BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Praxisgebühr, Zuzahlungen, Eigenleistungen für die Gesundheit und Arbeitslosengeld II (G-SIG: 16010701)

Gesundheitszustand von ALG-II-Beziehern, durchschnittliche Arztbesuche und selbst zu zahlende Krankheitskosten, Berücksichtigung beim Eckregelsatz <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.06.2006

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/172930. 05. 2006

Praxisgebühr, Zuzahlungen, Eigenleistungen für die Gesundheit und Arbeitslosengeld II

der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Elke Reinke, Katja Kipping, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das sozio-kulturelle Existenzminimum lässt sich aus dem Regelsatz nach zweitem und zwölftem Sozialgesetzbuch nicht decken – unter anderem, weil er die Praxisgebühr, Zuzahlungen und notwendige Eigenleistungen im Gesundheitswesen nicht berücksichtigt. Das betrifft beispielsweise Brillen und Zahnersatz, Medikamente oder Pflaster.

Diese Tatsache wurde immer wieder von Expertinnen und Experten belegt. Aktuell stellte die Hans-Böckler-Stiftung am 17. Mai 2006 aufgrund einer wissenschaftlichen Expertise fest, dass in die Berechnung des Eckregelsatzes wichtige Ausgabenposten nicht eingingen, unter anderem die Praxisgebühr. Der Paritätische Wohlfahrtsverband veröffentlichte am 23. Mai 2006 seine Expertise „für einen sozial gerechten Regelsatz als sozialpolitische Grundgröße“. Darin weist er darauf hin, dass gerade in der Abteilung Gesundheitspflege die Kosten stark gestiegen seien, vor allem aufgrund der Gesetzgebung: Praxisgebühr, Zuzahlungen und Eigenleistungen für Arzneimittel werden benannt. Der Preisindex für die Abteilung Gesundheitspflege sei von Januar 2003 bis Januar 2006 von 100 auf 122,1 angewachsen.

Dennoch legte sich die Bundesregierung darauf fest, den Regelsatz nicht zu erhöhen. Damit bleibt es dabei, dass ALG-II-Beziehende aus finanziellen Gründen nicht in der notwendigen Weise ihre Gesundheit pflegen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Werden die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II normalerweise nicht so krank, dass sie beispielsweise eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, Hustensaft einnehmen, Heuschnupfen-Mittel schlucken oder ihren Kindern Pflaster auf die Knie kleben müssen?

2

Zählt nach Einschätzung der Bundesregierung Krankheit nicht zum normalen Leben?

3

Wie häufig suchen Erwachsene in Deutschland durchschnittlich eine Ärztin oder einen Arzt auf?

4

Wie häufig suchen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II durchschnittlich eine Ärztin oder einen Arzt auf (Schätzungen bitte mit Statistiken und Literaturangaben belegen)?

5

Wie hoch waren im letzten Abrechnungsjahr die durchschnittlichen Krankheitskosten, bezogen auf jede Versicherte bzw. jeden Versicherten und bezogen auf jede Kranke bzw. jeden Kranken, die diese selbst zahlen mussten (insbesondere Praxisgebühren, Medikamentenzuzahlungen, Krankenhauskosten, Kosten für Brillen und Zahnersatz sowie Eigenleistungen für nicht verschreibungspflichtige Arznei- und Heilmittel)?

(Bitte getrennt nach privater und gesetzlicher Krankenversicherung auflisten.)

6

Wie hoch waren diese Kosten durchschnittlich bei Menschen im erwerbsfähigen Alter (bitte nach PKV und GKV differenzieren)?

7

Wie hoch werden nach Schätzung der Bundesregierung die Kosten nach Frage 5 und 6 im nächsten Jahr steigen, wenn die Mehrwertsteuer erhöht ist?

8

Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II andere Krankheiten, Krankheitsdauern oder schwerere bzw. leichtere Krankheiten haben als der Durchschnitt der Bevölkerung?

9

Falls die Bundesregierung Frage 8 verneint oder Anhaltspunkte für eher schwerere Krankheiten bei ALG-II-Bezug haben sollte, warum fließen dann Ausgaben für Gesundheitspflege, also unter anderem Praxisgebühren, Medikamentenzuzahlungen, Krankenhauskosten, Kosten für Brillen und Zahnersatz oder Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arznei- und Heilmittel nicht in den Eckregelsatz ein?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, bei der Eckregelsatzberechnung monatlich 17,90 Euro für Gesundheitspflege zu veranschlagen (es wird ggf. um eine detaillierte Gegenrechnung gebeten)?

11

Wie hoch liegt der Anteil chronisch Kranker an den Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II?

12

Welche Krankheitskosten müssen chronisch kranke ALG-II-Empfängerinnen und -Empfänger selbst bezahlen, und wie hoch sind diese durchschnittlich?

Berlin, den 29. Mai 2006

Inge Höger-Neuling Klaus Ernst Elke Reinke Katja Kipping Frank Spieth Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen