Rente ab 67 und die Arbeitsmarktlage Älterer
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Als die Koalition aus CDU, CSU und SPD die Anhebung des Eintrittsalters in die Regelaltersrente auf 67 Jahre beschlossen, begründeten sie dies damit, dass die Arbeitsmarktlage dies bis 2012 erlauben würde. So erklärte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Fraktion der CDU/CSU zur Verabschiedung des Gesetzes, dass angesichts eines Rückgangs der Arbeitslosigkeit der über 50-Jährigen um 13,4 Prozent im Jahr 2007 die schrittweise Anhebung des Rentenalters „notwendig und verantwortbar“ sei (www.cdu.de/archiv/2370_ 19290.htm).
Um den verbreiteten Einwänden zu begegnen, verabschiedete die Große Koalition die Einführung der Rente ab 67 unter einem Vorbehalt: „Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahre 2012 setzt eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer voraus.“ (Begründung im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes).
Gesetzlich verankert ist dieser Vorbehalt in der so genannten Überprüfungsklausel (§ 154 SGB VI), nach der ab dem Jahr 2010 alle vier Jahre überprüft werden muss, „ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.“
Auf diese Überprüfungsklausel wurde in der Debatte insbesondere von Seiten der Fraktion der SPD regelmäßig zur Rechtfertigung der Rente ab 67 verwiesen. Andrea Nahles führte aus, Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Reform sei es, dass genügend Ältere auch Arbeit finden. (www.spiegel.de/ wirtschaft/0,1518,485801,00.html). Die Fraktion der SPD erklärte gleichfalls: „Trotz aller Notwendigkeiten darf die Anhebung des Renteneintrittsalters nur umgesetzt werden, wenn sie mit den tatsächlichen Entwicklungen im Einklang steht.“ (www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,39687,00.html).
Die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt lässt aufschrecken. Nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ist bei den 55- bis 64-Jährigen die Zahl der Arbeitslosen im SGB III im Mai 2009 gegenüber dem Vorjahr um fast ein Drittel gestiegen; in Bayern und Baden-Württemberg sogar um rund die Hälfte. Bundesweit sind seit letztem Jahr insgesamt fast 74 000 Personen zwischen 55 und 64 Jahren zusätzlich arbeitslos geworden. Damit ist rund die Hälfte derjenigen, die seit Mai 2008 arbeitslos wurden, zwischen 55 und 64 Jahre alt. Dabei bleibt noch unberücksichtigt, dass die Bundesregierung seit letztem Jahr Personen ab 58 Jahre, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, nicht mehr als arbeitslos zählt. Die tatsächliche Arbeitslosenzahl Älterer liegt also deutlich höher, als die amtliche Statistik ausweist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Ist die Zahl an 55- bis 64-jährigen Arbeitslosen von Mai 2007 bis Mai 2008 um über 30 Prozent gestiegen, und welche weitere Entwicklung erwartet die Bundesregierung für diesen Personenkreis?
Wie viele Personen im Alter zwischen 55 und 65 Jahren waren im Mai 2009 in Kurzarbeit, wie viele von diesen arbeiten 50 Prozent oder weniger der eigentlichen Arbeitszeit?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung angesichts der dramatisch steigenden Arbeitslosigkeit bei Älteren? Welche dieser Maßnahmen ist nachweislich (bitte den Nachweis angeben) geeignet, die Beschäftigungssituation Älterer, insbesondere aber der über 60-Jährigen, nachhaltig und dauerhaft zu verbessern?
Wie viele Personen im Alter 55 bis unter 58, 58 bis unter 63 und 63 bis unter 65 sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und welchen Anteil machen diese Personen an der jeweiligen Altersgruppe aus (Altersteilzeit bitte getrennt ausweisen)? Wie haben sich diese Zahlen und Quoten seit November 2005 entwickelt?
Wie viele Personen im Alter 55 bis unter 58, 58 bis unter 63 und 63 bis unter 65 sind sozialversicherungspflichtig und Vollzeit beschäftigt, und welchen Anteil machen diese Personen an der jeweiligen Altersgruppe aus (Altersteilzeit bitte getrennt ausweisen)? Wie haben sich diese Zahlen und Quoten seit November 2005 entwickelt?
Wird die Bundesregierung an der Anhebung des Renteneintrittsalters festhalten, wenn sich die Beschäftigungssituation der 55- bis unter 65- bzw. der 60- bis unter 65-Jährigen auch in diesem Jahr ähnlich schlecht entwickeln würde, wie in den letzten zwölf Monaten (bitte begründen)? Sollte sich bis 2012 die Lage nicht wieder verbessern, wie sähe dann die Entscheidung der Bundesregierung aus (bitte begründen)?
Wie hat sich die Einkommenssituation (bereinigt um die Inflation nach HVPI) der Personen zwischen 55 und unter 65 Jahren sowie der Personen zwischen 60 und unter 65 seit November 2005 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Selbstständigkeit, sonstiger Beschäftigung, Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II, Pensionen, Beamtenbezügen, Vermögen und sonstigem)?
Wie hat sich die Einkommenssituation (bereinigt um die Inflation nach HVPI) der 55- bis unter 65-Jährigen sowie der 60- bis unter 65-Jährigen, aufgeschlüsselt nach Quintilen, seit November 2005 entwickelt?
Würde die Bundesregierung angesichts der Entwicklungen der wirtschaftlichen Situation der 55- bis unter 65-Jährigen bzw. der 60- bis unter 65-Jährigen an der Anhebung der Regelaltersrente auf 67 Jahre festhalten (bitte begründen)?
Welche Auswirkungen hätte nach Meinung der Bundesregierung die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, sofern sich die Arbeitsmarktsituation für die Älteren nicht ändert, auf die Rentenanwartschaften und die mit einem vorzeitigen Bezug einer Altersrente verbundenen Abschläge (bitte begründen)?
Wie lange ist die Dauer der Erwerbslosigkeit und der Hilfebedürftigkeit der 58- bis unter 63-Jährigen (im Durchschnitt und im Median) (bereinigt um diejenigen, die aufgrund der 58er-Regelung nicht mehr als arbeitslos zählen) bis sie in einen sozialversicherungspflichtigen Job oder eine Altersrente wechseln?
Wie hoch ist der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der mit 65 Jahren aus Erwerbsarbeit in die Altersrente wechselt?
Welche Entwicklung der Beschäftigungssituation der über 55- und der über 60-Jährigen erwartet die Bundesregierung bis 2012 und bis 2020 (bitte die Annahmen zu Wirtschaftswachstum etc. angeben)?
Aus welchen Gründen sind jeweils wie viele der 349 500 erwerbsfähigen Hilfebeziehenden im SGB II im Dezember 2008 als nicht arbeitslos registriert (mindestens aufschlüsseln nach Erwerbstätigkeit – bis 400 Euro, über 400 bis 800 Euro sowie über 800 Euro –, geförderte Beschäftigung, sogenannte 1-Euro-Jobs, Trainingsmaßnahmen, 58er-Regelung und „neue“ 58er-Regelung sowie sonstige)?