Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch Bürokratieabbau
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Katja Kipping, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau zielen bisher im Wesentlichen darauf ab, Unternehmen von Kosten zu befreien. Der von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegte Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Bundestagsdrucksache 16/1407) soll bestehende Gesetze unternehmensfreundlicher gestalten. Der jüngst beschlossene Normenkontrollrat (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1406) soll Gesetze und Gesetzentwürfe auf Grundlage der Kosten bewerten, die Unternehmen durch staatlich auferlegte Informationspflichten entstehen.
Im Koalitionsvertrag kündigten CDU, CSU und SPD jedoch an, neben der Wirtschaft auch die Bürgerinnen und Bürger von Bürokratiekosten zu entlasten. Jüngst bekräftigte die Bundesregierung, die Bürokratiekosten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltungen zu senken (Regierung Online, 1. Juni 2006). In den Niederlanden prüft das Gremium „Actal“, das als Vorbild für den neu einzurichtenden Normenkontrollrat in Deutschland gilt, bereits seit 2005 auch die Bürokratiekosten, die Bürgerinnen und Bürgern entstehen.
Auch in Deutschland sind Unternehmen nicht die einzigen, die Gesetze befolgen und Informationspflichten erfüllen müssen. Beispielsweise stellen die Informations- und Meldepflichten für Erwerbslose im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung einen bürokratischen Aufwand für die Betroffenen dar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Hat sich die Bundesregierung im Zuge ihrer Planungen für einen Normenkontrollrat über das niederländische Modell der Bürokratiekostenmessung bei Bürgerinnen und Bürgern, die nicht unternehmerisch tätig sind, informiert, und wie funktioniert diese Messung?
Welche Erfahrungen gibt es in den Niederlanden mit der Messung von Bürokratiekosten bei Bürgerinnen und Bürgern, ist der Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger dort ein Erfolg, und wie bewerten Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltverbände die Ergebnisse?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Bürokratiekosten, die Bürgerinnen und Bürgern, die nicht unternehmerisch tätig sind, in Deutschland durch Informations- und Meldepflichten entstehen?
Wenn nein, plant sie solche zu erheben, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der Bürokratiekosten, die Antragstellern von Arbeitslosengeld (ALG) II und ALG-II-Empfängern durch Informations- und Meldepflichten entstehen, und wenn nein, plant sie diese Kosten zu erheben, und wie begründet sie ihre Position?
Wenn der Bundesregierung Zahlen zur Höhe der Bürokratiekosten im Sinne der Fragen 3 und 4 vorliegen, wie sehen diese aus?
Wenn eine Erhebung im Sinne der Fragen 3 und 4 geplant ist, wie sollen die entsprechenden Erhebungsmethoden aussehen?
In welcher Weise tragen die von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD in der 16. Wahlperiode eingebrachten Gesetze zum Bürokratieabbau dazu bei, Bürgerinnen und Bürger, die nicht unternehmerisch tätig sind, durch Bürokratieabbau zu entlasten?
Plant die Bundesregierung weitere Initiativen, um neben dem Bürokratieabbau zugunsten von Unternehmen auch die Bürgerinnen und Bürger durch Bürokratieabbau zu entlasten, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Falls entsprechende Maßnahmen geplant sind, wie sehen diese konkret aus, und wann wird die Bundesregierung entsprechende Initiativen einbringen?
Wie lässt sich der Wille der Bundesregierung zum Bürokratieabbau mit dem gleichzeitigen Aufbau verstärkter Kontrollmechanismen (verpflichtender Außendienst, erweiterter Datenabgleich, Umkehr der Beweislast, Bedarfsgemeinschaften) im Rahmen des SGB-II-Fortentwicklungsgesetzes vereinbaren, die sowohl für die Betroffenen als auch für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter den bürokratischen Aufwand erhöhen?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Kosten, die durch den zusätzlichen zeitlichen Aufwand der in Frage 10 angesprochenen verstärkten Kontrollmechanismen entstehen (Gesamtkosten und durchschnittliche Kosten je Arbeitslosem), und welche Einsparungen sollen durch die neuen Regelungen erzielt werden (Gesamtbetrag und durchschnittliche Einsparung je Arbeitslosem)?