten Kontrollrat noch der sowjetischen Besatzungsmacht unterstellt waren, sondern unter polnische Verwaltung gestellt wurden,

alle Konferenzteilnehmer der Umsiedlung der Ostdeutschen in die Besatzungszonen und der Neubesiedlung der Oder-Neiße-Gebiete durch polnische Bevölkerungsteile — vornehmlich aus dem der Sowjetunion zugesprochenen Ostpolen — zustimmten?

5

Auf der New Yorker Außenministerkonferenz erklärten die Außenminister der Westmächte am 19. September 1950 im „Kommuniqué über Deutschland" : „Bis zur Vereinigung Deutschlands betrachten die drei Regierungen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland als die einzige frei und gesetzlich konstituierte deutsche Regierung, die infolgedessen befugt ist, in internationalen Angelegenheiten als Vertreter des deutschen Volkes für Deutschland zu sprechen." Mit dem Datum desselben Tages sandten sie eine Note („Interpretative Minute") an Bundeskanzler Adenauer mit der Mitteilung, daß die oben genannte Feststellung nicht die Anerkennung der Bundesregierung als de-jure-Regierung für ganz Deutschland bedeute („did not therefore constitute recognition of the government of the Federal Republic as the de jure government of all Germany").

Wie beurteilt die Bundesregierung diese in der Bundesrepublik Deutschland erst 1971 bekanntgewordene Note hinsichtlich der von ihr vertretenen These vom Fortbestand des deutschen Staates in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 sowie der für die amtliche Deutschlandpolitik konstitutiven Dach- und Identitätstheorie?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der Westmächte, die im Hinblick auf die Rechtslage Deutschlands von der Zwei-Staaten-Theo rie bzw. zumindest von der Nichtanerkennung der Fortbestands- und Identitätsthese ausgehen, in bezug auf die Erfolgsaussichten der von ihr angestrebten Wiedererrichtung eines gesamtdeutschen Nationalstaates im Rahmen einer friedensvertraglichen Regelung?

7

Die vom Bundesverfassungsgericht in der Begründung seiner Entscheidungen verwandte Identitätsthese, die die Bundesrepublik Deutschland als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich" sieht, bedeutet nichts anderes, als daß die Bundesrepublik Deutschland zwei Souveränitäten für sich in Anspruch nimmt. Diese Auffassung widerspricht jedoch den rechtlichen Voraussetzungen, die die Westmächte gerade auch mit der oben angeführten „Interpretative Minute" vom 19. September 1950 im Rahmen ihrer Vorbehaltsrechte geschaffen haben und der Bundesrepublik Deutschland die Befugnis absprechen, im Namen eines sich über das Bundesgebiet hinaus erstreckenden deutschen Staates in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 zu sprechen.

Wie gedenkt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen westalliierter Rechtsauffassung und der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im politisch-rechtlichen Raum im Hinblick auf eine friedensvertragliche Regelung zu handhaben?

8

Ist die Bundesrepublik Deutschland nach Meinung der Bundesregierung überhaupt befugt, angesichts der Nichtanerkennung der Fortbestands- und Identitätsthese und damit der Doppelsouveränität der Bundesrepublik Deutschland durch die Westmächte die politische Bindungswirkung der Ostverträge für einen gesamtdeutschen Souverän zu verweigern?

Ergibt sich nicht vielmehr aus der Rechtsauffassung der Westmächte ein Gebot, alle völkerrechtlichen Verträge, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, als bindend für jeden (deutschen) Staat anzusehen, in dem die Bundesrepublik Deutschland als Teil aufgehen sollte?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Aufassung, daß es im Falle einer friedensvertraglichen Regelung zu einem Grundsatzkonflikt zwischen dem von der bundesdeutschen Jurisdiktion vertretenen Rechtsauffassung und dem angloamerikanischen Rechtsdenken (z. B. der „legal situation", die auch in die Satzung der Vereinten Nationen in Artikel 34 bis 36 Eingang gefunden hat), kommen wird?

10

Wie erklärt die Bundesregierung die politisch inkonsequente Handhabung der durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zugrunde gelegten Fortbestandsthese im Hinblick auf ihre Anwendung auf die Rechtslage Deutschlands und z. B. bezüglich ihrer Anwendung auf das völkerrechtliche Verhältnis zu Liechtenstein, das 1866 Kriegsgegner Preußens war, aber am Friedensschluß nicht beteiligt wurde, und die Bundesrepublik Deutschland in der Logik ihrer Rechtsauffassung demnach sich noch immer im Kriegszustand mit Liechtenstein befindet?

Bonn, den 16. Dezember 1985

Dr. Schierholz Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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