Grenzüberschreitender Kunstverkehr
der Abgeordneten Daweke, Graf von Waldburg-Zeil, Nelle, Rossmanith, Schemken, Frau Männle, Frau Pack, Frau Dr. Wisniewski, Carstensen (Nordstrand), Krey, Dr. Schroeder (Freiburg), Dr. Hornhues, Dr. Unland, Regenspurger, Dr. Kunz (Weiden), Schwarz, Fellner, Schmitz (Baesweiler), Frau Roitzsch (Qickborn), Milz, Sauer (Stuttgart), Jung (Lörrach) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Neuhausen, Kohn, Dr. Hirsch, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die kulturellen Beziehungen zwischen den Staaten leisten einen wesentlichen Beitrag zur Völkerverständigung. Sie erleichtern das gegenseitige Kennenlernen, schaffen Voraussetzungen für Verständnis und Freundschaft. Ein wichtiges Glied in der Kette der kulturellen Beziehungen stellt der Austausch von Kulturgütern dar. Das Gelingen der kulturellen Verständigung beruht u. a. auf der Freizügigkeit beim grenzüberschreitenden Kunstverkehr. Daher hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur Kulturförderungspolitik erklärt: „Der freie Austausch von Kulturgütern ganz allgemein und besonders auch innerhalb der Gemeinschaft gilt der Bundesregierung als wichtiges Ziel der kulturellen Zusammenarbeit."
In diesem Sinne ist eine der wichtigsten Aufgaben der Abbau von Hemmnissen für den Austausch von Kunstwerken. Bildende Künstler, Museen, Galerien und Kunstvereine beklagen es hier besonders, daß trotz des Verzichts auf die Erhebung von Zöllen der Austausch von Kunstwerken durch teure, bürokratische und zeitaufwendige Grenzformalitäten behindert wird.
Bei der Ausfuhr von Kunstwerken muß an der Grenze die Einfuhr-Umsatzsteuer als Kaution hinterlassen werden, die bei der Rückreise entweder verrechnet oder zurückerstattet wird. Künstler und Kunstvereine, die Kunstwerke zu Ausstellungszwecken ins Ausland ausführen, sehen sich oft außerstande, die hohe Kaution zu hinterlegen. Das gleiche Problem ergibt sich für private Aussteller — z. B. Kunstvereine —, die in der Bundesrepublik Deutschland ausländisches Kunstschaffen vorstellen wollen.
Der Kunsthandel klagt besonders über hohe Grenzabfertigungskosten (Zolltarife) und über den Zeitaufwand zur Erledigung der Formalitäten. Außerdem werden in der Fachpresse gelegentlich Fälle bekannt, wo auf angesehene Kunstwerke Zoll und voller Umsatzsteuersatz auf den Kunstwert erhoben werden, weil sie den engen Kriterien des Zolltarifs für Kunstwerke nicht entsprechen.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
Gibt es für Künstler und Kunstvereine Möglichkeiten, ihre Werke ohne Hinterlegung einer Kaution zeitweise ins Ausland zu überführen?
Hat sich die Verwendung des Carnet A.T.A., das von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt wird, bewährt? Stimmt die Information, daß Künstlern und Kunstvereinen das Carnet A.T.A. von einzelnen Industrie- und Handelskammern vorenthalten wird?
Gibt es für private Aussteller Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung bei der Einfuhr ausländischer Kunstwerke zu Ausstellungszwecken?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß bilaterale Vereinbarungen beispielsweise zwischen Deutschland und Frankreich über Erleichterungen im Austausch von Kunstwerken eine beispielgebende Bedeutung haben können? Gibt es Vorbereitungen für solche Vereinbarungen?
Wie erklären sich die hohen Grenzabfertigungskosten beim Kunsthandel, die ein Mehrfaches der Transportkosten ausmachen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß diese Kosten eingedämmt werden sollten, da der Kunsthandel nicht nur ein wirtschaftlicher sondern in hohem Maße ein Faktor des kulturellen Austauschs ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für einen Abbau der Bürokratie und Formalitäten beim Kunsthandel nach außen? Liegen dazu Pläne vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Fälle, in denen für Kunstwerke, die nicht den Bestimmungen von Zolltarif 99.01-99.05 entsprechen, Zoll und volle Umsatzsteuer bezahlt werden mußten, und zwar auf den Kunstwert? Sind hier Verbesserungen geplant?
Wie ist der Stand der EG-Verhandlungen über Erleichterungen im grenzüberschreitenden Kunstverkehr, und welche Haltung nimmt hier die Bundesregierung ein?
Gibt es Vorbereitungen für die Herausgabe einer Informationsschrift für Künstler und Kunsthandel zu internationalen und nationalen Transport- und Zollbestimmungen bei der Ein- und Ausfuhr von Kunstwerken?