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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Truppenübungsplatz Wildflecken (G-SIG: 10004255)

Freigabe des ehemaligen Truppenübungsplatzes in Wildflecken zur zivilen Nutzung nach 1945, Wiederbesiedlung der ehemals abgesiedelten Dörfer, neuerliche Absiedlung Mitte der 50er Jahre wegen erneuter militärischer Nutzung, Entschädigung der Betroffenen und Gesamtkosten der Absiedlung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.06.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/554727.05.86

Truppenübungsplatz Wildflecken

des Abgeordneten Lange und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der in der NS-Zeit eingerichtete Truppenübungsplatz Wildflekken wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von der amerikanischen Besatzungsmacht zur zivilen Nutzung freigegeben. Eine große Zahl von Menschen, die vor der Einrichtung des Truppenübungsplatzes in der NS-Zeit in den dann abgesiedelten Dörfern lebten, begannen sich nach der Freigabe dort wieder anzusiedeln. Mitte der 50er Jahre wurde das Gelände dann wieder der militärischen Nutzung zugeführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wann und unter welchen Bedingungen wurde der ehemalige Truppenübungsplatz in Wildflecken zur zivilen Nutzung freigegeben? Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?

2

Welche zivilen Organisationen waren an der Wiederbesiedlung beteiligt?

3

Welche ehemals abgesiedelten Dörfer wurden nach der Freigabe zur zivilen Nutzung und in welcher zeitlichen Reihenfolge wieder besiedelt? Welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?

4

Aus welchen Gründen und wann erfolgte eine neuerliche Absiedlung der auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes Wildflecken damals befindlichen Ortschaften?

5

Wie wurden die von der Absiedlung Betroffenen entschädigt, und gegebenenfalls wo wurden sie neu angesiedelt?

6

Wie hoch waren die Gesamtkosten der Absiedlung? Wer hat die Kosten getragen?

Bonn, den 27. Mai 1986

Lange Borgmann, Hönes, Volmer und Fraktion

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