Tiefstflüge in Ntesinan und die Menschenrechte der Eingeborenen in Ntesinan
des Abgeordneten Fischer (Bad Hersfeld) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach vom Herbst 1986 beabsichtigt die Bundesregierung, „das in Labrador zu erfliegende Tiefstflugaufkommen um ca. 60 v. H. auf dann jährlich ca. 6 000 Stunden" bis 1990 schrittweise zu steigern, auch wenn das geplante NATO Tactical Fighter Weapons Training Centre (NTFWTC) nicht in Goose Bay stationiert werden sollte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie lange wird nach Einschätzung der Bundesregierung der „erneute Vergleich" andauern, den laut Ihrer Antwort vom 19. Dezember 1986 — Drucksache 10/6771 — auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN die NATO-Verteidigungsminister im Dezember 1986 hinsichtlich der beiden vorgeschlagenen Standorte für das geplante NTFWTC in die Wege geleitet haben, und wann rechnet sie mit einer endgültigen Entscheidung?
Welcher Art sind im einzelnen die Maßnahmen zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur für die geplante Steigerung des bundesdeutschen Tiefstflugaufkommens in Ntesinan um ca. 60 % bis zum Jahre 1990?
a) Handelt es sich um die Errichtung neuer Gebäude in Goose Bay?
b) Handelt es sich auch um die Erweiterung des Flugplatzes, etwa durch zusätzliche Startbahnen o. a.?
c) Handelt es sich evtl. auch um die Einrichtung weiterer Luft-Boden-Schießplätze in Ntesinan, und wenn ja, wo werden diese eingerichtet?
Wie groß wird die Steigerung des Tiefstflugaufkommens der bundesdeutschen Streitkräfte im Vergleich mit dem von 1986 ausfallen, wenn das NTFWTC in Goose Bay stationiert werden sollte
a) im Jahr 1987,
b) im Jahr 1988,
c) im Jahr 1989, soweit dies die Bundesregierung bereits einschätzen kann?
Um wieviel Prozent werden — verglichen mit dem Tiefstflugstundenaufkommen von 1986 — nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Tiefstflüge in Ntesinan ansteigen unter der Voraussetzung, daß das NTFWTC nicht in Goose Bay stationiert wird
a) im Jahr 1987,
b) im Jahr 1988,
c) im Jahr 1989?
Welche Anzeichen hat die Bundesregierung dafür, daß — wie die Bundesregierung in der o. a. Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN ausführt — „die Ergebnisse von Untersuchungen und Erkenntnissen aus Studien bei der Festlegung von Vereinbarungen über die Nutzung der Tieffluggebiete durch die Luftwaffe von der kanadischen Regierung berücksichtigt werden"?
a) Hat die kanadische Regierung die Bundesregierung über die drei in der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 10/6598 — aufgezählten Studien, ihren Inhalt und ihre Dauer unterrichtet?
b) Sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch zwischen den Zeitpunkten für das Vorliegen der Ergebnisse der genannten Studien und ihrer Aussage, daß deren Ergebnis „bei der Festlegung von Vereinbarungen über die Nutzung der Tieffluggebiete durch die Luftwaffe von der kanadischen Regierung berücksichtigt werden"?
Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung die kanadischen Bemühungen, eine Belastung der Umwelt in den Tiefstfluggebieten in Ntesinan „so gering wie möglich zu halten"?
In der Antwort — Drucksache 10/6771 — auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN nimmt der Parlamentarische Staatssekretär Würzbach die Haltung ein, daß „Fragen der Behandlung der Indianer-Bevölkerung ... Angelegenheiten der kanadischen Regierung" seien und daß die Bundesregierung davon ausgehe, daß die kanadische Regierung alle Fragen hinsichtlich der eingeborenen Bevölkerung Labradors gelöst habe, „bevor sie der Nutzung kanadischen Luftraums durch Verbände der deutschen Luftwaffe zur taktischen Verbandsausbildung zugestimmt hat".
a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Behandlung der eingeborenen Bevölkerung keine Menschenrechtsfrage sei?
b) Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den sowohl Kanada als auch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert haben, nicht auf die Behandlung der eingeborenen Bevölkerung Labradors anzuwenden sei?
c) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Behandlung einer eingeborenen Bevölkerung oder ethnischen Minderheit durch einen Staat nicht Angelegenheit in internationaler Verantwortlichkeit sei?
d) Entspricht es der Politik der Bundesregierung, sich über die Behandlung ethnischer und religiöser Minderheiten in der Sowjetunion nicht zu äußern? Wenn es Bestandteil bundesdeutscher Politik ist, sich über die Behandlung dieser Bevölkerungsteile zu äußern, wie erklärt die Bundesregierung, daß dies keine Einmischung in innere Angelegenheiten der Sowjetunion bedeutet?
e) Besteht die Politik der Bundesregierung darin, sich darauf zu verlassen, daß ihr andere Staaten wie Kanada mitteilen, ob sie in eine Verletzung von Menschenrechten verwickelt ist oder nicht?
f) Ist der Bundesregierung die in der Wiener Vertragsrechts-Konvention festgeschriebene Regel bekannt, daß ein Vertrag nichtig ist, wenn er eine zwingende Norm internationalen Rechts (jus cogens) verletzt, und wenn ja, besteht die Politik der Bundesregierung dann darin, mit Kanada oder anderen Staaten Verträge oder Vereinbarungen zu schließen, ohne intern eine juristische Überprüfung durchzuführen, die klärt, ob dieser Vertrag/diese Vereinbarung/diese Regel internationales Recht verletzt?
Bei der Anhörung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages zur Tiefflugpraxis in der Bundesrepublik Deutschland am 23. Juni 1986 wurde u. a. im Hinblick auf die Betroffenheit der Bevölkerung in Ntesinan durch die bis zu 30 Meter tiefen Flüge der Bundesluftwaffe ausgeführt, „ ... daß deutsche Politiker einer bestimmten Couleur dort Leute suchen, Indianer und Eskimos, und diese dann einladen, so daß sie hier durch die Gegend marschieren. Wenn man über einen Übersetzer mit ihnen redet und sie fragt, ob sie dafür oder dagegen sind, schütteln sie nur den Kopf, weil sie unter Umständen für ihr Hiersein bezahlt und hierher bestellt sind".
a) Kann die Bundesregierung diese Beobachtungen aus eigener Erfahrung bestätigen?
b) Wenn ja, wie begründet sie ihre Haltung, und welche Fakten und Erfahrungen haben die Bundesregierung zu dieser Haltung gebracht?
c) Wenn nein, worin unterscheiden sich die Erfahrungen der Bundesregierung von den zitierten Beobachtungen?