Rationelle Energienutzung — Steuerliche Gleichstellung von Dieselmotoren mit Strömungsmaschinen und Heizkesseln
der Abgeordneten Schmidhuber, Dr. Waigel, Engelsberger, Biehle, Dr. Althammer, Lenzer, Höpfinger, Kraus, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Müller, Lintner, Gerlach (Obernau), Regenspurger, Dr. Rose, Dr. Bötsch, Klein (München), Haberl, Niegel, Dr. Dollinger, Sick, Dr. Stavenhagen und Genossen
Vorbemerkung
Über die Hemmnisse, die einer rationellen Energieverwendung bei bestimmten Technologien, z. B. bei stationären Dieselmotorenanlagen, entgegenstehen, ist zuletzt in der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Juni 1977 diskutiert worden.
Die Bundesregierung sagte seinerzeit eine Prüfung zu, ob zur raschen Erschließung des erwarteten Einsparungspotentials ermäßigt besteuertes Heizöl statt Dieselkraftstoff für dezentrale Energiesysteme (durch Dieselmotoren betriebene Heizkraftwerke und Wärmepumpen) zugelassen werden kann.
In diesem Zusammenhang richten wir folgende Fragen an die Bundesregierung:
Fragen12
Welche speziellen Fragenkomplexe läßt die Bundesregierung derzeit noch überprüfen?
Welche Zwischenergebnisse bei der Überprüfung dieser Fragenkomplexe liegen vor?
Wann ist mit dem endgültigen Ergebnis der Überprüfung der verbleibenden Fragen zu rechnen?
Hat die Bundesregierung abgeschätzt, in welchem Ausmaß eine weitere Verschiebung der Entscheidung der Frage der steuerlichen Gleichstellung den Bau von unrationellen ölbzw. gasgefeuerten Kesselanlagen für die reine Heiz- oder Prozeßwärmeerzeugung verzögert?
Hat die Bundesregierung untersucht, welche konkreten Anwendungsfälle für mit Dieselmotoren betriebene Heizkraftwerke mit Wärmepumpen bestehen? Bis zu welchem Grad handelt es sich hier um die Substitution anderer unrationellerer Anlagen mit Erdgas- bzw. Heizölbetrieb, so daß wegen der höheren Nutzungsgrade der vorgeschlagenen Systeme insgesamt die Abhängigkeit von Öl und Gas nicht erhöht sondern verringert wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es eine Untersuchung über das Leistungspotential regional oder bundesweit für die unter 5. erwähnten konkreten Anwendungsfälle gibt?
Liegen der Bundesregierung Studien oder Unterlagen vor, die für konkrete Anwendungsfälle die Nutzungswirkungsgrade der verschiedenen miteinander im Wettbewerb stehenden Technologien vergleichen (als miteinander konkurrierende Technologien sind anzuführen: Dieselmotoren -Heizkraftwerke, motorengetriebene Wärmepumpen, Gasturbinen-Heizkraftwerke, gasturbinengetriebene Wärmepumpen, stromgetriebene Wärmepumpen, Heizkessel, Fernwärmeverbund)?
Inwieweit verfolgt die Bundesregierung neuere Erkenntnisse, die zeigen, daß außerhalb großer Ballungszentren die Verwirklichung dezentraler Energiesysteme nicht nur wegen der niedrigeren Investitionskosten (Wegfall von Fernwärmeleitungen für die Wärme und Hochspannungsleitungen für den Strom), sondern auch wegen der flexibleren Anpassung an die einzelnen Bedarfsgänge zu volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich besseren Lösungen als der Fernwärmeverbund führt? Ist der Bundesregierung die diesbezügliche Diskussion anläßlich einer öffentlichen Veranstaltung der Stadtwerke Gelsenkirchen am 22. März 1977 bekannt?
Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Überlegungen, daß durch den Einsatz der in Rede stehenden dezentralen Energiesysteme bei gegebener Stromerzeugungskapazität in Großkraftwerken und den bestehenden Verteilungsnetzen für Strom und Gas den Verbrauchern wesentlich mehr Nutzenergie zur Verfügung gestellt werden kann (z. B. durch Spitzenlastbetrieb von Blockheizkraftwerken oder durch Umschaltung von Gasbetrieb auf Dieselbetrieb während der Spitzenverbrauchszeiten von Gas)?
Berücksichtigt die Bundesregierung beim Vergleich der Umweltbelastungen der miteinander konkurrierenden Systeme den höheren Gesamtnutzungsgrad der dieselmotorengetriebenen Heizkraftwerke und Wärmepumpen?
Wird die Bundesregierung bei zukünftigen Investitionen zur rationellen Energienutzung den Umstand berücksichtigen, daß die „Gesamtstudie Fernwärme" nur 12,6 Tcal/h von insgesamt 370,8 Tcal/h (BRD-Wärmebedarfspotential bis 200° C, 1990) für einen Fernwärmeausbau in Betracht zieht, während der Rest als fernwärmewirtschaftlich ungeeignet ausgegliedert wird ohne angemessene Prüfung von energiewirtschaftlich vorteilhafteren Technologien, z. B. der dezentralen Wärme-Kraft-Kopplung?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Mittelbedarf von 25 bis 37 Mrd. DM für den Fernwärmeausbau bis 1990 im obigen (mäßigen) Umfang volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich wesentlich nutzbringender eingesetzt werden kann durch Anwendung einer Versorgungsstrategie, welche den stufenweisen Aufbau örtlicher Fernwärme- Versorgungsnetze mittels der dezentralen Wärme-Kraft-Kopplung vorschlägt?