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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Verfahren der EG-Kommission zur Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (G-SIG: 09001172)

Bezug des EG-Prüfungsverfahrens der deutschen Regionalförderung auf Gemeinschaftsdurchschnitte bei den Arbeitslosenquoten und dem Bruttosozialprodukt, Ablehnung der deutschen Methode zur Abgrenzung der Fördergebiete, Fragen der Berücksichtigung klein- bzw. großräumiger Abwanderungsbewegungen aus den Fördergebieten, Einseitigkeit des Ergebnisses durch die Beschränkung der Prüfung ausschließlich auf die Fördergebiete des 10. Rahmenplans, Bedenken der EG-Kommission gegen die Förderung deutscher Rationalisierungsinvestitionen bei reinen Ersatzinvestitionen anderer Mitgliedstaaten, Berücksichtigung früher geäußerter Bedenken der Kommission gegen die deutsche Regionalförderung bereits im 10. Rahmenplan, Vereinbarkeit des weitgehenden Prüfverfahrens mit Artikel 92 und 93 des EWG-Vertrags

Fraktion

FDP, SPD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

19.03.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/140503.03.82

Verfahren der EG-Kommission zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

der Abgeordneten Dr. Jens, Esters, Wimmer (Neuötting), Bamberg, Dr. Linde, Gattermann, Beckmann, Funke, Dr. Haussmann, Jung (Kandel) und der Fraktionen der SPD und FDP

Vorbemerkung

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 6. November 1981 auf der Grundlage der Artikel 92 und 93 EWG- Vertrag ein Prüfverfahren gegen den 10. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eingeleitet und hiermit Bedenken gegen die Regionalförderung in fünfzehn Arbeitsmarktregionen (AMR) erhoben. Die Bundesregierung hat im Zusammenwirken mit den Bundesländern bereits innerhalb der ihr gesetzten Frist gegenüber der Kommission Stellung genommen und die Bedenken zurückgewiesen. Die Fraktionen der SPD und der FDP teilen die Sorge, daß das Vorgehen der EG-Kommission die von Bund und Ländern gemeinsam mit der Neuabgrenzung der Fördergebiete im Jahre 1981 geschaffene Grundlage der Regionalförderung in Frage stellt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen10

1

Bei der Untersuchung der deutschen Regionalfördergebiete hat sich die Kommission entscheidend auf Gemeinschaftsdurchschnitte bei den Arbeitslosenquoten und dem Bruttoinlandsprodukt bezogen. Trifft es zu, daß eine strikte und fortgesetzte Anwendung von Gemeinschaftsdurchschnitten, auch im Hinblick auf die Erweiterung der Gemeinschaft, dazu führen kann, daß die Kommission schließlich die Berechtigung der nationalen Regionalförderung in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt bestreiten könnte?

2

Trifft es zu, daß die Kommission die von Bund und Ländern angewandte Methode zur Abgrenzung der Regionalfördergebiete insbesondere auch deshalb nicht anerkennt, weil für drei der fünf von der Bundesrepublik Deutschland benutzten Indikatoren keine Vergleichswerte auf europäischer Ebene vorliegen?

3

Trifft es zu, daß die Kommission ihre Untersuchung auf jeweils nur einen Einkommens- und Arbeitsmarktindikator stützt, und wie ist eine so begrenzte Betrachtungsweise unter regionalpolitischen Gesichtspunkten zu bewerten?

4

Ist es richtig, daß die Kommission einerseits im Rahmen der europäischen Regionalpolitik von den Mitgliedstaaten Entwicklungsprogramme mit zukunftsbezogenen Angaben zur Beschäftigungsentwicklung in den Förderregionen fordert, andererseits aber bei ihrem Prüfverfahren den entsprechenden Indikator, der von Bund und Ländern zur Abgrenzung der Fördergebiete verwandt wurde, kaum berücksichtigt?

5

In welcher Weise und mit welchem Ergebnis sind klein- bzw. großräumige Abwanderungsbewegungen aus den deutschen Fördergebieten in die Untersuchungsmethode der Kommission eingegangen?

6

Ist die Bundesregierung bereit, von dem regionalpolitischen Ziel abzugehen, Arbeitsplätze möglichst in der Nähe der Wohnorte der Arbeitnehmer zu schaffen und großräumige Abwanderungsbewegungen hinzunehmen?

7

Trifft es zu, daß die Kommission in dem Prüfverfahren ihre Untersuchungsmethode nicht auf die Gesamtheit der 179 deutschen AMR angewandt hat, sondern allein auf die Fördergebiete des 10. Rahmenplans, und daher auch nicht geprüft hat, ob in Gebieten, die nicht als nationale Fördergebiete ausgewiesen sind, die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden könnte?

8

Ist auszuschließen, daß die von der Kommission geäußerten Bedenken gegen die Förderung von Rationalisierungsinvestitionen dazu führen können, daß die entsprechenden Möglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt werden, während andere Mitgliedstaaten ungehindert sogar reine Ersatzinvestitionen fördern können?

9

Trifft es zu, daß von Bund und Ländern früher geäußerte Bedenken der Kommission gegen Umfang und Intensität der deutschen Regionalförderung bereits mit der Beschlußfassung über den 10. Rahmenplan mehr als Rechnung getragen worden ist?

10

Hält es die Bundesregierung mit der Zielsetzung des EWG-Vertrages, insbesondere auch mit den auf Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ausgerichteten Artikeln 92 und 93 EWG-Vertrag, für vereinbar, daß die Möglichkeiten eines Mitgliedstaates zur Bestimmung der im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik geförderten strukturschwachen Regionen in so grundsätzlicher Weise beschnitten werden, wie es in dem Prüfverfahren der Kommission zum Ausdruck kommt?

Bonn, den 3. März 1982

Dr. Jens Esters Wimmer (Neuötting) Bamberg Dr. Linde Wehner und Fraktion Gattermann Beckmann Funke Dr. Haussmann Jung (Kandel) Mischnick und Fraktion

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