Sterilisationsprogramme von AID und IPPF in Guatemala an der indianischen Bevölkerung (II)
des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die mexikanische Tageszeitung Excelsior meldet am 22. Februar 1986, daß Guatemala eines der Länder sei, in dem am massivsten Sterilisationsprogramme — vor allem an der indianischen Bevölkerung — durchgeführt werden.
Bereits im August 1985 schrieb der guatemaltekische Erzbischof Monsenor Penados del Bar rio einen Brief an den US-Präsidenten Reagan mit der Bitte um Suspendierung der US-Hilfe für die Sterilisationskampagnen von der US-amerikanischen „Entwicklungsorganisation" AID, der Interna tional Planned Parenthood Federation (IPPF) und ihrer guatemaltekischen Schwesterorganisation APROFAM.
Monsenor Penados del Bar rio bezeichnete die von der US-amerikanischen und guatemaltekischen Regierung finanzierten Sterilisationsprogramme, die seit Jahren laufen, als „unverzeih lichen Akt des Völkermordes" gegen eine wehrlose und unschuldige Minderheit.
Der guatemaltekische christdemokratische Abgeordnete Dr. Carlos Gehlert Mata gab in einem Interview (ACEH-SIAG, 3. Mai 1986) bekannt, daß unter Beihilfe der US-amerikanischen Universität von Colorado Sterilisationsprogramme durchgeführt werden, bei denen Frauen in den Uterus eine chemische ätzende Lösung — genannt Formaldehyd — gespritzt wird. Diese von APROFAM durchgeführten und von AID und IPPF fin anzierten Programme seien laut Gehlert Mata bisher ausschließlich an Affen durchgeführt worden und in Guatemala erstmals an Menschen.
Hauptdurchführungsgebiet der Sterilisationsprogramme von APROFAM sei das westliche Hochland und die Südküste in Escuintla. Letzteres bestätigten ebenfa lls der frühere Bischof von Escuintla, Monsenor Ramiro Pellecer, und für das westliche Hochland der Abgeordnete Jose Garda Bauer.
Bereits 1975 beschuldigte der Bischof von Izabal, Monsenor Gerardo Flores, APROFAM, Verhütungsmittel an die vorwiegend indianische Landbevölkerung zu verteilen, die Sterilisationsmittel enthielten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln leistet die Bundesregierung finanzielle Unterstützung für Aktivitäten im Rahmen der Bevölkerungspolitik, die von Interna tional Planned Parenthood Federa tion oder ihr angegliedeter Unterorganisationen durchgeführt werden?
Hat die Bundesregierung Einblick in die Art und Weise der Verwendung der von ihr an IPPF gezahlten Mittel, und wenn ja, in welchen Ländern unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten von IPPF mit eigenen Finanzierungsanteilen?
War die Tatsache, daß die Bundesregierung selbst mit eigenen Mitteln IPPF-Aktivitäten unterstützt, ausschlaggebend für die Art und Weise der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN zu Sterilisationsprogrammen in Guatemala von IPPF, Teil I — Drucksachen 10/5552, 10/6005?
Hält es die Bundesregierung für ausreichend, angesichts der Behauptung des christdemokratischen Abgeordneten Gehlert Mata aus Guatemala, die Schwesterorganisation der IPPF in Guatemala, APROFAM, führe Sterilisa tionen an guatemaltekischen Frauen mit dem krebserregenden Mittel Formaldehyd durch, sich bei IPPF zu erkundigen, ob die Schwesterorganisation von IPPF, APROFAM, Sterilisationen mit Formaldehyd durchführe, was von IPPF dementiert worden sei?
Konnte sie die Behauptung Gehlert Matas deswegen nicht bestätigen, weil sie sich in ihrer Antwort auf die Frage nach der Verwéndung von Formaldehyd bei Sterilisa tionen primär auf Auskünfte von IPPF und/oder APROFAM bezieht?
Hat die Bundesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage — Drucksache 10/5552 — andere Auskunftsquellen als IPPF und APROFAM verwendet, und wenn ja, welche waren dies?
