Steuerbelastungsbericht
der Abgeordneten Dr. Apel, Dr. Spöri, Huonker, Klose, Dr. Kübler, Lennartz, Frau Matthäus-Maier, Dr. Mertens (Bottrop), Poß, Rapp (Göppingen), Schlaffer, Dr. Struck, Westphal, Dr. Wieczorek, Esters, Wolfram (Recklinghausen), Wieczorek (Duisburg), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Bei der Beratung des Steuersenkungsgesetzes 1986/88 hat es sich als äußerst hinderlich erwiesen, daß ein Überblick über die Entwicklung der Steuerbelastung erst durch parlamentarische Anfragen zu erlangen war. Auch für die Diskussion über weitergehende Steuersenkungen, über eine Aktualisierung der Gewerbesteuer und eine Umgestaltung der Unternehmensbesteuerung fehlen ausreichende Angaben über die bisherige Entwicklung der jeweiligen Steuerbelastung. Gesetzgebungsvorhaben auf dem Gebiet des Steuerrechts können nur dann zutreffend beurteilt werden, wenn nicht nur die heutigen Verhältnisse, sondern auch die Veränderungen in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Steuerbelastung in die Betrachtung einbezogen werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hätte es begrüßt, wenn das Plenum des Deutschen Bundestages dem Entschließungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksache 10/3377 Ziffer 3) zugestimmt und die Bundesregierung aufgefordert hätte, in regelmäßigen Zeitabständen einen Steuerbelastungsbericht vorzulegen. Da dieser Antrag jedoch abgelehnt wurde, stellen wir der Bundesregierung heute folgende Fragen:
A. Quoten
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen50
Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand sowie in den letzten drei Jahren die volkswirtschaftliche Steuerquote?
Wie lauten die entsprechenden Quoten, wenn man die Ausgaben für das Kindergeld vom Steueraufkommen abzieht (bereinigte Steuerquote)?
Wie ist die Entwicklung der Abgabenquote von 1978 bis 1988?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand sowie in den letzten drei Jahren die Bruttolohn- und Gehaltssumme (einschließlich Pensionen) und das Lohnsteuer-Aufkommen?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Anteile
— der Lohnsteuer,
— der veranlagten Einkommensteuer,
— der Körperschaftsteuer,
— der Gewerbesteuer,
— der Vermögensteuer,
— der Grundsteuer,
— der Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer),
— der Sonderverbrauchsteuern
am Bruttosozialprodukt und an den Steuereinnahmen?
Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand der Anteil der Steuern von Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsummensteuer, Vermögensteuer) am Gesamtsteueraufkommen?
Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand der Anteil der entsprechenden Steuern von Einzelunternehmen und gewerblichen Personengesellschaften am Gesamtsteueraufkommen?
Land- und Forstwirte
a) Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der Land- und Forstwirte mit mindestens 1 ha Nutzfläche?
b) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl und der Anteil der Fälle, in denen der Gewinn nach Durchschnittsätzen (VOL, GDL, § 13 a EStG) ermittelt wurde?
c) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl und der Anteil der Überschuß-Rechner (Soll und Ist)?
d) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl und der Anteil der buchführenden Land- und Forstwirte (Soll und Ist)?
e) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand das Einkommensteueraufkommen der Landwirte und dessen Anteil am gesamten Einkommensteueraufkommen?
f) Wie hoch sind die durchschnittlichen Veräußerungsgewinne (vor Abzug der Freibeträge) und wie ist ihr Verhältnis zu den durchschnittlichen laufenden Gewinnen?
g) Welcher Anteil der buchführenden Land- und Forstwirte hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Grund und Boden nach dem 30. Juni 1970 nicht mit dem doppelten Ausgangsbetrag sondern mit dem höheren Teilwert zu bilanzieren?
h) Welcher Anteil der nichtbuchführenden Land- und Forstwirte hat von der vorerwähnten Möglichkeit vom 1. Januar 1971 an entsprechenden Gebrauch gemacht?
Gewerbetreibende
a) Wie viele Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften
— gibt es in der Bundesrepublik Deutschland,
— sind einkommensteuerlich erfaßt (Zahl und Anteil),
— haben ein zu versteuerndes Einkommen über 130 000/ 260 000 DM (Zahl und Anteil)?
b) Wie viele Gewerbetreibende ermitteln den Gewinn durch ordnungsmäßige Einnahmen-Überschuß-Rechnung bzw. ordnungsmäßige Buchführung?
c) In wie vielen Fällen wird der Gewinn geschätzt?
d) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Gewinne, das Einkommensteuer-Aufkommen der Gewerbetreibenden und dessen Anteil am gesamten Lohn- und Einkommensteuer-Aufkommen?
e) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand der nicht entnommene Gewinn sowie die Privatentnahmen und ihr Anteil am Gewinn der Einzelunternehmen und Personengesellschaften?
f) Wie hoch sind die durchschnittlichen Veräußerungsgewinne (vor Abzug der Freibeträge) und wie ist ihr Verhältnis zu den durchschnittlichen laufenden Gewinnen?
g) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die steuerlich anerkannten Pensions- und sonstigen Rückstellungen der Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften?
Leistungseinkünfte
a) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der Lohnsteuerpflichtigen, der Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich und der Einkommensteuer-Veranlagungen von Arbeitnehmern?
b) Wie hoch sind die durchschnittlich geltend gemachten Werbungskosten der Arbeitnehmer?
c) Wie groß sind Zahl und Anteil der Arbeitnehmer, die erhöhte Werbungskosten geltend machen?
d) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der freiberuflich Tätigen sowie die Zahl und der Anteil der einkommensteuerlich erfaßten Freiberufler?
e) Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand der durchschnittliche Gewinn der Freiberufler?
f) Wie viele Gewerbetreibende beschäftigen nicht mehr als einen Arbeitnehmer und haben ein Gewerbekapital von nicht mehr als 120 000 DM?
Vermietung und Verpachtung
a) Wie groß ist der Anteil der einkommensteuerlich erfaßten
— Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen,
— Zweifamilienhäuser,
— Mehrfamilienhäuser?
b) Wie groß ist die Gesamtzahl der eigengenutzten Häuser und Eigentumswohnungen?
c) In wie vielen Fällen werden die Einkünfte aus dem eigengenutzten Wohneigentum nach § 21 a EStG ermittelt und in wie vielen Fällen nach dem Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten?
Kapitalvermögen
a) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Kapitalerträge der privaten Haushalte und die steuerlich erfaßten Brutto-Erträge (Betrag und Anteil)?
b) Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Steuerausfälle aus der mangelhaften steuerlichen Erfassung von Kapitaleinkünften?
Freibeträge, Sonderausgaben
a) Wie groß ist die jeweilige durchschnittliche Entlastung durch den
— landwirtschaftlichen Freibetrag,
— Freiberufler-Freibetrag,
— Arbeitnehmer-Freibetrag,
— Sparer-Freibetrag?
b) Wie groß sind Zahl und Anteil der Fälle, in denen die Sonderausgaben-Höchstbeträge niedriger sind als die nachgewiesenen entsprechenden Sonderausgaben?
c) Wie entwickelte sich die Zahl der Haushalte mit Bausparbeiträgen, gestaffelt nach monatlichen Haushalts-Nettoeinkommen?
d) Wie entwickelten sich die durchschnittlichen Jahresbeträge von Bausparprämien und als Sonderausgaben anerkannten Bausparbeiträge?
Bei wie vielen Steuerpflichtigen liegt von 1982 bis 1988 das zu versteuernde Einkommen innerhalb der
— Nullzone,
— unteren Proportionalzone,
— Progressionszone,
— oberen Proportionalzone
des Tarifs, und wie hoch ist der jeweilige Anteil an der Zahl der Steuerpflichtigen?
