Auswirkungen des Konjunkturpakets II auf das Arbeitslosengeld
der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Lothar Bisky, Roland Claus, Diana Golze, Katja Kipping, Michael Leutert, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ vom 2. März 2009 (sog. Konjunkturpaket II) wurden rückwirkend zum 1. Januar 2009 unter anderem der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt und der Grundfreibetrag geringfügig um 170 Euro auf 7 834 Euro angehoben.
Laut Mitteilung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e. V. (BIAJ) vom 8. April 2009 dürfte diese Änderung des Einkommensteuergesetzes in vielen Fällen bereits in den Lohnabrechnungen für März berücksichtigt worden sein und zu einem kleinen Anstieg des Nettolohns geführt haben. Ein Anstieg des Nettolohns bewirkt aber auch, dass sich das Leistungsentgelt im Sinne von § 133 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und damit entsprechend auch das zu erwartende Arbeitslosengeld erhöht. Laut dem BIAJ liegt jedoch die Vermutung nahe, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die rückwirkende Änderung der Lohnsteuer bisher nicht berücksichtigt werde, so dass das Arbeitslosengeld zu niedrig angesetzt werde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wird die Steuerentlastung im Rahmen des Konjunkturpaketes II derzeit bereits bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?
2. Ab wann wird die Steuerentlastung im Rahmen des Konjunkturpaketes II bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, und wird dies auch rückwirkend zum 1. Januar erfolgen?
Fragen2
Wird die Steuerentlastung im Rahmen des Konjunkturpaketes II derzeit bereits bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?
Ab wann wird die Steuerentlastung im Rahmen des Konjunkturpaketes II bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, und wird dies auch rückwirkend zum 1. Januar erfolgen?