Errichtung eines Standortübungsplatzes in der Gemarkung Schönbach (Landkreis Daun/Eifel)
des Abgeordneten Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Einschätzungen der GRÜNEN bedingt der Bau und die Inbetriebnahme des Standortübungsplatzes auf der Gemarkung Schönbach enorme Umweltbelastungen und -gefährdungen.
DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag wie auch DIE GRÜNEN im Kreis Daun wenden sich gegen die beabsichtigte Ausweisung des Übungsplatzes bei Schönbach in einem Landschaftsschutzgebiet und unterstützen auch Verwaltungsgerichtsklagen der Verbandsgemeinde Daun als Träger der Flächennutzungsplanung sowie die Klage der Gemeinde Schönbach.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie ist der derzeitige Stand der Bundeswehrplanungen, einen Standortübungsplatz in der Gemarkung Schönbach (Landkreis Daun) zu errichten?
Auf welchen Überlegungen basiert die Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung, den seit Jahren genutzten Standortübungsplatz Kaiseresch (Landkreis Cochem-Zell) nach Schönbach zu verlegen?
Ist eine Pressemeldung der regionalen Presse vom 6. September 1985 zutreffend, daß der Standortübungsplatz bei Kaiseresch deshalb aufgegeben werde, weil „im Laufe der Jahre dort ein Wohngebiet immer näher an den Übungsplatz heranrückte"?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der geplante Standortübungsplatz in der Gemarkung Schönbach in der Nähe eines bereits bestehenden Wohngebiets angesiedelt werden soll?
Welche Überlegungen haben dazu geführt, einen Alternativstandort bei Ulmen (Landkreis Cochem-Zell) aus Gründen des Schutzes des dortigen Fremdenverkehrs abzulehnen, gleichwohl aber den Fremdenverkehrsgemeinden Schönbach/Utzerath mit der angrenzenden Fachklinik Daun-Eifel KG „Thommener Höhe", Utzerath, den mit der Nutzung eines militärischen Übungsplatzes einhergehenden Übungslärm und Belästigung zuzumuten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die zu erwartende Naturbeeinträchtigung bei der Errichtung des Standortübungsplatzes im Landschaftsschutzgebiet Schönbach?
Auf welche Größe beläuft sich der Landschaftsverbrauch für den geplanten Standortübungsplatz Schönbach?
Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Bundeswehr erheblichen Nutzungseinschränkungen, insbesondere beim waffenspezifischen Gebrauch, zugestimmt hat?
Welchen militärischen Einschränkungen unterliegt der geplante Übungsplatz im einzelnen?
Kann die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung schon heute mit absoluter Gewißheit sicherstellen, daß die Nutzungseinschränkungen nach Ausweisung des Standortübungsplatzes bei Schönbach nicht Schritt für Schritt wieder abgebaut werden?
Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, in welcher Form die Bundeswehr plant, das Gelände des Standortübungsplatzes bei Kaiseresch zukünftig, d. h. nach dem eventuellen Bau eines Übungsplatzes bei Schönbach zu nutzen?