Wie hoch sind Beginn, Ende und Länge der unteren Proportionalzone sowie die Höhe des proportionalen Steuersatzes in den Tarifen für 1958, 1965, 1975, 1978, 1979, 1981 und 1986?
Wie hoch ist in den Tabellen für 1958, 1965, 1975, 1979, 1981, 1986 und 1988 der maximale Splittingvorteil?
Von welchem Einkommen an galt in den Jahren 1949, 1950, 1953, 1954, 1955, 1958, 1965, 1968 und 1975 bei Alleinstehenden und kinderlos Verheirateten der Spitzensteuersatz und wie hoch war er (ggf. zuzüglich Ergänzungsabgabe)?
Wie entwickelten sich von 1982 bis 1985 in den Steuerklassen I und III/2 bei Arbeitnehmern mit Durchschnittseinkommen der Jahresbruttolohn, die Belastung (absolut und in vom Hundert des Arbeitslohns) sowie die Grenzbelastung mit
— Lohnsteuer,
— Kirchensteuer,
— Pflichtversicherungsbeiträgen?
Wie entwickelten sich von 1982 bis 1985 in den Steuerklassen I und III/2 bei Angestellten mit Durchschnittseinkommen aller kaufmännischen und technischen Angestellten der Jahresbruttolohn, die Belastung (absolut und in vom Hundert des Arbeitslohns) sowie die Grenzbelastung mit
— Lohnsteuer,
— Kirchensteuer,
— Pflichtversicherungsbeiträgen?
Wie entwickelten sich von 1982 bis 1985 in den Steuerklassen I und III/2 bei Facharbeitern in der Mineralölindustrie der Jahresbruttolohn, die Belastung (absolut und in vom Hundert des Arbeitslohns) sowie die Grenzbelastung mit
— Lohnsteuer,
— Kirchensteuer,
— Pffichtversicherungsbeiträgen?
Wie entwickelten sich von 1982 bis 1985 in den Steuerklassen I und III/2 bei Arbeitnehmern mit dem dreifachen Einkommen eines Facharbeiters in der Mineralölindustrie der Jahresbruttolohn, die Belastung (absolut und in vom Hundert des Arbeitslohns) sowie die Grenzbelastung mit
— Lohnsteuer,
— Kirchensteuer,
— Pflichtversicherungsbeiträgen?
Bei welchem Gewerbeertrag begann bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften die Belastung mit Gewerbeertragsteuer in den Jahren 1949, 1957, 1961, 1975, 1978 und 1980?
Bei welchem Gewerbekapital begann die Belastung mit Gewerbekapitalsteuer in den Jahren 1949, 1953, 1978 und 1981?
Welcher Anteil der Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften war in den Jahren 1958, 1966, 1975 und 1985 mit
— Gewerbeertragsteuer,
— Gewerbekapitalsteuer,
— Lohnsummensteuer
belastet?
In welchem Verhältnis zum gemeinen Wert standen die Einheitswerte für
— das land- und forstwirtschaftliche Vermögen,
— unbebaute Grundstücke,
— Einfamilienhäuser,
— Mietwohngrundstücke,
— Betriebsgrundstücke
zum 1. Januar 1935, 21. Juni 1948, 1. Januar 1964 und am 1. Januar 1985?
In welchem Verhältnis stehen die veranlagten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu den Einheitswerten der entsprechenden Grundstücke?
In welchem Verhältnis stehen (soweit bekannt) die Feuerversicherungswerte von Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken zu den entsprechenden Einheitswerten?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand das Aufkommen an
— Grundsteuer A,
— Grundsteuer B
und die jeweiligen durchschnittlichen Hebesätze?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl und der Anteil der Kapitalgesellschaften an der Gesamtzahl der Gewerbebetriebe sowie deren durchschnittliche Körperschaftsteuer-Belastung?
