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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

NATO Tactical Fighter Weapons Training Centre Tiefstflugübungen der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador) (G-SIG: 10004890)

Entscheidung über den Standort des geplanten NTFWTC (Goose Bay oder Konya), Errichtungskosten, Gesamtaufkommen an Tiefflugstunden bei einer Stationierung in Goose Bay, Kanadische Untersuchungen über die Auswirkungen der Tiefstflüge in Ntesinan, insbesondere Beeinträchtigung der Karibu-Herden, Höhe der durch die Bundesrepublik Deutschland seit 1985 zu entrichtenden Gebühren, Verletzung des Rechts der eingeborenen Völker auf Selbstbestimmung, Gespräche mit Vertretern des Innu-Volkes über die Praxis der Tiefstflüge

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

29.12.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/659828.11.86

NATO Tactical Fighter Weapons Training Centre Tiefstflugübungen der Bundesluftwaffe in Ntesinan (Labrador)

der Abgeordneten Bastian, Frau Kelly, Lange und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In der Antwort auf eine Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) vom 8. September 1986 bemerkt der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach, daß die Entscheidung über den Standort des geplanten NATO Tactical Fighter Weapons Training Centre — NTFWTC — (Goose Bay oder Konya) für Dezember dieses Jahres erwartet werde.

a) Welche Haltung nimmt die Bundesregierung bei der Entscheidung über den Standort dieses NTFWTC ein, und wie begründet sie diese Haltung?

b) Wie schätzt die Bundesregierung die Haltung der anderen beteiligten NATO-Staaten ein?

c) Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung für ihre Erwartung, daß eine Entscheidung über den Standort des o. g. Projektes noch in der Sitzung der NATO-Verteidigungsminister im Dezember dieses Jahres getroffen wird?

2

Wie hoch werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der Errichtung eines NTFWTC sein

a) für die Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Stationierung des NTFWTC in Goose Bay,

b) für die Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Stationierung des NTFWTC in Konya/Türkei,

c) insgesamt, falls die Entscheidung für den Standort Goose Bay getroffen wird,

d). insgesamt, falls die Entscheidung für den Standort Konya fällt?

3

In seiner Antwort auf die Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) weist der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach darauf hin, daß in Verhandlungen mit der kanadischen Regierung erreicht worden sei, „daß nach Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen das in Labrador zu erfliegende Tiefstflugaufkommen um ca. 60 % auf dann jährlich ca. 6 000 Stunden gesteigert werden wird."

a) Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen werden, um die erwähnten „infrastrukturellen Voraussetzungen" zu schaffen?

b) Welche Kosten entstehen der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen zur Aufstockung des jährlichen Flugstundenaufkommens im Tiefstflug bis 30 m über Grund in Ntesinan?

c) Zu welchem Zeitpunkt kann nach derzeitiger Kenntnis der Bundesregierung mit der Steigerung der Tiefstflüge um 60 % von der Basis Goose Bay aus begonnen werden?

d) Wie hoch werden die Kosten, die die Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich für die Nutzung der Basis Goose Bay aufzubringen hat, nach der Steigerung des Jahrestiefstflugaufkommens um 60 %

aa) insgesamt,

bb) im Verhältnis zu den in den Vorjahren angefallenen Kosten für die Nutzung der Basis Goose Bay sein?

4

Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung das Aufkommen an Tiefstflugstunden mit übungstiefen bis 30 m über Grund in der Region Goose Bay insgesamt werden, falls das NTFWTC in Goose Bay stationiert wird?

5

Mit welchem Gesamtaufkommen an Tiefstflugstunden bis 30 m über Grund ist für die kommenden vier Jahre in Goose Bay nach Kenntnis der Bundesregierung für den Fa ll zu rechnen, daß das NTFWTC nicht in Goose Bay stationiert wird, die Bundesrepublik Deutschland ihr jährliches Tiefstflugstundenaufkommen dort jedoch um 60 % erhöht?

6

In welcher Weise hat die Bundesregierung die Ini tiative dazu ergriffen, daß das NTFWTC „als NATO-Projekt beschleunigt verwirklicht" wird, wie es in der erwähnten Antwort dés Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) vom 8. September 1986 heißt, und

a) welche andere/n Trägerschaft/en außer der der NATO hat/ten zuvor für das Projekt zur Diskussion gestanden,

b) welche Gründe hatte die Bundesregierung, auf eine Trägerschaft der NATO zu dringen,

c) wie hoch möchte die Bundesregierung den Nutzungsanteil der Bundesluftwaffe an dem NTFWTC halten (Jahrestiefstflugstundenaufkommen)?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die kanadischen Behörden die drei folgenden Studien über die Auswirkungen der Tiefstflüge in Ntesinan in Auftrag gegeben hat:

— Eine 350 000 $ teure Untersuchung über die Auswirkungen von Tieffluglärm auf Karibus an die Mount Saint Vincent Universität, die voraussichtlich im Dezember 1987 fertiggestellt sein wird,

— eine Überprüfung der geplanten Ausweitung der militärischen Nutzung Ntesinans durch das Federal Environmental Assessment Review Office (FEARO), die 1986 begann und zwei Jahre lang dauert,

— eine Untersuchung über die Auswirkungen von Tiefstflügen auf die menschliche Gesundheit, die Ende 1986 von Canadian Public Health Association fertiggestellt sein soll, und

a) hat die Bundesregierung die kanadische Regierung um Unterrichtung über die Ergebnisse der drei genannten Untersuchungen gebeten,

b) ist die Bundesregierung bereit, die Ergebnisse dieser Untersuchungen in ihre Überlegungen einzubeziehen, das Jahrestiefstflugaufkommen der Bundesluftwaffe in Ntesinan drastisch zu steigern?

