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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland in den amerikanisch-libyschen Konflikt (G-SIG: 10004191)

Nutzung von US-Militäreinrichtungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland sowie von NATO-Kommunikationswegen und -Einrichtungen durch die USA bei dem Bombenangriff vom 15.4.1986 auf Libyen, Unterrichtung der Bundesregierung, vertragliche Regelung der Verwendung von US-Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland für die nationale Selbstverteidigung der USA, Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Wartime-Host-Nation-Support-Abkommens, Vereinbarkeit der im WHNS-Abkommen eingegangenen Verpflichtungen mit Art.26 und Art.115a GG

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.08.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/544206.05.86

Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland in den amerikanisch-libyschen Konflikt

der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland in den amerikanisch-libyschen Konflikt

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß Libyen zum Zuständigkeitsbereich des nationalen Oberkommandos der US-Streitkräfte Europa, USEUCOM in Stuttgart , gehört? Welche Regionen und Staaten außerhalb Europas umfaßt dieser Zuständigkeitsbereich insgesamt?

2. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß sich das USEUCOM in der Befehlskette der Bombardierung libyscher Städte durch amerikanische Flugzeuge am 15. April 1986 befand?

3. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß der zuständige Befehlshaber der Angriffe gegen Libyen der US-General Rogers war, der zugleich Oberbefehlshaber Europa der NATO ist?

4. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß General Rogers der Oberfehlshaber der 6. US-Mittelmeer- flotte ist?

5. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß General Rogers die Vorbereitung und Durchführung der Angriffe gegen Libyen vor den NATO-Verbündeten geheimhielt und somit als NATO-Oberbefehlshaber gegen seine Dienstpflichten gegenüber dem NATO-Rat verstieß?

6. Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen oder widerlegen, wonach NATO-Offiziere, darunter auch deutsche, von der Planung des Bombenangriffs durch den Oberbefehlshaber der US-Truppen in Europa „Wind bekommen hätten" (Frankfurter Rundschau vom 23. April 1986)? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls vor ihren Offizieren darüber unterrichtet worden, und wenn ja, wann?

7. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die US-Streitkräfte militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Nachrichten-, Befehls-, und Versorgungseinrichtungen für die Vorbereitung und Durchführung der Angriffe der USA gegen Libyen benutzt haben? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschah das?

8. In welchem Zeitpunkt wurde die Bundesregierung seitens der USA vom geplanten oder durchgeführten Bombenangriff vom 15. April informiert? Durch welche Quellen erfuhr die Bundesregierung zuerst von dieser Militäraktion?

9. Kann die Bundesregierung die Aussage von Oberbefehlshaber Rogers bestätigen oder widerlegen, der auf die Frage, ob die NATO-Partner und die Regierungen über das Vorhaben der USA informiert gewesen seien, antwortete: „Natürlich sind die Alliierten von der Opera tion informiert worden" und auf Einsprüche von Journalisten, die Regierungen hätten Gegenteiliges behauptet, erwiderte: „Meine Informationen sind da aber anders" (vgl. Frankfu rter Allgemeine Zeitung vom 23. April 1986). Wie erklärt sich die Bundesregierung diesen offensichtlichen Widerspruch zu ihren eigenen Aussagen?

10. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die US-Streitkräfte die konventionellen Bomben, die von den auf amerikanischen Basen in England stationierten, eigentlich für atomare Einsätze vorbereiteten amerikanischen Fern- bombern Typ F-111 auf libyische Städte abgeworfen wurden, aus Depots in der Bundesrepublik Deutschland entnommen haben, die ausschließlich für die Verwendung im Rahmen der NATO bestimmt sind? In welchem Land waren die Bomben tatsächlich gelagert?

11. Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen oder widerlegen, daß die F-111-Fernbomber u. a. mit lasergelenkten Sprengbomben der Größe 500 Pounds und 2 000 Pounds bestückt waren? Welche anderen Waffen kamen zum Einsatz? Waren darunter auch sogenannte „Splitterbomben"?

12. Haben die USA die Bundesrepublik Deutschland um Zustimmung zur Verwendung ihrer Militäreinrichtungen auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ersucht? Falls ja, wann und in welcher Form ist dieses Ersuchen erfolgt und in welcher Weise reagierte die Bundesregierung?

13. Waren irgendwelche in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Einheiten oder Ausrüstungen der US-Streitkräfte an dem Angriff gegen Libyen beteiligt?

14. Kann die Bundesregierung die Aussage von Oberbefehls- haber Rogers bestätigen oder widerlegen, der erklärte, er habe die Nacht des Angriffs nicht in den US-Hauptquartieren Stuttgart oder Heidelberg, sondern im NATO-Hauptquartier SHAPE in Mons bei Brüssel verbracht? Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, daß beim Angriff der USA auf Libyen Kommunikationswege der NATO genutzt wurden, und welche konkreten Garantien kann sie dafür geben?

15. Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen oder widerlegen, wonach US-Lotsen von den amerikanischen Stützpunkten in Zaragoza und Rota, Spanien, den Flug der US-Bomber von Großbritannien nach Libyen geleitet haben?

16. Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen und welche konkreten Garantien hat sie dafür, daß trotz anders- lautender Erklärung des kommandierenden Generals der US Truppen in Spanien, Franklin, die der NATO unterstehenden und in Geilenkirchen bei Aachen stationierten AWACS Geschwader nicht zu diesem Zweck genutzt wurden.

17. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß General Franklin diese Aussage gemacht hat? Hat die Bundesregierung diese Aussage gegebenenfalls dementiert, wenn nein, warum nicht?

18. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die USA keine bisher bestehenden vertraglichen Abmachungen mit der Bundesrepublik Deutschland verletzen müssen, wenn sie ihre Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland nach eigenem Ermessen und unabhängig von der Genehmigung durch die Bundesrepublik Deutschland zur eigenen nationalen Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 UNO-Charta verwenden?

19. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß es bisher keine vertragliche Regelung gibt, die die USA bindet, ihre Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland für die eigene nationale Selbstverteidigung ausschließlich für den Fall zu verwenden, daß die Bundesrepublik Deutschland die ausdrückliche Zustimmung gegeben hat?

20. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß es bisher keine vertragliche Bindung der USA gibt, die hinsichtlich der Verwendung ihrer Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland das Recht der USA auf eigene nationale Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 UNO Charta ausdrücklich nur auf den Fall beschränkt, daß ein militärischer Angriff gegen die Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist und diese den Verteidigungsfall erklärt hat?

21. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß es bisher keine vertragliche Bindung der USA gibt, die hinsichtlich der Verwendung ihrer Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland das Recht der USA auf eigene nationale Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 UNO Charta ausdrücklich nur auf den NATO-Fall beschränkt, also auf den Fall, daß ein militärischer Angriff gegen NATO Gebiet erfolgt ist?

22. Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine vertragliche Bindung der USA besteht, ihre Militäreinrichtungen in Großbritannien nur nach ausdrücklicher Zustimmung Großbritanniens für die nationale Selbstverteidigung der USA zu verwenden? Falls ja, was ist die Rechtsgrundlage dieser Bindung der USA?

23. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß sie den USA die Verwendung von US-Militäreinrichtungen jeglicher Art in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Konflikts mit Libyen nicht ausdrücklich untersagt hat?

24. Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Möglichkeit besteht, daß die Bundesrepublik Deutschland durch die Verwendung von US-Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland für den Angriff gegen Libyen ebenso wie Großbritannien aus libyscher Sicht zur Partei im Libyenkrieg der USA geworden sein kann?

25. Ist mit der militärischen Auseinandersetzung zwischen den USA und Libyen eine Krise geschaffen, auf Grund derer das zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland geschlossene „Wartime-Host-Nation-Support-Abkommen", das u. a. Art und Umfang bundesdeutscher Hilfestellungen für US-Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland „im Falle einer Krise oder eines Krieges" regelt, in Kraft gesetzt ist? Wenn nein, wie bezeichnet die Bundesregierung den derzeitigen latenten Kriegszustand zwischen den USA und Libyen?

26. Wann sind nach Ansicht der Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, um von „einer Krise oder eines Krieges" im Sinne des „Wartime-Host-Nation-Support-Abkommens (WHNS)" zu sprechen?

27. Wer entscheidet, wann die diesbezüglichen Voraussetzungen geschaffen sind und das WHNS-Abkommen in Kraft tritt?

28. Welche Garantien hat die Bundesregierung, um nicht ungewollt durch a) die Nutzung von US-Militäreinrichtungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland für US-Militäraktionen außerhalb des NATO-Vertragsgebietes, b) die einseitige militärische Nutzung von NATO- Kommunikationswegen und Einrichtungen durch die USA, c) die bilateralen Vereinbarungen des WHNS-Abkommens in militärische Konflikte außerhalb des NATO- Vertragsgebietes verwickelt zu werden?

29. Stehen die im WHNS-Abkommen eingegangenen Verpflichtungen nach Ansicht der Bundesregierung im Widerspruch zu Artikel 26 GG (Verbot des Angriffskrieges) und Artikel 115 a GG (Feststellung des Verteidigungsfalles durch den Deutschen Bundestag)? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

30. Kann die Bundesregierung die Meldung der „New York Times" bestätigen oder widerlegen, Bundeskanzler Kohl habe sich vor dem Luftangriff für ein starkes militärisches Vorgehen gegen Libyen ausgesprochen? Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Äußerungen Präsident Reagans, der gegenüber Journalisten versicherte, daß einige Verbündete möglicherweise bereit seien, gemeinsam mit den USA eine großangelegte Militäroperation gegen Libyen durchzuführen (vgl. Frankfurter Rundschau vom 23. April 1986)? Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung diese Verbündeten?