Wie entwickelte sich seit 1968 das durchschnittliche Stammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand bei Kapitalgesellschaften das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Gewinn sowie zwischen Eigenkapital und Körperschaftsteuer?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand das Verhältnis zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die steuerlich anerkannten Pensions- und sonstigen Rückstellungen der Kapitalgesellschaften?
Welcher Anteil des Körperschaftsteuer-Aufkommens entfällt seit 1977 auf die Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung?
In welcher Höhe ist die Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung seit 1977 auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer angerechnet worden?
In welcher Höhe ist die Körperschaftsteuer-Ausschüttungsbelastung seit 1977 vergütet worden?
Wie groß sind die Zahl der Organgesellschaften und ihr Anteil am Körperschaftsteuer-Aufkommen?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der durchschnittlich eingesetzten lanndwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebsprüfer und Betriebsprüfungshelfer der Länder sowie der Prüfungsturnus bei
— Großbetrieben,
— Mittelbetrieben,
— Klein- und Kleinstbetrieben?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die durchschnittlichen Mehrergebnisse je Betrieb bei landwirtschaftlichen und gewerblichen
— Großbetrieben,
— Mittelbetrieben,
— Klein- und Kleinstbetrieben?
Wie hoch ist das auf ein Jahr entfallende durchschnittliche Mehrergebnis in Deutscher Mark und in vom Hundert der ursprünglichen Steuer, möglichst getrennt nach Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand bei der Lohnsteuer-Außenprüfung der Prüfungsturnus und das durchschnittliche Mehrergebnis bei Betrieben mit
— mindestens 20 Arbeitnehmern,
— weniger als 20 Arbeitnehmern?
Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der Steuerfahnder der Länder?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die Zahl der Prüfungen und die rechtskräftig festgesetzten Mehrsteuern?
Wie viele Steuerfahndungsfälle werden wegen zu geringer Bedeutung und im Hinblick auf die Arbeitsbelastung der Steuerfahndungsstellen in die Zugänge eines jeden Jahres gar nicht erst aufgenommen?
Wie entwickelten sich seit 1950 im Fünfjahresabstand die aufgrund der Ermittlungen der Steuerfahndungsdienste der Länder rechtskräftig festgesetzten Geldbußen, Geldstrafen und Freiheitsstrafen?
Wie verteilen sich die insgesamt festgesetzten Geldbußen, Geldstrafen und Freiheitsstrafen auf
— leitende Angestellte von Kapitalgesellschaften,
— sonstige Arbeitnehmer,
— Gewerbetreibende,
— sonstige Steuerpflichtige?
Wie entwickelte sich seit 1950 im Fünfjahresabstand absolut und relativ (bezogen auf das Basisjahr 1950 einschließlich Saarland) die Zahl
— der Bediensten der Finanzämter,
— der Veranlagungsfälle,
— der Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge,
— der Lohnsteuer-Jahresausgleiche,
— der Betriebsprüfungen,
— der Vollstreckungsfälle,
— der Einsprüche?
Welche Steuerausfälle hätte die Verkürzung der Verjährungsfrist (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 191 AO) um ein Jahr bei der derzeitigen Personallage der Finanzämter zur Folge?
Wie entwickelten sich in den letzten zehn Jahren bei Bauherren- und Erwerbermodellen
— die Zahl der jährlich fertiggestellten Wohneinheiten,
— das eingesetzte Eigenkapital,
— das aufgenommene Fremdkapital,
— der Ausfall an Einkommensteuer durch Verlustzuweisung,
— der Ausfall an Umsatzsteuer durch Op tion?
Wie entwickelten sich in den letzten zehn Jahren bei Bauherren- und Erwerbermodellen
— die Zahl der zusammengebrochenen Abschreibungsgesellschaften,
— die Zahl der von solchen Zusammenbrüchen betroffenen Steuerpflichtigen,
- die Höhe der Forderungsverluste von Bauhandwerkern gegenüber zusammengebrochenen Abschreibungsgesellschaften?