Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den ASEAN-Staaten (II)
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Diese und die vorgehenden Bundesregierungen haben immer wieder die wirtschaftliche Bedeutung der ASEAN-Staaten und die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit seitens der Bundesrepublik Deutschland mit dieser „Wachstumsregion" hervorgehoben. Bezogen auf Kamputschea und Vietnam haben die Bundesregierungen mehrfach ihre Besorgnis über die Verletzung der Menschenrechte in den letzten zehn Jahren zum Ausdruck gebracht.
Zur Menschenrechtssituation in den ASEAN-Staaten haben sich die bisherigen Bundesregierungen mit öffentlichen Äußerungen weitestgehend zurückgehalten. Dabei war ihnen bekannt, daß
- in Thailand und Indonesien die herrschenden Regierungen durch Militärcoups (1976 bzw. 1965) an die Macht gekommen waren und mit brutaler Gewalt ihre „Ordnung" durchgesetzt haben, die nachträglich durch machtlose Parlamente legitimiert wurden,
- auf den Philippinen ein Diktator zehn Jahre unter Kriegsrecht die legale Opposition ausgeschaltet, ihre Neuformierung durch Präsidialerlasse erheblich eingeschränkt hat und erst durch den massiven Druck der Bevölkerung, die den Wahlbetrug Marcos vom 7. Februar 1986 nicht hingenommen hat, das Land verlassen mußte,
- in Malaysia und Singapur eine „parlamentarische Demokratie" herrscht, die diesen Namen nicht verdient, weil die Regierungsgewalt seit der Entlassung in die Unabhängigkeit durch die ehemaligen britischen Kolonialherren von den gleichen Parteien bzw. Personen ausgeübt wird, weil ihnen Sicherheitsgesetze zur Verfügung stehen, die die Regierungen unverändert aus der Kolonialzeit übernommen haben, mit denen sie jede inner- und außerparlamentarische Opposition ausschalten können,
- in Indonesien ein Regime an der Macht ist, dessen Truppen seit 1975 die portugiesische Kolonie Osttimor völkerrechtswidrig besetzt halten und internationale Menschenrechtsorganisationen der indonesischen Armee schwere Menschenrechtsverletzungen in Westpapua (Irian Jaya) vorwerfen.
Schließlich ist bekannt, daß die indonesische Regierung Militärpolizei zur Bekämpfung vermeintlicher oder tatsächlicher Krimineller einsetzt und diese ohne jedes rechtsstaatliche Verfahren meist „eigenhändig" exekutiert.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
I. Menschenrechte in den ASEAN-Staaten
a) Thailand
1. Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Menschenrechtssituation in den ASEAN-Staaten, und welche Berücksichtigung findet diese Frage in ihrer Politik gegenüber den einzelnen Staaten?
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den „Anti Communist Activities Act" in Thailand vor? Inwieweit hält die Bundesregierung dieses Gesetz für vereinbar mit der Menschenrechtserklärung der VN, insbesondere die in diesem Gesetz verankerte Möglichkeit der Inhaftierung bis zu 480 Tagen ohne Anklage?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch in Thailand Menschen „verschwinden", wie im Fall der neun Personen (Surot Tirat, Nikorn Angkhatawan, Somnuet Sae Lao, Sithi Sichomphu, Phithak, Metta, Phai und Waeo), die zuletzt an einer Straßensperre des thailändischen Militärs am 7. Juni 1983 gesehen wurden? In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung für die von thailändischen Menschenrechtsorganisationen geforderte internationale Unterstützung bei der Aufklärung über das Schicksal der Verschwundenen ein?
b) Malaysia
4. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Malaysia seit 1969 unter Notstand regiert wird, wonach die in der Verfassung verbrieften Grundrechte jederzeit erheblich eingeschränkt werden können? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Rechtszustand?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem Gesetz der Inneren Sicherheit (Internal Security Act — ISA) im März 1983 266 Personen in extra dafür eingerichtete Internierungslagern festgehalten wurden?
6. Hält die Bundesregierung die Gesetze zur Inneren Sicherheit (ISA) von 1960 einschließlich sämtlicher vorgenommener Ergänzungen und Änderungen für vereinbar mit den Vorstellungen eines demokratischen Rechtsstaates?
7. Die malaysische Regierung begründet ihr Festhalten an den bestehenden Sicherheitsgesetzen mit der Gefahr vor sogenannten „kommunistischen Terroristen". Hält die Bundesregierung diese Begründung aus ihrer Kenntnis der Lage in Malaysia für gerechtfertigt und plausibel?
c) Indonesien
8. Wie vereinbart die Bundesregierung Waffenlieferungen an die indonesische Armee, die fremdes Territorium völkerrechtswidrig besetzt hält, vor dem Hintergrund, daß auch die Bundesregierung die Annektion Osttimors durch Indonesien nicht anerkennt?