8

Ist der Bundesregierung der Artikel aus dem „Toronto Star" vom 24. April 1982 bekannt, in dem berichtet wird, daß Großbritannien bei Flügen mit dem Concorde-Flugzeug in 1 100 km Höhe Geschwindigkeitsbeschränkungen befolgen mußte, damit die Karibu-Herden in Nordlabrador dadurch nicht beeinträchtigt werden?

a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Tatsache für die möglichen Schadenswirkungen deutscher Bundesluftwaffentiefstflüge bis 30 m über Grund auf die Karibu-Herden in Nordlabrador?

b) Wenn nein, wäre die Bundesregierung bereit, aufgrund dieser Tatsache ihre Behauptung, eine Beeinträchtigung der Karibu-Herden durch die Flüge sei nicht zu erwarten, zurückzunehmen und gegebenenfalls ihre Tiefstflüge in Ntesinan wenigstens so lange einzustellen, bis die Studie über die Auswirkungen von Tiefstfluglärm auf Karibus an der Mount Saint Vincent-Universität fertiggestellt sein wird und ihr deren Ergebnisse vorliegen?

9

In der Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Reents nach der Bedeutung der 25 Mio. $, die die Bundesrepublik Deutschland jährlich an die kanadische Regierung zahlt, heißt es, daß diese Gebühren betriebsbedingt seien.

a) Aufgrund welcher Gegebenheiten und für welche Leistungen der kanadischen Regierung fallen nach Kenntnis der Bundesregierung die genannten Gebühren an?

b) Wie hoch waren die Gebühren, die die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit den Tiefstflugübungen in Ntesinan 1985 und 1986 an die kanadische Regierung jeweils zu entrichten hatte, und wie hoch werden sie 1987 nach Einschätzung der Bundesregierung sein?

10

a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Vorgehen der kanadischen Regierung bei der Ausübung der Hoheitsgewalt über Ntesinan, den Teil von Labrador und Quebec, über dem die Deutsche Luftwaffe ihre Tiefstflüge durchführt, völkerrechtlich äußerst bedenklich ist, insbesondere insofern, als es das Recht eingeborener Völker auf Selbstbestimmung verletzt und in Widerspruch zur Menschenrechtsakte der Vereinten Nationen, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaft liche, soziale und kulturelle Rechte steht?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kanada und alle anderen Staaten gemäß Beschluß der Vereinten Nationen verpflichtet sind, alle ihre Militärbasen und -einrichtungen aus dieser Region abzuziehen (GA Res. 35-118 und -119 von 1980), und was schließt sie daraus für die derzeitige Praxis Kanadas und anderer NATO-Staaten in Ntesinan, vor allem was die Tiefstflugübungen angeht?

c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Feststellungen über die völkerrechtliche Bedenklichkeit der Tiefstflugpraxis in Ntesinan für die Rechtmäßigkeit ihrer Tiefstflugübungen und der dazugehörigen bereits bestehenden und geplanten infrastrukturellen Einrichtungen in diesem Gebiet, und welche Maßnahmen wird sie aufgrund dessen ggf. für eine Beendigung der Teilhabe der Bundesrepublik Deutschland an der völkerrechtlich bedenklichen Praxis einleiten?

11

In einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach an die Abgeordnete Frau Ke lly vom 17. September 1986 behauptet er, daß „nach wie vor im Bundesministerium der Verteidigung Gesprächsbereitschaft" mit den Einwohnern Ntesinans bestehe.

a) Wann und wo hat die Bundesregierung bereits „Gesprächsbereitschaft" gegenüber den Vertretern des Innu-Volkes signalisiert?

b) Welchen Vertretern des Innu-Volkes in welchen Funktionen hat die Bundesregierung ggf. Gespräche angeboten?

c) Welche Ergebnisse haben die mit Vertretern des Innu -Volkes von der Bundesregierung geführten Gespräche erbracht, und welche Kosten haben sich hieraus ggf. für die Bundesrepublik Deutschland ergeben?

d) Wurden Gesprächsangebote der Bundesregierung an Vertreter des Innu-Volkes in der Vergangenheit abgelehnt, und wie wurde dies von den Innu-Vertretern ggf. begründet?

12

Welche Gründe kann die Bundesregierung für die Tatsache nennen, daß die Bitte um ein Gespräch mit Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung, die eine Delegation des Innu-Volkes Mitte Mai 1986 in Bonn an das Bundesverteidigungsministerium richtete, nach einer zunächst erfolgten vorläufigen Zusage durch das Verteidigungsministerium abgelehnt wurde?

Bonn, den 28. November 1986

Bastian Kelly Lange Borgmann, Hönes und Fraktion

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