Fragen30

1

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß Libyen zum Zuständigkeitsbereich des nationalen Oberkommandos der US-Streitkräfte Europa, USEUCOM in Stuttgart , gehört? Welche Regionen und Staaten außerhalb Europas umfaßt dieser Zuständigkeitsbereich insgesamt?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß sich das USEUCOM in der Befehlskette der Bombardierung libyscher Städte durch amerikanische Flugzeuge am 15. April 1986 befand?

3

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß der zuständige Befehlshaber der Angriffe gegen Libyen der US-General Rogers war, der zugleich Oberbefehlshaber Europa der NATO ist?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß General Rogers der Oberfehlshaber der 6. US-Mittelmeer- flotte ist?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß General Rogers die Vorbereitung und Durchführung der Angriffe gegen Libyen vor den NATO-Verbündeten geheimhielt und somit als NATO-Oberbefehlshaber gegen seine Dienstpflichten gegenüber dem NATO-Rat verstieß?

6

Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen oder widerlegen, wonach NATO-Offiziere, darunter auch deutsche, von der Planung des Bombenangriffs durch den Oberbefehlshaber der US-Truppen in Europa „Wind bekommen hätten" (Frankfurter Rundschau vom 23. April 1986)? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls vor ihren Offizieren darüber unterrichtet worden, und wenn ja, wann?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die US-Streitkräfte militärische Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Nachrichten-, Befehls-, und Versorgungseinrichtungen für die Vorbereitung und Durchführung der Angriffe der USA gegen Libyen benutzt haben? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschah das?

8

In welchem Zeitpunkt wurde die Bundesregierung seitens der USA vom geplanten oder durchgeführten Bombenangriff vom 15. April informiert? Durch welche Quellen erfuhr die Bundesregierung zuerst von dieser Militäraktion?

9

Kann die Bundesregierung die Aussage von Oberbefehlshaber Rogers bestätigen oder widerlegen, der auf die Frage, ob die NATO-Partner und die Regierungen über das Vorhaben der USA informiert gewesen seien, antwortete: „Natürlich sind die Alliierten von der Opera tion informiert worden" und auf Einsprüche von Journalisten, die Regierungen hätten Gegenteiliges behauptet, erwiderte: „Meine Informationen sind da aber anders" (vgl. Frankfu rter Allgemeine Zeitung vom 23. April 1986). Wie erklärt sich die Bundesregierung diesen offensichtlichen Widerspruch zu ihren eigenen Aussagen?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die US-Streitkräfte die konventionellen Bomben, die von den auf amerikanischen Basen in England stationierten, eigentlich für atomare Einsätze vorbereiteten amerikanischen Fern- bombern Typ F-111 auf libyische Städte abgeworfen wurden, aus Depots in der Bundesrepublik Deutschland entnommen haben, die ausschließlich für die Verwendung im Rahmen der NATO bestimmt sind? In welchem Land waren die Bomben tatsächlich gelagert?

11

Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen oder widerlegen, daß die F-111-Fernbomber u. a. mit lasergelenkten Sprengbomben der Größe 500 Pounds und 2 000 Pounds bestückt waren? Welche anderen Waffen kamen zum Einsatz? Waren darunter auch sogenannte „Splitterbomben"?

12

Haben die USA die Bundesrepublik Deutschland um Zustimmung zur Verwendung ihrer Militäreinrichtungen auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ersucht? Falls ja, wann und in welcher Form ist dieses Ersuchen erfolgt und in welcher Weise reagierte die Bundesregierung?

13

Waren irgendwelche in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Einheiten oder Ausrüstungen der US-Streitkräfte an dem Angriff gegen Libyen beteiligt?

14

Kann die Bundesregierung die Aussage von Oberbefehls- haber Rogers bestätigen oder widerlegen, der erklärte, er habe die Nacht des Angriffs nicht in den US-Hauptquartieren Stuttgart oder Heidelberg, sondern im NATO-Hauptquartier SHAPE in Mons bei Brüssel verbracht? Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, daß beim Angriff der USA auf Libyen Kommunikationswege der NATO genutzt wurden, und welche konkreten Garantien kann sie dafür geben?

15

Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen oder widerlegen, wonach US-Lotsen von den amerikanischen Stützpunkten in Zaragoza und Rota, Spanien, den Flug der US-Bomber von Großbritannien nach Libyen geleitet haben?

