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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen des Konjunkturpakets II auf das Arbeitslosengeld

Berücksichtigung der rückwirkenden Steuerentlastung durch das sogenannte Konjunkturpaket II bei der Ansetzung des Arbeitslosengeldes

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.05.2009

Aktualisiert

16.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 16/1282430. 04. 2009

Auswirkungen des Konjunkturpakets II auf das Arbeitslosengeld

der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Lothar Bisky, Roland Claus, Diana Golze, Katja Kipping, Michael Leutert, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ vom 2. März 2009 (sog. Konjunkturpaket II) wurden rückwirkend zum 1. Januar 2009 unter anderem der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt und der Grundfreibetrag geringfügig um 170 Euro auf 7 834 Euro angehoben.

Laut Mitteilung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e. V. (BIAJ) vom 8. April 2009 dürfte diese Änderung des Einkommensteuergesetzes in vielen Fällen bereits in den Lohnabrechnungen für März berücksichtigt worden sein und zu einem kleinen Anstieg des Nettolohns geführt haben. Ein Anstieg des Nettolohns bewirkt aber auch, dass sich das Leistungsentgelt im Sinne von § 133 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und damit entsprechend auch das zu erwartende Arbeitslosengeld erhöht. Laut dem BIAJ liegt jedoch die Vermutung nahe, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die rückwirkende Änderung der Lohnsteuer bisher nicht berücksichtigt werde, so dass das Arbeitslosengeld zu niedrig angesetzt werde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Wird die Steuerentlastung im Rahmen des Konjunkturpaketes II derzeit bereits bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?

2. Ab wann wird die Steuerentlastung im Rahmen des Konjunkturpaketes II bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, und wird dies auch rückwirkend zum 1. Januar erfolgen?

Fragen2

1

Wird die Steuerentlastung im Rahmen des Konjunkturpaketes II derzeit bereits bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?

2

Ab wann wird die Steuerentlastung im Rahmen des Konjunkturpaketes II bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, und wird dies auch rückwirkend zum 1. Januar erfolgen?

Berlin, den 27. April 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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