9. Wie ist zu erklären, daß die indonesische Armee in Osttimor Kampfhubschrauber der Firma MBB und Militärfahrzeuge von Mercedes einsetzt (The Australian vom 6. Januar 1984), obwohl Artikel 6 des Kriegswaffenkontrollgesetzes die Ausfuhr von Waffen verbietet, die zu „friedensstörenden Handlungen, insbesondere bei einem Angriffskrieg verwendet werden"?
10. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Einsatz dieser Waffen für schwere Menschenrechtsverletzungen in Zukunft zu unterbinden?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung den sogenannten „Act of Choice" vom 2. August 1969, durch den Westpapua offiziell durch Indonesien einverleibt wurde, angesichts der Tatsache, daß bei dieser Wahl 1 025 von den Indonesiern ausgewählte Papua öffentlich abstimmen mußten und viele dieser „Delegierten" später erklärten, sie seien vor der Wahl von der indonesischen Armee massiv eingeschüchtert worden?
12. Ist die Bundesregierung bereit, die Initiative Vanuatus zu unterstützen, den Fall Westpapua erneut vor die UNO zu bringen, und ist die Bundesregierung bereit, die Regierung Vanuatus in dieser Angelegenheit zu kontaktieren?
13. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die indonesische Militärpolizei seit Ende 1982 gezielt mindestens 4 000 vermeintliche oder tatsächliche Kriminelle ohne Prozeß auf offener Straße ermordet hat (s. FAZ vom 28. Dezember 1984)?
14. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber den Exekutionen von fünf Oppositionellen im Mai und August 1985 in Djakarta ein, und wie beurteilt die Bundesregierung die Resolutionen des Europäischen Parlamentes vom 12. Juni, 18. Juli und 9. September 1985, in denen die Hinrichtungen scharf verurteilt wurden?
II. Politische Beziehungen zu den ASEAN-Staaten
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schwenninger, Verheyen (Bielefeld) und der Fraktion DIE GRÜNEN „Rüstungsexporte in die ASEAN-Staaten" erklärt, daß sie dazu beitragen wolle „die machtpolitischen Einwirkungen der Großmächte aus den Konflikten der Region herauszuhalten. Sie bejaht deshalb eine Blockfreiheit einzelner Staaten der Region" (Drucksache 10/1737).
15. Sind hier mit Großmächten die USA und die UdSSR gemeint, und wenn nicht, welche anderen Großmächte?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Nutzung von Cam Ranh in Vietnam durch sowjetische Militärs und die Nutzung von Subic Bay und Clark Air Base auf den Philippinen durch US-Militär?
17. In welcher Weise hat die Bundesregierung bisher dazu beigetragen, die machtpolitischen Einwirkungen der USA und UdSSR aus den Konflikten der Region herauszuhalten?
18. Unterstützt die Bundesregierung eine Neutralisierung der Region, wie sie von den ASEAN-Staaten mit ihrem Konzept einer „Zone of Peace, Freedom and Neutrality" (ZOPFAN) angestrebt wird (vgl. Kommunique der ASEAN-Konferenz vom 27. November 1971 in Kuala Lumpur)?
19. Unterstützt die Bundesregierung den in diesem Zusammenhang durch die malaysische Regierung am 10. September 1984 gemachten Vorschlag einer atomwaffenfreien Zone in Südostasien?
20. Wenn die Bundesregierung die Blockfreiheit „einzelner Staaten" bejaht, welche Staaten sind damit gemeint, welche nicht, und wie begründet sie die Beurteilung im einzelnen?
21. Würde die Bundesregierung eine Voll-Mitgliedschaft der Philippinen in der Bewegung Blockfreier Staaten begrüßen, auch wenn dies eine Auflösung der US-Stützpunkte voraussetzt?
22. In welchen ASEAN-Staaten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung uneingeschränkt demokratische Verhältnisse?
Fragen22
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Menschenrechtssituation in den ASEAN-Staaten, und welche Berücksichtigung findet diese Frage in ihrer Politik gegenüber den einzelnen Staaten?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den „Anti Communist Activities Act" in Thailand vor? Inwieweit hält die Bundesregierung dieses Gesetz für vereinbar mit der Menschenrechtserklärung der VN, insbesondere die in diesem Gesetz verankerte Möglichkeit der Inhaftierung bis zu 480 Tagen ohne Anklage?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch in Thailand Menschen „verschwinden", wie im Fall der neun Personen (Surot Tirat, Nikorn Angkhatawan, Somnuet Sae Lao, Sithi Sichomphu, Phithak, Metta, Phai und Waeo), die zuletzt an einer Straßensperre des thailändischen Militärs am 7. Juni 1983 gesehen wurden? In welcher Weise setzt sich die Bundesregierung für die von thailändischen Menschenrechtsorganisationen geforderte internationale Unterstützung bei der Aufklärung über das Schicksal der Verschwundenen ein?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Malaysia seit 1969 unter Notstand regiert wird, wonach die in der Verfassung verbrieften Grundrechte jederzeit erheblich eingeschränkt werden können? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Rechtszustand?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem Gesetz der Inneren Sicherheit (Internal Security Act — ISA) im März 1983 266 Personen in extra dafür eingerichtete Internierungslagern festgehalten wurden?
