Einsatzbedingungen der Pershing II-Raketen
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Im Hinblick auf das Abkommen der Niederlande mit den USA betreffend die Stationierung amerikanischer Cruise-Missiles: Mit welcher ausdrücklichen Vereinbarung (Abkommen bzw. Vertrag) hat die Bundesregierung den USA die Erlaubnis zur Stationierung von Pershing II-Raketen erteilt?
Über welche anderen Waffen — außer den Pershing II-Raketen — verfügen die USA, mit denen sie binnen Minuten treffsicher sowjetische Führungsbunker zerstören können?
Was vermögen militärisch die sowjetischen SS 20-Mittelstreckenraketen gegen Ziele in Westeuropa, was nicht die sowjetischen Interkontinentalraketen SS 18 und SS 19 ebenso oder in kürzerer Flugzeit und mit höherer Treffgenauigkeit leisten?
Für den Fall eines atomaren sowjetischen Präemptivangriffs gegen die Pershing II-Stützpunkte in der Bundesrepublik Deutschland: Ist die Bundesregierung der Auffassung, die USA würden in solchem Falle mit Atomwaffeneinsätzen gegen die Sowjetunion reagieren?
Kann die Bundesregierung die Feststellung des US-Staatssekretärs Fred Ikle (Foreign Affairs, Spring 1985) bestätigen oder widerlegen, daß 80 % der Bevölkerung der USA ebenso wie 80 % der westeuropäischen Bevölkerung inzwischen den Einsatz von US-Atomwaffen in einem konventionellen Krieg in Europa ablehnen, selbst für den Fall, daß die NATO-Streitkräfte in Europa vor einer Niederlage stehen?
Kann die Bundesregierung sicher ausschließen, daß die US-Streitkräfte jemals Pershing II-Raketen gegen Ziele in der Bundesrepublik Deutschland oder in der DDR eingesetzt werden?
Wie ist angesichts der dauernd feuerbereiten Pershing II-Alarmstellungen (QRA-Stellungen) technisch bzw. rechtlich sichergestellt, daß die US-Streitkräfte nicht Pershing II-Raketen abfeuern können, ohne daß bundesdeutsche Verantwortliche den Verteidigungsfall der Bundesrepublik Deutschland erklärt haben?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die USA im Rahmen eines eigenen Krieges — etwa der horizontalen Eskalation eines Nahostkrieges — die Pershing II-Raketen in der Bundesrepublik Deutschland unter Umgehung des NATO-Vertrages zur nationalen Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 UNO-Charta verwenden können und daß die USA nicht die Verpflichtung eingegangen sind, die Pershing II-Raketen nur im NATO-Bündnisfall und nur nach Verkündung des Verteidigungsfalles der Bundesrepublik Deutschland zu verwenden?