Hat die Bundesregierung gemäß ihres entwicklungspolitischen Anspruchs und Konzeptes ein eigenständiges Interesse an der Aufklärung der Frage, ob die Behauptung von Gehlert Mata zutrifft, daß APROFAM Formaldehyd zur Ste ri-lisation von Frauen verwendet, und ob die Behauptung des guatemaltekischen Erzbischofs Penados del Bar rio zutrifft, daß APROFAM seit Jahren Sterilisationsprogramme an Frauen in Guatemala durchführt, die unter Zwang oder in Unkenntnis der Frauen gemacht werden?
Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, weiterhin dieser Fragestellung nachzugehen, und in welchem Zeitraum ist mit einer Beantwortung der Fragen zu rechnen?
Was war der Grund dafür, daß die Bundesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage — Drucksache 10/5552 — ca. dreieinhalb Monate benötigte, dies insbesondere auf dem Hintergrund der Tatsache, daß in der Antwort auf die obige Anfrage die Bundesregierung auf 16 Unterfragen dreimal mit einem Nein antwortet, einmal mit Ja, dreimal darauf verweist, daß keine Angaben vorliegen, dreimal auf vorherige Antworten verweist, einmal keine Veranlassung zur Beantwortung sieht, einmal mit einer generellen Einschätzung zum Sachverhalt antwortet?
Beruht die Antwort der Bundesregierung, nach der APROFAM Sterilisationen durchführt, die „auf jeden Fall aber freiwillig und unter Beachtung strenger Kriterien" erfolgen, auf Auskünften, die die Bundesregierung bei APROFAM und/ oder IPPF eingeholt hat?
Hat die Bundesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage — Drucksache 10/5552 — über Zwangssterilisationen in Guatemala Auskünfte diesbezüglich bei dem christdemokratischen Abgeordneten Gehlert Mata und dem Erzbischof Penados del Barrio, die dies wiederholt behauptet hatten, eingeholt, und wie lauteten die Antworten der befragten Personen?
Aus welchem Grunde sieht die Bundesregierung keine Veranlassung zu der Annahme, daß IPPF seine eigenen Richtlinien zur Freiwilligkeit aller Maßnahmen nicht einhält, dies besonders auf dem Hintergrund der Behauptungen des guatemaltekischen Erzbischofs und des christdemokratischen Abgeordneten Gehlert Mata, die dies ganz entschieden bestreiten?
Wieso sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, die Arbeit von Entwicklungsinstitutionen anderer Staaten zu beurteilen, wenn die Bundesregierung in vielen Fällen selbst die Politik anderer Staaten mehrmals beurteilt hat, indem sie z. B. behauptet, Nicaragua sei ein undemokratischer Staat, Guatemala hingegen befände sich auf dem Weg der Demokratisierung?
Auf welcher entwicklungspolitischen Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Behauptung generell, daß Familienplanung ein seriöses Vorhaben sei, angesichts der Tatsache, daß nach Sterilisationsprogrammen in Guatemala von APROFAM gefragt war?
Hält es die Bundesregierung entwicklungspolitisch für verantwortbar, in einem Land wie Guatemala im großen Umfang ländliche Entwicklungsprogramme zu planen, wenn der Bundesregierung u. a. keine Hinweise vorliegen, ob APROFAM öffentliche Kampagnen zur Bevölkerungskontrolle durchführt, und zwar in den gleichen Gebieten, wo auch die Bundesregierung ihre entwicklungspolitischen Projekte plant?
Bedeutet die Antwort auf die Frage, was die Bundesregierung unternehmen will, um die Sterilisationsprogramme von APROFAM zu stoppen, „Aprofam ist eine unabhängige Organisation in einem fremden Staat, und Familienplanung ist ein seriöses Vorhaben", daß die Bundesregierung Sterilisationsprogramme als Teil von Familienplanung ansieht, und welche Maßnahmen sind laut Bundesregierung Bestandteil von Familienplanung?