Benachteiligung von Frauen durch die Versicherungswirtschaft
der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Dr. Lepsius, Frau Blunck, Dr. Kübler, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Zutt, Ibrügger und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Auch im Versicherungswesen werden Frauen durch höhere Prämien oder geringere Leistungen offensichtlich anders behandelt als Männer.
Die Beschwerden einzelner Frauen, die zunehmende Zahl der Beschwerden im Bereich Krankenversicherung beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und die immer wieder bekanntwerdenden Fälle von langwierigen Schadensersatzprozessen nach dem Unfalltod oder bei Invalidität von Hausfrauen geben Anlaß, diesem Bereich besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um Frauen vor Benachteiligungen wirksam zu schützen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen9
In welchen Versicherungsverträgen werden für weibliche Versicherte besondere Vertragsbedingungen, Prämien bzw. Beiträge und Leistungen festgelegt, und in welchen Versicherungsverträgen werden trotz signifikanter geschlechtsspezifischer Unterschiede in den Risiken gleiche Vertragsbedingungen gewährt?
Wie werden eventuelle Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern hinsichtlich der Prämien bzw. Beiträge von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung begründet und anhand von Statistiken belegt?
In welcher Höhe haben die Unternehmen der privaten Krankenversicherung Leistungen an weibliche und männliche Versicherte erbracht, und wie erklären sich geschlechtsspezifische Unterschiede auf der Ausgabenseite?
Sieht die Bundesregierung in Fällen der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern durch die Versicherungsunternehmen eine Diskriminierung der Frauen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die höheren Prämien für alle Frauen bestimmter Altersgruppen in der privaten Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung, wenn man berücksichtigt, daß es auch Frauen gibt, die keine Schwangerschaften haben und auch sonst nicht öfter krank sind als Männer im gleichen Alter?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Krankheiten jüngere Frauen, die höhere Beiträge in der privaten Krankenversicherung zahlen müssen, haben, von denen Männer in diesem Alter nicht betroffen sind?
Werden Frauen über die unterschiedlichen Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, z. B. Mutterschaftsgeld, bei Schwangerschaft und Folgeerkrankungen, Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen, Freistellung von erwerbstätigen Müttern und Vätern zur Pflege erkrankter Kleinkinder, Haushaltshilfe für Kleinkinder bei Erkrankung der nichterwerbstätigen Mütter sowie bei nichtrechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen, vor Abschluß von Versicherungsverträgen nach Meinung der Bundesregierung ausreichend informiert?
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, die unterschiedlichen Leistungen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung vergleichend darzustellen, oder müßte evtl. in der Werbung der privaten Krankenversicherungsunternehmen auf die Leistungen bzw. Leistungsausschlüsse ausdrücklich hingewiesen werden?
Treffen Behauptungen zu, daß Versicherungen die Erfüllung von Schadensersatzforderungen oder Ansprüchen auf Leistungen aus Versicherungsverträgen zeitlich hinauszögern bzw. nicht oder unzureichend anerkennen, und wie viele Frauen und Familien sind deshalb auf Sozialhilfe angewiesen?