Verifikation unterirdischer Atomexplosionen durch seismische Verfahren
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Verifikation unterirdischer Atomexplosionen durch seismische Verfahren
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Sprengkraftschwelle für die Verifikation unterirdischer Atomexplosionen mittels seismischer Verfahren zur Zeit des Abschlusses des Teilteststopabkommens von 1975 bei ca. 150 kton lag, so daß in diesem Abkommen eine Schwelle von 150 kton festgelegt wurde?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß in den vergangenen zehn Jahren die seismischen Meßtechniken insbesondere durch neuartige computergestützte Verfahren in der Empfindlichkeit wesentlich verbessert wurden, so daß derzeit die Verifikation von Atomexplosionen in der Sowjetunion mit Sprengkraftwerten oberhalb eines Schwellwertes von ca. 10 kton durch Messungen außerhalb der Sowjetunion zweifelsfrei verifiziert werden können?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Verifikationsschwelle von 10 kton für die Verifikation unterirdischer Atomexplosionen in der Sowjetunion durch seismische Messungen außerhalb der Sowjetunion auch Explosionen einschließt, die in unterirdischen Hohlräumen durchgeführt werden („schallgedämpfte" Explosionen)?
Steht die Bundesregierung nach wie vor zu den Ergebnissen bundesdeutscher Experten, nach denen die Sprengkraftschwelle für die Verifikation unterirdischer Atomexplosionen in der Sowjetunion durch seismische Messungen außerhalb der Sowjetunion derzeit bei ca. 10 kton liegt, und die die Bundesregierung selbst im Juli 1985 dem Genfer Abrüstungsausschuß vorgelegt hat?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Verbotsschwelle des Teilteststopabkommens von 1975 mittels der von der Bundesregierung auf der Genfer Abrüstungskonferenz (CD) im Juli 1985 vorgeschlagenen Maßnahmnen sofort auf ca. 10 kton gesenkt werden kann? Wenn nein, was spricht inhaltlich und/oder politisch dagegen?
Hat die Bundesregierung ihre Anregung an die Genfer Abrüstungskonferenz vom Sommer 1985 weiterverfolgt und auf die Sowjetunion und die USA eingewirkt, die Schwelle des Teilteststoppabkommens von 150 kton auf ca. 10 kton zu senken?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß laut Ergebnissen bundesdeutscher Experten, die die Bundesregierung der Genfer Abrüstungskonferenz (CD) im Juli 1985 vorlegte, durch örtliche Verifikationen mit einem Meßnetz von ca. 500 km Maschenweite „ungedämpfte" Explosionen bis ca. 0,005 kton, „schallgedämpfte" Explosionen bis ca. 1 kton verifiziert werden können?
Wie lange würde nach Einschätzung der Bundesregierung der Ausbau eines derartigen Meßnetzes rein technisch dauern?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Bundesrepublik Deutschland über ein hochmodernes seismisches Meßnetz verfügt? Welche anderen nichtatomaren Staaten in Europa verfügen über vergleichbare Meßstationen?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß das seismische Meßnetz der Bundesrepublik Deutschland, ggf. im Zusammenwirken mit anderen nichtatomaren Staaten, dafür verwendet werden kann, um autonom, d. h. unabhängig von Atomwaffenstaaten, alle Atomexplosionen stärker als 10 kton auf dem Gebiet der Sowjetunion zu verifizieren?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Senkung der Sprengkraftschwelle des Teilteststoppabkommens von 150 kton auf 10 kton die Sowjetunion und die USA symmetrisch betreffen würde, also keine Benachteiligung einer Seite mit sich bringt?
Da die Bundesregierung die Frage 7 der Kleinen Anfrage „Moratorium bei Atomwaffentests" (Drucksachen 10/3770, 10/3851) wohl falsch verstanden hat, fragen wir noch einmal und präziser: Was tut die Bundesregierung konkret, um in Genf den vorgeschlagenen Stufenplan (Verringerung der Ladungsstärke der Testexplosionen) der Deutschen Geophysikalischen Gesellschaft (DGG) bilateral, z. B. gegenüber den Vereinigten Staaten und Frankreich, als auch in internationalen Abrüstungsgremien voranzubringen?
Gab und gibt es seitens der Bundesregierung konkrete Bemühungen, das Angebot der UdSSR, bei einer Einigung über die Einstellung aller Atomtests Verifikationskontrollen einschließlich der Inspektionen an Ort und Stelle und der Benutzung aller Errungenschaften der Seismologie zuzulassen (vgl. z. B. die Botschaft Gorbatschows an die Genfer Abrüstungskonferenz, 20. Februar 1986), konstruktiv aufzugreifen? Wenn ja, welcher Art? Woran sind nach Ansicht der Bundesregierung diese Bemühungen bislang gescheitert?