16

Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen und welche konkreten Garantien hat sie dafür, daß trotz anders- lautender Erklärung des kommandierenden Generals der US Truppen in Spanien, Franklin, die der NATO unterstehenden und in Geilenkirchen bei Aachen stationierten AWACS Geschwader nicht zu diesem Zweck genutzt wurden.

17

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß General Franklin diese Aussage gemacht hat? Hat die Bundesregierung diese Aussage gegebenenfalls dementiert, wenn nein, warum nicht?

18

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die USA keine bisher bestehenden vertraglichen Abmachungen mit der Bundesrepublik Deutschland verletzen müssen, wenn sie ihre Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland nach eigenem Ermessen und unabhängig von der Genehmigung durch die Bundesrepublik Deutschland zur eigenen nationalen Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 UNO-Charta verwenden?

19

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß es bisher keine vertragliche Regelung gibt, die die USA bindet, ihre Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland für die eigene nationale Selbstverteidigung ausschließlich für den Fall zu verwenden, daß die Bundesrepublik Deutschland die ausdrückliche Zustimmung gegeben hat?

20

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß es bisher keine vertragliche Bindung der USA gibt, die hinsichtlich der Verwendung ihrer Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland das Recht der USA auf eigene nationale Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 UNO Charta ausdrücklich nur auf den Fall beschränkt, daß ein militärischer Angriff gegen die Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist und diese den Verteidigungsfall erklärt hat?

21

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß es bisher keine vertragliche Bindung der USA gibt, die hinsichtlich der Verwendung ihrer Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland das Recht der USA auf eigene nationale Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 UNO Charta ausdrücklich nur auf den NATO-Fall beschränkt, also auf den Fall, daß ein militärischer Angriff gegen NATO Gebiet erfolgt ist?

22

Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine vertragliche Bindung der USA besteht, ihre Militäreinrichtungen in Großbritannien nur nach ausdrücklicher Zustimmung Großbritanniens für die nationale Selbstverteidigung der USA zu verwenden? Falls ja, was ist die Rechtsgrundlage dieser Bindung der USA?

23

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß sie den USA die Verwendung von US-Militäreinrichtungen jeglicher Art in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Konflikts mit Libyen nicht ausdrücklich untersagt hat?

24

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Möglichkeit besteht, daß die Bundesrepublik Deutschland durch die Verwendung von US-Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland für den Angriff gegen Libyen ebenso wie Großbritannien aus libyscher Sicht zur Partei im Libyenkrieg der USA geworden sein kann?

25

Ist mit der militärischen Auseinandersetzung zwischen den USA und Libyen eine Krise geschaffen, auf Grund derer das zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland geschlossene „Wartime-Host-Nation-Support-Abkommen", das u. a. Art und Umfang bundesdeutscher Hilfestellungen für US-Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland „im Falle einer Krise oder eines Krieges" regelt, in Kraft gesetzt ist? Wenn nein, wie bezeichnet die Bundesregierung den derzeitigen latenten Kriegszustand zwischen den USA und Libyen?

26

Wann sind nach Ansicht der Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, um von „einer Krise oder eines Krieges" im Sinne des „Wartime-Host-Nation-Support-Abkommens (WHNS)" zu sprechen?

27

Wer entscheidet, wann die diesbezüglichen Voraussetzungen geschaffen sind und das WHNS-Abkommen in Kraft tritt?

28

Welche Garantien hat die Bundesregierung, um nicht ungewollt durch a) die Nutzung von US-Militäreinrichtungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland für US-Militäraktionen außerhalb des NATO-Vertragsgebietes, b) die einseitige militärische Nutzung von NATO- Kommunikationswegen und Einrichtungen durch die USA, c) die bilateralen Vereinbarungen des WHNS-Abkommens in militärische Konflikte außerhalb des NATO- Vertragsgebietes verwickelt zu werden?

29

Stehen die im WHNS-Abkommen eingegangenen Verpflichtungen nach Ansicht der Bundesregierung im Widerspruch zu Artikel 26 GG (Verbot des Angriffskrieges) und Artikel 115 a GG (Feststellung des Verteidigungsfalles durch den Deutschen Bundestag)? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

30

Kann die Bundesregierung die Meldung der „New York Times" bestätigen oder widerlegen, Bundeskanzler Kohl habe sich vor dem Luftangriff für ein starkes militärisches Vorgehen gegen Libyen ausgesprochen? Wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu Äußerungen Präsident Reagans, der gegenüber Journalisten versicherte, daß einige Verbündete möglicherweise bereit seien, gemeinsam mit den USA eine großangelegte Militäroperation gegen Libyen durchzuführen (vgl. Frankfurter Rundschau vom 23. April 1986)? Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung diese Verbündeten?

Bonn, den 6. Mai 1986

Kelly Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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