Hält die Bundesregierung die Gesetze zur Inneren Sicherheit (ISA) von 1960 einschließlich sämtlicher vorgenommener Ergänzungen und Änderungen für vereinbar mit den Vorstellungen eines demokratischen Rechtsstaates?
Die malaysische Regierung begründet ihr Festhalten an den bestehenden Sicherheitsgesetzen mit der Gefahr vor sogenannten „kommunistischen Terroristen". Hält die Bundesregierung diese Begründung aus ihrer Kenntnis der Lage in Malaysia für gerechtfertigt und plausibel?
Wie vereinbart die Bundesregierung Waffenlieferungen an die indonesische Armee, die fremdes Territorium völkerrechtswidrig besetzt hält, vor dem Hintergrund, daß auch die Bundesregierung die Annektion Osttimors durch Indonesien nicht anerkennt?
Wie ist zu erklären, daß die indonesische Armee in Osttimor Kampfhubschrauber der Firma MBB und Militärfahrzeuge von Mercedes einsetzt (The Australian vom 6. Januar 1984), obwohl Artikel 6 des Kriegswaffenkontrollgesetzes die Ausfuhr von Waffen verbietet, die zu „friedensstörenden Handlungen, insbesondere bei einem Angriffskrieg verwendet werden"?
Was unternimmt die Bundesregierung, um den Einsatz dieser Waffen für schwere Menschenrechtsverletzungen in Zukunft zu unterbinden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den sogenannten „Act of Choice" vom 2. August 1969, durch den Westpapua offiziell durch Indonesien einverleibt wurde, angesichts der Tatsache, daß bei dieser Wahl 1 025 von den Indonesiern ausgewählte Papua öffentlich abstimmen mußten und viele dieser „Delegierten" später erklärten, sie seien vor der Wahl von der indonesischen Armee massiv eingeschüchtert worden?
Ist die Bundesregierung bereit, die Initiative Vanuatus zu unterstützen, den Fall Westpapua erneut vor die UNO zu bringen, und ist die Bundesregierung bereit, die Regierung Vanuatus in dieser Angelegenheit zu kontaktieren?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die indonesische Militärpolizei seit Ende 1982 gezielt mindestens 4 000 vermeintliche oder tatsächliche Kriminelle ohne Prozeß auf offener Straße ermordet hat (s. FAZ vom 28. Dezember 1984)?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber den Exekutionen von fünf Oppositionellen im Mai und August 1985 in Djakarta ein, und wie beurteilt die Bundesregierung die Resolutionen des Europäischen Parlamentes vom 12. Juni, 18. Juli und 9. September 1985, in denen die Hinrichtungen scharf verurteilt wurden?
Sind hier mit Großmächten die USA und die UdSSR gemeint, und wenn nicht, welche anderen Großmächte?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Nutzung von Cam Ranh in Vietnam durch sowjetische Militärs und die Nutzung von Subic Bay und Clark Air Base auf den Philippinen durch US-Militär?
In welcher Weise hat die Bundesregierung bisher dazu beigetragen, die machtpolitischen Einwirkungen der USA und UdSSR aus den Konflikten der Region herauszuhalten?
Unterstützt die Bundesregierung eine Neutralisierung der Region, wie sie von den ASEAN-Staaten mit ihrem Konzept einer „Zone of Peace, Freedom and Neutrality" (ZOPFAN) angestrebt wird (vgl. Kommunique der ASEAN-Konferenz vom 27. November 1971 in Kuala Lumpur)?
Unterstützt die Bundesregierung den in diesem Zusammenhang durch die malaysische Regierung am 10. September 1984 gemachten Vorschlag einer atomwaffenfreien Zone in Südostasien?
Wenn die Bundesregierung die Blockfreiheit „einzelner Staaten" bejaht, welche Staaten sind damit gemeint, welche nicht, und wie begründet sie die Beurteilung im einzelnen?
Würde die Bundesregierung eine Voll-Mitgliedschaft der Philippinen in der Bewegung Blockfreier Staaten begrüßen, auch wenn dies eine Auflösung der US-Stützpunkte voraussetzt?
In welchen ASEAN-Staaten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung uneingeschränkt demokratische Verhältnisse?