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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Erweiterung des Wasserübungsplatzes Jössen (G-SIG: 10003920)

Ausbau des innerhalb eines Feuchtgebietes von internationaler Bedeutung gelegenen Wasserübungsplatzes zum einzigen Tauch- und Watübungsplatz für Kampfpanzer des norddeutschen Raumes, Umfang der militärischen Übungen, Informierung der zuständigen Behörden, Schutzverpflichtung gegenüber dem Naturschutzgebiet

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

07.04.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/524220. 03. 86

Erweiterung des Wasserübungsplatzes Jössen

des Abgeordneten Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung und die Landesregierung haben das Weserauengebiet zwischen Lande und Schlüsselburg als „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" ausgewiesen und es so unter besonderen Schutz gestellt. Diese Verpflichtung wurde eingegangen gegenüber der „International Organisation for Conservation of Nature", einer Unterorganisation der UNO.

Der Bundesminister der Verteidigung läßt allmählich einen anfangs als Übungsplatz für die Mindener Pioniere angelegten Wasserübungsplatz bei Jössen (innerhalb des als schützenswert ausgewiesenen Feuchtgebietes) zum einzigen Tauch- und Watübungsplatz für Kampfpanzer des norddeutschen Raumes aufwerten und ausbauen.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Trifft es zu, daß es mit dem Ausbau des Wasserübungsplatzes Jössen vermehrt zu Panzerbewegungen innerhalb des „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" gekommen ist bzw. noch kommen wird? Um wieviel Bewegungen handelt es sich bei a) Panzern der Bundeswehr, b) Panzern der Entsendestreitkräfte per anno?

2

Wieviel Panzer a) der Bundeswehr und b) der Entsendestreitkräfte benutzten 1984/85 den Übungsplatz?

3

Wie oft und wieviel Hubschrauber und andere Kampfflugzeuge wurden auf/über dem Feuchtgebiet eingesetzt?

4

Trifft es zu, daß während der Manöver mit tieffliegenden Kampfhubschraubern Angriffsflüge über und auf das Feuchtgebiet bzw. die dort übenden Panzer stattfinden?

5

Gibt es einen Zusammenhang zwischen den Manövern und tieffliegenden Kampfhubschraubern und anderen Kampfflugzeugen?

6

Wieviel Panzerverladungen gibt es z. Z. im Jahr, und wie ist deren Entwicklung?

7

Wie lange dauern die damit verbundenen Übungen?

8

Wann wurde der Landwirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen und der Regierungspräsident von Detmold von den anstehenden Erweiterungsmaßnahmen informiert?

9

Wie will die Bundesregierung die durch die Ausweisung des Gebietes als „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" eingegangene Schutzverpflichtung bezüglich der Weserauen gerecht werden, wenn der dortige lokale Wasserübungsplatz statt abgeschafft zu werden noch zum alleinigen Tiefwatübungsplatz für Kampfpanzer des Norddeutschen Raumes aufgewertet wird?

10

Kann die Bundesregierung die These der GRÜNEN bestätigen, daß durch die extensive militärische Nutzung die Maßnahme der Aufwertung des Gebietes zum „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung" entgegensteht und zu einer Täuschung der dem Naturschutz verpflichteten internationalen Behörden führt?

Bonn, den 20. März 1986

Dr. Schierholz Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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