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Kleine AnfrageWahlperiode 9Beantwortet

Länderfinanzausgleich (G-SIG: 09001589)

Aufkommen an Förderzinsen bzw. Förderabgaben seit 1970, Einnahmen der Förderländer aus der Förderabgabe 1982 und 1983, Einnahmen bei einer Anhebung der Förderabgabe auf 40 v.H., Berücksichtigung der Förderabgabe im Länderfinanzausgleich

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.10.1982

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 9/203113.10.82

Länderfinanzausgleich

der Abgeordneten Gobrecht, Dr. Spöri, Walther, Baack, Feile, Hitzigrath, Frau Huber, Dr. Kübler, Lennartz, Dr. Mertens (Bottrop), Poß, Purps, Rapp (Göppingen), Schlatter, Dr. Struck und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Nach der Dokumentation 6/82 des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. Juni 1982 haben die ausgleichsberechtigten Länder im Umsatzsteuerausgleich und im Länderfinanzausgleich von 1970 bis 1981 insgesamt 28614,8 Mio. DM erhalten. Davon entfielen allein auf Niedersachsen 12 227,1 Mio. DM = 42,7 v. H.

Darüber hinaus erhielten diese Länder (mit Ausnahme von Bremen) 9 893,0 Mio. DM an Bundesergänzungszuweisungen (Anteil Niedersachsens: 3 652,8 Mio. DM = 36,9 v. H.).

Die Verstärkung der Finanzkraft einiger Länder durch die Einnahmen aus der Förderabgabe auf einheimische Erdöl- und Erdgasvorkommen ist bei diesen Ausgleichsleistungen unberücksichtigt geblieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hat sich das Aufkommen an Förderzinsen bzw. Förderabgaben der einzelnen Länder in den Jahren 1970 bis 1981 (nach Jahren getrennt) entwickelt?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Einnahmen der Förderländer aus der Förderabgabe in den Jahren 1982 und 1983?

3

Wie hoch wären diese Einnahmen bei einer Anhebung der Förderabgabe von derzeit 32 v. H. auf den gesetzlich zulässigen Abgabesatz von 40 v. H.?

4

Ist es bei zunehmender Verbesserung der Einnahmesituation einzelner Länder durch die Förderabgabe noch gerechtfertigt, den Länderfinanzausgleich weiterhin nur als Steuerkraftausgleich bestehen zu lassen?

5

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die bisherige Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen noch dem Sinn des Artikels 107 Abs. 2 GG entspricht, wenn Finanzkraftverstärkungen eines Landes aus Förderabgaben dabei unberücksichtigt bleiben?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß allein durch die volle Einbeziehung der Förderabgabe in die Berechnung des Länderfinanzausgleichs ab 1982 erhebliche Verschiebungen in der Finanzstruktur zwischen den ausgleichspflichtigen und ausgleichsberechtigten Ländern entstehen?

Bonn, den 13. Oktober 1982

Gobrecht Dr. Spöri Walther Baack Feile Hitzigrath Frau Huber Dr. Kübler Lennartz Dr. Mertens (Bottrop) Poll Purps Rapp (Göppingen) Schlatter Dr. Struck Wehner und Fraktion

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