Erleichterungen des Reiseverkehrs aus den Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes in die anderen europäischen Länder, insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland, auf Grund der Schlußakte von Helsinki vom 1. August 1975
der Abgeordneten Dr. Gradl, Dr. Marx, Dr. Mertes (Gerolstein), Ey, Frau Krone-Appuhn, Würzbach, Dr. Mende, Böhm (Melsungen), Windelen, Kunz (Berlin), Frau Hoffmann (Hoya), Frau Benedix, Dr. Hupka, Frau Pieser, Dr. Voss, Biehle und Genossen
Vorbemerkung
In der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 1. August 1975 erklären die Teilnehmerstaaten, daß „die Entwicklung von Kontakten ein wichtiges Element bei der Stärkung freundschaftlicher Beziehungen und des Vertrauens zwischen den Völkern ist" und sie sich daher zum Ziel setzen, „freiere Bewegung und Kontakte auf individueller und kollektiver Grundlage zwischen Personen, Institutionen und Organisationen zu erleichtern".
Auf Grund dieser Erwägungen haben die Teilnehmerstaaten in der Schlußakte ihre Absicht festgelegt, „Möglichkeiten für umfassenderes Reisen ihrer Bürger aus persönlichen oder beruflichen Gründen zu entwickeln".
Seit Unterzeichnung der Schlußakte sind mehr als zwei Jahre vergangen. Daher fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Kann und gegebenenfalls wird die Bundesregierung die Vorschriften und die Praxis der einzelnen osteuropäischen Länder sowie der DDR in bezug auf Reisen ihrer Bürger in andere europäische Länder und insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland darlegen?
Kann und gegebenenfalls wird die Bundesregierung für die Jahre 1974, 1975 und 1976 eine vergleichsweise Darstellung in Zahlen über die Entwicklung des Reiseverkehrs aus den einzelnen osteuropäischen Ländern und der DDR in die anderen europäischen Länder, insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland, vorlegen?
Kann und gegebenenfalls wird die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Reisende aus den einzelnen osteuropäischen Ländern und der DDR nicht in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind?
Wie hoch ist der Devisenbetrag, den die einzelnen osteuropäischen Länder und die DDR nach ihren eigenen Bestimmungen bzw. Praktiken ihren in den Westen reisenden Bürgern gewähren; welche Unterschiede werden dabei zwischen Reisenden aus beruflichen Gründen und Reisenden aus persönlichen Gründen gemacht?
Ist der Bundesregierung aus offiziellen Mitteilungen der osteuropäischen Regierungen und der DDR oder aus nichtamtlichen Informationen bekannt, wie diese Regierungen ihre bisherigen Erfahrungen hinsichtlich des Westreiseverkehrs der Bürger ihrer Länder, insbesondere hinsichtlich der in die Bundesrepublik Deutschland Reisenden, beurteilen? Hat die Bundesregierung danach realistischen Anlaß, mit einer weiteren Zunahme des Reiseverkehrs aus diesen Ländern in absehbarer Zukunft zu rechnen?